Krass
Da fehlen mir die Worte.
http://m.mdr.de/.../unfall-tempokontrolle-halle100.html#mobilredirect
Mein Beileid an die Angehörigen.
Beste Antwort im Thema
Eigentlich müssten mich Kommentare wie die von "der lustige Alt", "downshift81" oder "CLA 2014" sprachlos machen.
Mich machen sie vor allem stinkwütend und ich habe mir eine Weile überlegt, ob ich das überhaupt kommentieren sollte und das noch einigermaßen sachlich hinbekomme. Aber ich muss es tun.
Ich habe die Berichterstattung verfolgt, ich habe die Kommentare angehört, genau auf die Worte des Pressesprechers gelauscht, die Bilder der Unfallstelle betrachtet und frage mich, ob die genannten user dazu nicht in der Lage sind, oder einfach nur ihrer eigenen Gesinnung folgend selektiv wahrnehmen.
Nirgendwo konnte ich Anhaltspunkte erkennen, die darauf hindeuten, dass der "jugendliche" (immerhin 27 Jahre alt) Kollege von mir "vor das Motorrad gesprungen" ist.
Woher nimmt man so eine Argumentation ?
Die Lasermessung ergab eine Geschwindigkeit von etwa 180 km/h bei erlaubten 70.
Der Aufprall erfolgte bei 140 km/h.
Wenn einer von diesen "usern" (das Wort, das ich gerne schreiben würde, verstößt gegen die MT-Regeln) in der Lage wäre, auszurechnen, was das für eine Wegstrecke innerhalb einer Sekunde bedeutet, müsste er die Unsinnigkeit seiner Argumentation erkennen.
Das sind nämlich knapp 39 m in einer Sekunde.
Da springt keiner vor ein Motorrad. Das ist nicht nur gedanklich vollkommener Schwachsinn, das ist auch praktisch unmöglich.
Die Stellung des Anhaltepostens an einer Kontrollstelle ist durch Erlasse vorgeschrieben. Ohne dass ich die erklären will, sehe ich nicht, das denen zuwider gehandelt wurde.
Wie man sich als Anhalteposten fühlt, kann wahrscheinlich keiner von den genannten usern nachvollziehen. Ich kann das mit fast 40 Jahren Berufserfahrung sehr wohl.
Ich kenne Kollegen, die sich weigern. Und ich verstehe die. Es ist ein sensationelles Gefühl, z.B. bei Regen und Gischt, bei minus 2 Grad vor dem Aichelberg auf dem Standstreifen zu stehen und einen 40 - Tonner rauszuwinken, wo ich weder den Fahrer sehe, noch eine Ahnung habe, ob der vielleicht besoffen ist, anderen Dreck am Stecken hat oder sonstwas und sich entschließt, den Polizisten "mitzunehmen", wie das möglicherweise bei diesem Motorradfahrer der Fall war, bei dem mir -im Gegensatz zu dem lustigen Alt - jegliches Mitgefühl schwer fällt, denn er hat nicht nur seinen eigenen Tod selbst verschuldet, sondern noch den eines anderen, unschuldigen Menschen.
Da würde ich gerne ein paar von diesen Klug*** hier mitnehmen und sie auf die Straße stellen, um zuzusehen, wie sie sich die Hosen vollscheißen.
Dieser 27-jährige Kollege war kein "dummer Junge", wie das manche Typen hier darstellen wollen, sondern ein Kollege, der seinen scheißgfährlichen Job macht und buchstäblich den Kopf dafür hingehalten hat, dass Rechtsbrechern Einhalt geboten wird. Er ist kein Einzelfall und wird es auch nicht bleiben. Es werden weiterhin Polizeibeamte bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeitgen, Vergehen und Verbrechen ihr Leben lassen.
Unter anderem dafür, dass (leider) auch Leute wie "der lustige Alt" und seine Gesinnungsgenossen, sich im Straßenverkehr einigermaßen sicher fühlen und "Moped fahrn" können.
Man muss das klar sagen: Polizeibeamte setzen tagtäglich ihr Leben und ihre Gesundheit für Euch, die "Allgemeinheit" aufs Spiel. Der Zynismus, sie dafür auch noch in solch unsäglicher Weise zu verunglimpfen, ist für mich beinahe unerträglich.
502 Antworten
Asberger Syndrom kann unterschiedlich stark ausfallen.
