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Kurzeitkennzeichen- Eintrag Fahrzeugbrief

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich möchte ein Fahrzeug nach Belgien einführen, das ich privat in Deutschland gekauft habe. Die Person bei der ich das Fahrzeug gekauft habe, hat dieses Fahrzeug nicht zugelassen. Auf dem Fahrzeugbrief steht demnach noch immer der Voreigentümer der das Fahrzeug geleast hat. Die belgischen Zollbehörden müsen den Nachweis erhalten, dass für dieses Fahrzeug Mehrwertsteuer in Deutschland gezahlt worden ist. Bei der Leasingfirma gibt man mir aus Datenschutzgründen keine Angaben zu diesem Fahrzeug.
Der Zoll hat mir als eine Möglichkeit mitgeteilt das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen damit im Fahrzeugbrief eine Privatperson vermerkt ist und das Fahrzeug dann als "richtiger" Privatkauf nicht mehr Mehrwertsteuerpflichtig ist.
Kann mir jemand Auskunft darüber geben ob bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ein neuer Fahrzeugbrief auf den Zulassenden ausgestellt wird?
Sieht jemand eine anderen Möglichkeit- evtl. Saisonale Zulassung,.... und was kostet das?

Vielen Dank schonmal für eure Bemühungen

Gruss
Toto

19 Antworten

Problematisch ist, dass die Firmen mir das Fahrzeug nicht direkt verkauft haben sondern dass es zusätzlich zur Privatperson bei der ich das Fahrzeug gekauft habe noch Zwischenhändler gegeben hat die ich nicht kenne. Hat mir der Verkäufer auch nicht mitgeteilt sonst hätte ich die Finger von dem Fahrzeug gelassen.

Im Nachhinein ist man immer schlauer :-(

Das grosse deutsche Unternehmen hat mir die Leasingverträge zukommen lassen auf der die Mehrwertsteuer die auf die Leasingraten zu zahlen waren angegeben sind.

Reicht das dem belgischen Zoll nicht aus?
Hast du das auto schon in Belgien??

reicht dem zoll nicht aus. auto ist in Belgien

und ich dachte nur in Deutschland herrscht solche Bürokratie.
Hast du dich mal bei den Belgischen Behörden erkundigt was die dazu sagen??
Oder bei den Deutschen, was die meinen??
Ansonsten lass den Dingen doch ihren Lauf, wenn der belgische Zoll sagt sie wollen den Deutschen Finanzamt keine Steuern entgehen lassen dann sollen die sich doch um son mist kümmern.
Du hast das Auto in Belgien und wahrscheinlich schon angemeldet, und damit wäre die sache für mich erledigt.
Nen Kumpel hat nen hänger mit Kennzeichen in Belgien gekauft und das einzigste problem was er hatte war beim Tüv, weil die nen Vollgutachten machen mussten, aber beim Zoll gab es keine Probleme.

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Leider ist es nicht so einfach. Die Zulassung muss durch den Zoll genehmigt (abgestempelt) werden, sonst gibt es keine Zulassung.

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