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Kulanter TÜV-Prüfer für Pontiac im Raum Bielefeld, Gütersloh, Ostwestfalen-Lippe gesucht

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 16:41

Hallo,

mein erster Beitrag und dann gleich sowas... :-)

Ich versuche mein Dilemma zu erklären (in der Hoffnung, dass hier jemand Verständnis für meine wirren Gedanken aufbringt): Vor knapp zwei Jahren habe ich mir einen 92er Firebird gekauft, der damals legal die HU bestanden hat. Gefahren habe ich ihn seither nicht. Nach einer Neulackierung habe ich angefangen ihn aufwendig in einen 82er-FB "zurückzurüsten".

Wenn ich ihn jetzt beim TÜV vorführen würde, könnte es sein, dass man folgendes bemängelt:

- Sidemarkers vorn leuchten während der Fahrt

- rotes Blinklicht hinten

- noch keine Kennzeichenhalterung vorne

- Leuchtweitenregulierung fehlt

Da der FB nicht angemeldet ist und es jedes Mal richtig Kohle und Zeit kostet mir 'nen Hänger zu leihen, möchte ich am liebsten gleich zum passenden TÜV (oder DEKRA, KÜS, GTÜ... was auch immer...) fahren, wo man nicht mit 'ner Lupe nach "Kleinigkeiten" sucht.

Vielleicht kann mir ja jemand einen kulanten TÜV im Raum Ostwestfalen-Lippe empfehlen (gerne auch via PM).

Danke schon mal für die Hilfe!!!

 

Joe

Beste Antwort im Thema

Ich find es super in einem öffentlichen Forum nach einem "kulanten" TÜV Prüfer zu fragen.

Der kann seine Kulanz dann demnächst mit seinen Vorgesetzten diskutieren.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

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22 Antworten
am 27. Oktober 2015 um 17:13

Hm... also ob die bei den Sidemarkern nix sagen glaube ich nicht- bei meinem Pony wurde das auch bemängelt...

Zum roten Blinker- soweit ich weiss ist Umrüstung auf Gelbe NUR in Östereich pflicht- in De kann der bleiben...

Kennzeichenhalter interessieren den TÜV nicht, sind nicht Verkehrssicherheitsrelevant.

Das gleiche gilt für eine Leuchtrweitenregulierung! Sowas haben viele Autos gar nicht...

Für Gütersloh kann ich dir den TÜV in Rheda-Wiedenbrück ( Vor dem Road House rechts rein) empfehlen- der Prüfer hat Ahnung, denn er hat selber einen Oldie...

Am besten ist aber du fährst zu Classic Car Company und lässt die den TÜV drauf machen! Das kostet eventuell 5-10 Euro mehr, aber du bekommst deine Plakette! Die sind in der Hochstrasse in Herford!

Ein Besuch dort lohnt sich fast immer- NUR supernette Jungs da!

Vielleicht sieht man sich mal!

Gruss

Chris

Hallo Joe,

also beim TÜV geht's ja nicht hauptsächlich um den TÜV sondern um eine tatsächliche (oder vermutete oder glaubhaft begründete) Verkehrssicherheit oder Verkehrs-un-sicherheit :)

Will sagen: hat vieles seinen Sinn - manches natürlich nicht. Und da Du noch 7 Jährchen vom H-Kennzeichen entfernt bist, muss sich die Karre an die sonst auch üblichen Standarts halten. Is' soweit klar, denke ich.

  • Kennzeichenhalter vorn ist wg. Kennzeichnungspflicht erst mal unerlässlich. Also: dranbasteln!
  • Sidemarkers (orange) leuchten selbst bei meinem Volvo während der Fahrt (mit Licht). Also: so what?
  • Leuchtweitenregulierung hast Du doch sicher schon bestellt (!), dauert aber noch, bis die in Deutschland ist (kein Durchfallgrund, wenn denn die Leuchtweite stimmt).
  • Rotes Geblinke müsste jemand anderes hier beantworten, der sich neueren Amis auskennt. Da würde ich aber eher mal vorsichtig auf "Austauschen" tippen.

Da nun TÜV-Prüfer, soweit ich das weiß, für ihre Abnahmen haften (ihrem Arbeitgeber, dem gegnerischen Versicherungsgutachter oder auch z.B. dem eventuellen Käufer Deines Wägelchens gegenüber), wird das wohl doch recht schwierig werden. Allderdings sind das ja auch alles keine unbehebbaren Mängel oder unüberwindbaren Hürden.

Ach, und ja,... willkommen hier im Forum :)

Gruß Ulli

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 17:30

Rote Blinker sind definitiv nicht erlaubt, es sei denn sie sind eingetragen (was heute im Grunde unmöglich ist). Gelbe Sidermarkers sind eigentlich auch nicht erlaubt. Okay, für die LWR könnte man eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Klar, im Grunde könnte ich für die HU alles auf Euro-Version zurückbauen, Ausnahmegenehmigung beim StVA beantragen und so weiter. Aber - verbrecherisch wie ich bin - wäre mir ein "so là là"-TÜV unter US-Car-Freunden deutlich lieber. ;-)

Ist übrigens mein erster Ami, deswegen vielleicht meine Unsicherheit.