Denke nicht das einer der hier schreibenden von diesem Syndrom betroffen ist.
Oder wie muss man das verstehen?
Und besteht denn wirkliches Wissen mittlerweile über das Ereignis vom letztens Donnerstag?
Wird jetzt der Fred richtung Asperger Syndrom "verschleppt"?
Jayem - kennst du jemanden mit Asperger?
ICH schon-
und man würde es nicht unbedingt bemerken!
BTT - please!
Zitat:
@jayem schrieb am 27. April 2015 um 11:38:12 Uhr:
Und besteht denn wirkliches Wissen mittlerweile über das Ereignis vom letztens Donnerstag?
Es gibt zahlreiche Hinweise und Spuren, die noch ausgewertet werden.
Es steht weiterhin der Verdacht eines illegalen Rennens im Raum.
Ich dachte ursprünglich, der Unfall an sich hätte etwas sehr tragisches.
Aber dann las ich diesen Fred hier und sehe: Es geht noch grausamer...🙄
Zitat:
@shnoopix schrieb am 27. April 2015 um 00:27:21 Uhr:
Hat eher wenig damit zu tun find ich. Als Halter sollte man dafür verantwortlich sein, wenn mit dem Fahrzeug etwas gemacht wird. Die Diskussion ist aber eh müssig, da so eine Änderung eh nicht passieren wird.Zitat:
@DerZombie schrieb am 26. April 2015 um 23:16:21 Uhr:
Naja, das widerspricht aber eindeutig den Grundsatz das man sich selbst und nahe Angehörige nicht belasten muß.
Das hat genau damit zu tun und mit nichts anderem. Deswegen gibts es in .de keine Haftung, genau wegen diesem Recht.
Zitat:
@WorldEater666 schrieb am 27. April 2015 um 07:50:08 Uhr:
Der Polizist könnte (mitten auf der Straße) versucht haben den Motorradfahrer anzuhalten.
Genau so gut könnte der Motorradfahrer aber auch durch einen Schrecken ("Scheiße, Polizei!"😉 bzw. kurze Schreckbremsung, kurz (oder auch komplett) die Kontrolle über das Krad verloren und den am Rand stehenden Polizisten getroffen haben.
Vielleicht auch eine Mischung aus beidem...Ist doch alles nur Spekulation!
Man sollte abwarten, bis der zweite anwesende Polizist dazu in der Lage ist, sich zu der Sache zu äußern.
Dieser kann es wahrscheinlich noch am ehesten beurteilen.
Ebenso kommt vielleicht der andere Motorradfahrer zur Besinnung und entschließt sich vielleicht doch zu einer Aussage.Bis dahin kann man sich hier nur ohne wirkliche Erkenntnis die Finger wund tippen.
Sehr richtig!
Nur mal so am Rande - um die Diskussion 'n bisken zu entspannen:
PS zu Deinem Spruch: "4-Zylinder-Motoren, im Motorrad 2 zu viel, im Auto 2 zu wenig..."
Genauso hab ich's gemacht: 6 im Auto, 2 im Mopped....😁
Zitat:
@shnoopix schrieb am 26. April 2015 um 22:56:38 Uhr:
Ich fände ja sinnvoll, dass der Halter die Strafe zu tragen hat, wenn dieser keinen Fahrer benennen kann (weil er auf wundersame Weise nicht weiß wer mit seiner Kiste fährt -- ja ne ist klar).
Aber das wird wohl leider nicht passieren.
Zitat:
@DerZombie schrieb am 26. April 2015 um 23:16:21 Uhr:
Naja, das widerspricht aber eindeutig den Grundsatz das man sich selbst und nahe Angehörige nicht belasten muß.
Zitat:
@DerZombie schrieb am 27. April 2015 um 16:44:46 Uhr:
Das hat genau damit zu tun und mit nichts anderem. Deswegen gibts es in .de keine Haftung, genau wegen diesem Recht.Zitat:
@shnoopix schrieb am 27. April 2015 um 00:27:21 Uhr:
Hat eher wenig damit zu tun find ich. Als Halter sollte man dafür verantwortlich sein, wenn mit dem Fahrzeug etwas gemacht wird. Die Diskussion ist aber eh müssig, da so eine Änderung eh nicht passieren wird.
Darf ich ein wenig Klarheit schaffen ?
