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Kulanz/Sachmängelhaftung

Hallo zusammen, eine kurze Frage zum Thema Sachmängelhaftung/Kulanz.
Ich habe Ende November einen Passat R Edition beim Händler gekauft. Bei der ersten Handwäsche ist mir aufgefallen, dass der Dachkantenspoiler schon teilweise lose ist und die Leiste an der hinteren rechten Tür sich ebenfalls schon gelöst hat. Des Weiteren ist mir das Entertainment paar mal eingefroren.

Daraufhin bin ich zu meinem VW Händler (nicht der Verkäufer) gefahren, dieser hat bei der Garantiegeber und beim VW Werk Kostenerstattung angefragt, beides abgelehnt.
Ich habe mit dem Händler, bei welchem ich das Auto erworben habe, angefragt und das Thema Sachmängelhaftung mit eingebracht. Mir wurde schriftlich (per Mail) angeboten, die Mängel vor Ort auf Kulanz zu beheben. Ist leider 300 Kilometer von mir entfernt, ist aber i.O. für mich gewesen.
Das Auto habe ich gestern hin gebracht, will es morgen wieder abholen. Eben ein Anruf bekommen, dass ich mich an den Kosten beteiligen muss (ca. 300 Euro Netto), weil den Fehler mit dem Multimedia konnten die nicht nachstellen, ich hätte es beweisen müssen und die Garantie von denen übernimmt nicht alles.
Ist das rechtens? Können die mich zu Kasse bitten, obwohl ich das schriftlich habe das dies auf Kulanz übernommen wird und die sich auch noch in der Sachmängelhaftung befinden?
Können die mir das Auto vorenthalten, bis ich bazahle? Also als eine Art Pfand?
Schönen Gruß

4 Antworten

Was sollen denn die 300€ netto sein? Was wurde hierfür gemacht? Funktioniert das Entertainment System denn jetzt?

Für mich liest es sich so als wenn sie den Fehler nicht nachstellen konnten und auch nichts gemacht haben.
300€ für Fehlersuche? Ich würde eine Auflistung der Arbeiten fordern, welche in den 300€ enthalten sind.
Und nicht nur eine Position mit Fehlersuche sondern genau was und wie geprüft wurde.

@woife199 Danke für die Antwort. Ich habe jetzt die Nachricht bekommen, dass es einfach ein Eigenanteil für die Behebung der Sachmängel an der Karosserie. Was soll ich machen? Einfach zahlen?

Darauf hinweisen, dass das Ganze unter Gewährleistung laufen muss und in keinster Weise nur Kulanz mit Eigenanteil ist.

Falls die Zahlung für die Aushändigung des Fahrzeugs erforderlich ist, dann eindeutig nur schriftlich festgehalten unter Vorbehalt zahlen und ankündigen, dass das (erpresste) Geld im Anschluss zurück gefordert wird.

@kievit danke für den Tipp.

Habe gestern nach langem hin und her und einbeziehen der Verkaufsleitung, ein zweites mal die volle Kostenübernahme schriftlich per Mail erhalten.

Mal schauen wie es gleich läuft, bei der Abholung ^^

Einfach nur Kopfschütteln, da wird versucht auf biegen und brechen dem Kunden noch etwas Geld aus der Tasche zu ziehen …

Danke für Eure Hilfe.

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