Ja, gibt's denn für die Kiste TÜV-konforme Blinker? Wenn JA, bau's um, wenn NEIN, lass sie eintragen!

Eine fehlende LWR wird Dir niemand eintragen, eine fehlende AHK übrigens auch nicht :)

Ansonsten ist Unsicherheit ganz gut, denn nur so bleibt man offen und lernt dazu.

Und TÜV ist eh immer so'n Eiertanz...

Ich habe deine Aktion nicht ganz verstanden... Du hast einen 92er (der gar keiner war?) Firebird gekauft, und den rüstest du mühsam in einen 82er um/zurück? Es ist also ein BJ82 der zu einem 92er "gefaceliftet" wurde?

Gruß SCOPE

Oh Scope, jetzt wird's kompiziert...

Bin dann mal weg!

Themenstarteram 27. Oktober 2015 um 19:08

92er zurück gefaceliftet auf 82er. Ja, ist mühsam. Gibt aber einen (guten) Grund dazu. Wer drauf kommt gewinnt eine Fanta Classic. :-)

Klar kann man eine defekte / fehlende LWR eintragen lassen. Und natürlich fliegen meine Euro-Rückleuchten irgendwo im Keller rum, die ich wieder einbauen könnte. Aber darum geht es mir doch nicht. Wenn alle Stricke reißen werde ich das wohl machen müssen, aber ein freundlicher Prüfer, der ein Auge zudrückt, wäre mir aus Einfachheitsgründen lieber.

Ich find es super in einem öffentlichen Forum nach einem "kulanten" TÜV Prüfer zu fragen.

Der kann seine Kulanz dann demnächst mit seinen Vorgesetzten diskutieren.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 27. Oktober 2015 um 22:53

Fahr einfach hin wo sie nen Plan haben und frag was du machen musst. Wenn einer Ahnung hat dann sagt er dir genau was Sache ist. So verkehrt sind die Jungs beim TÜV nun auch wieder nicht! Zumindest einige??

am 28. Oktober 2015 um 5:49

Zitat:

@SBseinefrau schrieb am 27. Oktober 2015 um 21:43:38 Uhr:

Ich find es super in einem öffentlichen Forum nach einem "kulanten" TÜV Prüfer zu fragen.

Der kann seine Kulanz dann demnächst mit seinen Vorgesetzten diskutieren.:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

.......oder gar mit dem Staatsanwalt.

Leute, laßt die unsinnigen Fragen!

Rote Blinker sind definitiv mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, sofern es in D keine gelben käuflich beim Hersteller oder dessen Vertragshändler zu erwerben gibt. Wer dir was anderes erzählt, erzählt definitiv Blödsinn!

Themenstarteram 28. Oktober 2015 um 10:36

@STEF8983:

Nur zur Info (auch wenn das mit meiner eigentlichen Fragestellung nix zu tun hat):

Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrt­richtungs­anzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Jüngere Fahrzeuge -auch Importfahrzeuge- brauchen für Rote Blinker immer eine Ausnahmegenehmigung der

Zulassungsstelle, in diesem Fall muss dies in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Bis zum 12.02.1981 galt die alte Richtlinie, wonach Ausnahmegenehmigungen bei Roten Blinkern zu erteilen sei wenn a) "im Aufbau integrierte Leuchten", b) "keine Leuchten mit Bauartgenehmigung vorhanden sind" und c) "Etwa-Wirkung ausreichend". Dies war bei US-Fahrzeugen meistens der Fall, in anderen Fällen musste umgerüstet werden.

Nach der heute gültigen Richtlinie zu §21 StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung bei neueren Fahrzeugen nicht mehr möglich.

Themenstarteram 28. Oktober 2015 um 10:49

Übrigens finde ich die Heuchelei schon ein bisschen lustig, die hier reflexartig von einigen losgetreten wird. Nirgends steht, dass ich eine Schrottkiste schwarz über den TÜV bringen will!! Wer lesen kann und verstehen will, ist klar im Vorteil.

Es gibt mit Sicherheit niemanden, der sich nicht darüber freuen würde, wenn der TÜV-Prüfer "Kleinigkeiten" übersieht ohne sicherheitsrelevante Bereiche zu vernachlässigen. Gerade im US Car-Forum hätte ich auf mehr Verständnis gehofft als vielleicht im Volvo-Neuwagen-Forum.

Wenn es immer nach den Richtlinien ginge, dürften 50% der älteren Amis wegen ölendem Getriebe gar nicht fahren. Man ist im Grunde auch hier auf die Kulanz des Prüfesr angewiesen. Oder gibt es für "ölende Bauteile am Auto" auch eine Ausnahmegenehmigung ("Getriebedichtigkeit Etwa-Wirkung")? :-) Wohl kaum. Also bitte die Kirche im Dorf lassen.

Zurück zum Thema: Falls jemand einen guten Tipp für mich hat oder vielleicht sogar selbst Prüfer ist, einfach 'ne PM senden. Würde mich sehr freuen.

Viele Grüße

 

Joe

Ich habe eine aktuelle Ausnahmegenehmigung!

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