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Kündigung Saisonkennzeichen

Ich habe mal ne Frage bezüglich der Kündigung der Versicherung bei Saisonkennzeichen.

Mein Motorrad hat ein Saisonkennzeichen von 03 - 10 , nun möchte ich die Versicherung A kündigen um bei Versicherung B wieder mit Saisonkennzeichen versichern 03 - 10.
Gibt hier auch das übliche Datum 30.11 oder kann ich hier bis zum 31.01 kündigen ?

Mein Moped kostet zur Zeit 250 € für die Saison und die neue Versicherung will nur noch 110€.

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von KF-Fuzzi


Bei Saison-Kennzeichen liegt die Hauptfälligkeit meist auf Saison-Beginn, hier also der 01.03. - zu diesem Termin muß gekündigt werden, mit Frist von einem Monat.

Aber Achtung! Es gibt auch Saison-Verträge, bei denen die Hauptfälligkeit trotzdem auf dem 01.01. liegt. Wenn dem so ist und mit Monatsfrist (bis 30.11.) gekündigt wird, besteht keine Ruheversicherung für die Zeit 01.01. bis 01.03., da der neue Vertrag normalerweise mit Saison-Beginn beginnt.

Hallo,

ich bin neu hier.

Ich möchte mich gleich mal vorstellen:

Mein Name ist Andreas, ich fahre ein Mazda 5 Bj. 2010 und eine Yamaha XJ 600 51J Bj. 1988.

Meine erste Frage: Mein Motorrad ist mit Saisonkennzeichen von 04-10 versichert.

Zu wann muss ich nun kündigen?

Zum 31.03.2014?

Zum 01.04.4014? oder

Zum. 31.12.2013?

Zitat:

Original geschrieben von justinmanu



Zitat:

Z

Hallo,
ich bin neu hier.
Ich möchte mich gleich mal vorstellen:
Mein Name ist Andreas, ich fahre ein Mazda 5 Bj. 2010 und eine Yamaha XJ 600 51J Bj. 1988.
Meine erste Frage: Mein Motorrad ist mit Saisonkennzeichen von 04-10 versichert.
Zu wann muss ich nun kündigen?
Kündige einfach ohne Datum, sondern zum Ablauf des Vertrages und bitte um Bestätigung.  Die schreiben Dir schon, wann der Vertrag endet.
I.d.R. ist das der 01.04.14
Zum 31.03.2014?
Zum 01.04.4014? oder
Zum. 31.12.2013?

So, es ist mir gelungen:
Nun hab ich die Kfz- Versicherung erfolgreich gekündigt.
Jetzt ist mir aufgefallen, das ich ja auch Geld sparen könnte, wenn ich das Motorrad auf mich zulasse (SF- Klasse besser). Auf mich das ganze Jahr... mit meiner SF- Klasse = der gleiche Beitrag :-)
Bis dato hatte ich das Mot. auf meine Frau zugelassen und versichert. Ist mit einem Saisonkennzeichen (04-10).
Der Versicherer schrieb bisher in den Beitragsrechnungen, daß der Vertrag vom 1.11. ruht.
Jetzt möchte ich das Motorrad auf mich ohne Saisonkennzeichen (01-12) ummelden u. versichern.
Ab wann kann/muss die Kfz.-Vers. laufen? Vom 1. Januar oder vom 1. April? Ist es bis April noch bei der gekündigten Vers. versichert?
Wann kann ich das Motorrad auf mich zulassen?
Dezember 2013? Oder wann?
Ich denke mal: es wäre einfacher gewesen einen Kaufvertrag zu schreiben (von meiner Frau an mich verkauft). Zulassung auf mich und dann gleich von Jan.-Dez. zugelassen. Liege ich da richtig?
Oder???
Danke

Hallo,

Du kannst das Motorrad wann immer Du möchtest auf Dich zulassen, die Versicherung deiner Frau erlischt dann automatisch. Ein Kaufvertrag ist dazu nicht nötig, einfach zur Zulassungsstelle und ummelden. Wenn Du es jetzt im Winter noch auf deine Frau angemeldet lässt besteht ja weiterhin die Ruheversicherung und es kostet ja nichts zusätzlich. Die ideale Lösung wäre eventuell das Motorrad zur neuen Saison auf Dich für das ganze Jahr anzumelden da ja im Winter wohl ehr nicht damit gefahren wird.

