Kumpel auf Radio gefallen was nun ?

Hallo, kurze knappe frage.

Ich war zu besuch bei einem Arbeitskolegen und habe meinen Rucksack auf den Boden gestellt. Irgendwie ist er dann ausgerutscht und voll auf den Rucksack gefallen, dabei ist das Display des Radios gebrochen. Neupreis des teils immer hin 999 Euro / mit Navi ....

Zahlt das die Hausratversicherung ? und welche schritte muß ich er einleiten ?

23 Antworten

Normalerweise müsste das die Privat-Haftpflichtversicherung Deines Arbeitskollegen zahlen.

Das zahlt, wenn überhaupt, die private Haftpflicht Deines Freundes.

Aber ob die Versicherung diese Geschichte glaubt? Und warum kann das Display nicht repariert werden? Bei einem Gerät von 1.000,- denke ich doch nicht sofort über einen Ersatz nach.

Grüße

Jan

natürlich würde ich es auch reparieren lassen kein thema... Ich habe gerade ne Anfrage über die Kosten abgeschickt mal sehen was des kost. Das Gerät ist ja fast neu und Funktioniert ja soweit noch ausser das man halt nur noch die hälfte sieht was die benutzung sehr einschränkt 🙂.

Mir ist egal was die glauben, es ist nunmal die Wahrheit oder soll ich extra lügen ? Das nen Kran draufgefallen ist ? Notfalls trete ich noch mal drauf ^^ oder er mir egal.

*looooool*
Er fällt - und genau auf den Rucksack...
Und es ist natürlich neu...
Und 1000€...

Neee, ist klar - ach und verabschiede dich, wenn überhaupt, vom Neuwertgedanken 😉

Grüße
Schreddi

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Ohman ... wieso findest du das lächerlich Schreddi ... Meine Frage bestand darin was ich / er da tun kann, da er es nicht unbedingt aus eigener Tasche Zahlen möchte, was ich durchaus verstehen kann. Es ist gut 2 Wochen alt. Was hätte ich denn sonst von dem ganzem schlamassel ? Denkst ich mach mein eigenes Radio Radio extra Kaputt ums dann Reparieren zu lassen ? Also die hülle die aus normalem Plastik besteht ist ja auch gebrochen. Oder willst du mir hier was Unterstellen ? Warum Antwortest du nicht einfach auf meine Frage ? Narf ^^

Mir würds schon reichen wenn es Reapariert wird. Es ist ja lediglich das Display kaputt was ich auf einen wert von ca 100 - 200 Euro schätze. Und wenn sie es nicht zahlen pech dann wird er mir das halt blechen müssen, wird ihn schon nicht umbringen. Nur wenns ne andere Lösung gibt warum diese nicht ergreifen ?

Edit 2: er ist nicht gefallen sondern ausgerutscht .. großer Unterschied. Und zwar kam das davon das er lamitnat hat. Draussen stehen sone tollen Bäume mit sonen klebrigen dingern und es hat geregnet. Diese ham die Sole fast Plan geklebt ... Und so isser dann halt ausgerutscht als wir los wollten ... dummer zufall aber is halt so.

Genauso wie mit dem Gullideckel .. Aber den Schaden hat die Stadt übernommen + wohl neuen Gullideckel .....

Hochhans,
Bleman hat Dir die richtige Antwort gegeben.

Die Versicherung Deines Arbeitskollegen sagt diesem welche Schritte er einleiten muss.

Nachtrag:

Du musst den Beweis des Schadens erbringen.

Das umfasst:
1. Nachweis der Beschädigung des Displays.
2. Nachweis, dass das Radio vor dem Schaden vollkommen funktionsfähig war.
3. Nachweis, dass das Display einzeln nicht erhätlich ist und Du somit ein neues Teil kaufen musst.
4. Nachweis über den Kaufzeitpunkt (Quittung).

Der Erstattungsanspruch umfasst den Zeitwert des Radios.
Der Anspruch basiert dabei auf dem aktuellen Marktpreis eines (vergleichbaren) Neugerätes abzgl. der bisherigen Nutzungsdauer.

Alles klar danke

Also das kann ich alles erbringen bis auf das das es vorher funktioniert hat ^^ wie auch 🙂

Die können meintwegen das gesammte Radio/navi haben um zu gucken das das display kaputt ist, ist ja nicht zu übersehen.

Naja mal abwarten er telefoniert morgen mit dennen.

Edit: Es gibt das Display sicherlich einzelln, werde dennen auch vorschlagen das ich halt nur das ersetzt bekommen möchte. Reparatur kann ich selbst übernehmen.

Der ersatz des Displays dürfte auch für Dich die günstigste Variante darstellen.
Da das unter Reparatur fällt wird das Neuteil komplett bezahlt.

gut zu wissen danke 🙂 und jetzt halt mal abwarten was die versicherung sagt. Ich warte jetzt halt auf einen kostenvoranschlag einmal nur für das display und einmal display und reparatur. Das kann sich die versicherung meinetwegen aussuchen oder was die halt dürfen. Will dennen ja auch endgegenkommen das es nicht alszu teuer wird wenns nicht sein muss

Hab da auch mal ne Frage dazu.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem beschädigten Teil um das abnehmbare Bedienteil handelt, richtig?

Für diese Bedienteile gibt es meist extra Transportbehältnisse, also so ne art Schatulle, oder?

Was ist, wenn das Bedienteil nicht in dem Transportbehältnis war, kann die Versicherung dann Abschläge machen?

Ich meine, das Transportbehältnis soll ja einen gewissen Schutz für das Teil bieten. Transportiere ich das Teil ausserhalb der Behältnisses, wäre die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung grösser und wahrscheinlicher, als wenn es in dem Behältnis war.

Wie verhält es sich in so einem Fall?

Gruss
Ken

Hmm ich denke das ist dennen nicht egal. kommt wohl auf den Sachbearbeiter an. und wirklich schutz bieten diese Plaste hüllen nicht. Nur vor Kratzern wenn du alles zusammen in deine Tasche Packst. Fällt die Schatulle runter oder so springt sie oft auf und das radio fliegt raus. Fragen werden sie bei sowas bestimmt ob das Bedienteil dadrinn gewesen ist.

Axo und ja es handelt sich dabei um das bedienteil, was aber in der Hülle war, diese ist aber auch kaputt.

Wenn die Hülle auch kapputt ist, dann kann man ja auch den ordungsgemäßen Transport nachweisen.

Hatte nur gefragt, da man bei Versicherungen nie so richtig weis, was die alles wollen. Besonders wenn es um das Bezahlen der Schäden geht.

Ich habe von meinem Verischerungsmenschen gelernt, dass es auf dir Formulierung der Schadensazeige ankommt.
Die Formulierung entscheidet über "bezahlen" oder "nicht bezahlen". Desqwegen lass ich die Schadensanzeigen immer von meinem Verischerungsmenschen verfassen und ich unterschreibe sie nur noch. Da weis ich, dass bezahlt wird, ohne hick-hack.

Gruss
Ken

stimmt, die Bestimmungen zur Regulierung von Schäden sind teilweise hirnrissig

Beispiel Hausrat: Der Diebstahl von Bargeld aus einem unverschlossenen Schreibtisch ist NICHT versichert

wenn dagegen der Schreibtisch nachprüfbar beschädigt ist ...

Analog:

Handy kaputt, Hülle ganz: SCHLECHT

BESSER: Handy kaputt, Hülle auch kaputt ...

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