MfG Andi

Zitat:

Original geschrieben von justinmanu


So, es ist mir gelungen:
Nun hab ich die Kfz- Versicherung erfolgreich gekündigt.
Jetzt ist mir aufgefallen, das ich ja auch Geld sparen könnte, wenn ich das Motorrad auf mich zulasse (SF- Klasse besser). Auf mich das ganze Jahr... mit meiner SF- Klasse = der gleiche Beitrag :-)
Bis dato hatte ich das Mot. auf meine Frau zugelassen und versichert. Ist mit einem Saisonkennzeichen (04-10).
Der Versicherer schrieb bisher in den Beitragsrechnungen, daß der Vertrag vom 1.11. ruht.
Jetzt möchte ich das Motorrad auf mich ohne Saisonkennzeichen (01-12) ummelden u. versichern.
Ab wann kann/muss die Kfz.-Vers. laufen? Vom 1. Januar oder vom 1. April? Ist es bis April noch bei der gekündigten Vers. versichert?
Wann kann ich das Motorrad auf mich zulassen?
Dezember 2013? Oder wann?
Ich denke mal: es wäre einfacher gewesen einen Kaufvertrag zu schreiben (von meiner Frau an mich verkauft). Zulassung auf mich und dann gleich von Jan.-Dez. zugelassen. Liege ich da richtig?
Oder???
Danke
Ähnliche Themen

Bevor ich ein ähnliches Thema eröffne, grabe ich diesen alten Thread gleichen Themas lieber aus.

Habe letztes Jahr mein Fahrzeug auf Saisonkennzeichen zugelassen, von 03-10. Nun habe ich die Versicherung ordentlich gekündigt, Bestätigung der Kündigung zum 1.3.

Kann ich nun meinen PKW vor dem 1.3 normal zulassen, ganzjährig, oder muss ich bis zum 3.3 (1.3 ist ein Samstag) warten?

Eine eVB Nummer habe ich, Kennzeichen auch, leider konnte man mir bei meiner neuen Versicherung nicht 100% bestätigen, dass das ginge. Ich denke, es sollte gehen, auch weil die alte Versicherung ja das Risiko eines Schadens minimiert, je eher sie mich los sind. Beiträge werden während des Ruhezeitraums ja auch keine gezahlt, es entgeht ihnen also kein Geld.
Allerdings "läuft" die Versicherung, auch wenn ich den Wagen nich bewegen kann und keine Beiträge mehr zu zahlen habe, bis 1.3.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Saisonkennzeichen ummelden auf ganzjährig' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Speedy1st


Bevor ich ein ähnliches Thema eröffne, grabe ich diesen alten Thread gleichen Themas lieber aus.

Habe letztes Jahr mein Fahrzeug auf Saisonkennzeichen zugelassen, von 03-10. Nun habe ich die Versicherung ordentlich gekündigt, Bestätigung der Kündigung zum 1.3.

Kann ich nun meinen PKW vor dem 1.3 normal zulassen, ganzjährig, oder muss ich bis zum 3.3 (1.3 ist ein Samstag) warten?

Eine eVB Nummer habe ich, Kennzeichen auch, leider konnte man mir bei meiner neuen Versicherung nicht 100% bestätigen, dass das ginge. Ich denke, es sollte gehen, auch weil die alte Versicherung ja das Risiko eines Schadens minimiert, je eher sie mich los sind. Beiträge werden während des Ruhezeitraums ja auch keine gezahlt, es entgeht ihnen also kein Geld.
Allerdings "läuft" die Versicherung, auch wenn ich den Wagen nich bewegen kann und keine Beiträge mehr zu zahlen habe, bis 1.3.

Rein rechtlich gesehen kommst vor dem 01.03. nicht von deinem aktuellen Versicherer los. Wenn du bereits jetzt auf Ganzjahres-AKZ ummelden würdest, müsstest du eine eVB deiner aktuellen Versicherung verwenden und dich bis zu 01.03. noch dort versichern. Erst ab dem 01.03. kannst du dann zum neuen Versicherer wechseln.

Da das jedoch relativ viel Aufwand für wenig Prämie für die aktuelle Versicherung ist, würden die eventuell den Vertrag vorab freigeben. Das kann aber nur eine Nachfrage dort klären, da es eine reine Kulanzentscheidung ist.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Saisonkennzeichen ummelden auf ganzjährig' überführt.]

Ich hätte da mal noch eine Frage zum Thema

da ich ein Wunschkennzeichen habe würde ich das gern behalten. Geht es dieses zu behalten oder bekomm ich ein anderes.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Saisonkennzeichen ummelden auf ganzjährig' überführt.]

Zitat:

@matsch511 schrieb am 6. November 2014 um 12:25:39 Uhr:


Ich hätte da mal noch eine Frage zum Thema

da ich ein Wunschkennzeichen habe würde ich das gern behalten. Geht es dieses zu behalten oder bekomm ich ein anderes.

Hallo, da würde ich die zuständige Zulassungsstelle fragen

Grüße
Klaus

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Saisonkennzeichen ummelden auf ganzjährig' überführt.]

Zitat:

@matsch511 schrieb am 6. November 2014 um 12:25:39 Uhr:


Ich hätte da mal noch eine Frage zum Thema

da ich ein Wunschkennzeichen habe würde ich das gern behalten. Geht es dieses zu behalten oder bekomm ich ein anderes.

dein altes Wunschkennzeichen kanst behalten. must nur ein neues ohne die sesonnummer anfertigen lassen.

Habe ich gerade bestellt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Saisonkennzeichen ummelden auf ganzjährig' überführt.]

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