Die Haftung des Halters regelt § 7 StVG. Er haftet immer für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen. Daher muss er sein Fahrzeug haftpflichtversichern.
Die shnoopix These widerspricht § 1 StGB: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. auch bekannt als "nulla poena sine lege".
Das setzt voraus, dass man von Tat und Täter Kenntnis hat.
Bestraft werden kann nur derjenige, der eine Tat auch mit ausreichender Wahrscheinlichkeit begangen hat (richterliche Beweiswürdigung) Eine Ausnahme bildet lediglich die Verantwortung des Halters (hat im rechtlichen Sinne nichts mit Haftung zu tun, wird aber gerne als "Halterhaftung" bezeichnet) für Verstöße im ruhenden Verkehr, das ist aber mehr eine Verwaltungsvereinfachung, verbunden mit zusätzlichen satten Gebühren (28 Euro)
Ist der Halter nicht gleich Fahrer, ist er Zeuge im Ermittlungsverfahren. Als Zeuge hat er die Pflicht, spätestens bei seiner richterlichen Vernehmung auszusagen. (§ 48 Abs. 1 StPO) Macht er dies nicht, drohen Zwangsgeld und Zwangshaft.
Die Aussagepflicht und Erscheinenspflicht besteht nur für richterliche oder staatsanwaltliche Vorladungen. Vorladungen der Polizei kann man straffrei ignorieren.
Den "Grundsatz dass man sich selbst und nahe Angehörige nicht belasten muss" nennt der juristisch Kundige, bezogen auf die "Angehörigen": "Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten" und man findet es in § 52 StPO
Da steht auch sehr genau, auf wen sich das Recht bezieht.
"sich selbst" steht wieder auf anderen Blatt bzw. einer anderen Bestimmung der Strafprozessordnung, nämlich das Recht des Zeugen, die Auskunft auf die Fragen zu verweigern, mit der er sich selbst belasten würde (§ 55 StPO) Man nennt das im Gegensatz zum Zeugnisverweigerungsrecht: Auskunftsverweigerungsrecht. Abzugrenzen vom Aussageverweigerungsrecht, denn das bezieht sich nur auf den Beschuldigten.
§ 55 StPO schränkt dieses Auskunftsverweigerungsrecht übrigens auf ganz bestimmte Fragen ein. Ein allgemeines Recht zur kompletten Auskunftsverweigerung ist das nicht.
Macht ein Halter von diesem Recht Gebrauch, so ist das nicht zu beanstanden. Den Halter der Einfachheit halber als Täter zu bestrafen, ist zweifellos verfassungswidrig und schon vom Ansatz her rechtlich überaus bedenklich. Keiner kann für etwas bestraft werden, das er nicht getan hat. Dass das zuweilen dennoch geschieht, nennt man Justizirrtum.
Das, wie von shnoopix empfohlen, vorsätzlich zu machen, müsste man wohl Rechtsbeugung nennen.
Die regelt § 339 StGB und sieht eine Strafe von einem bis zu 5 Jahren vor. Das ist ein Verbrechen.
(Abgrenzung zum Vergehen: Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsentzug.)
Wir leben aber in einem Rechtsstaat. Und das ist auch gut so.
Einer meiner geliebten Sprüche meines damaligen Strafrechts-Prof. Dr. Hagen Gülzow lautete:
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein."
Oder anders:
Man muss nicht alles wissen, aber man muss wissen, wo es steht...
Gelegentlich reicht aber auch der gesunde Menschenverstand...
Aber wie sagte schon Einstein?: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Zitat:
@GDIddle schrieb am 27. April 2015 um 18:17:09 Uhr:
Oder anders:
Man muss nicht alles wissen, aber man muss wissen, wo es steht...
Na ja, meistens reicht das nicht.
Der "gesunde Menschenverstand" ist im juristischen Bereich eine sehr gefährliche Sache. Noch schlimmer ist nur noch das "gesunde Rechtsempfinden"
Das geht zu 99 % schief.
Eine gewisse Kenntnis der Grundstrukturen unseres Rechtssystems ist kein Nachteil.
Über manche Dinge sind sich die Leute, die die Begriffe "Recht" und "Gerechtigkeit" nicht trennen, oft nicht im Klaren.
Auch hierzu wusste Dr. Gülzow eine Aussage zu machen: "Wer von Ihnen immer noch glaubt, dass Recht und Gerechtigkeit auch nur das Geringste miteinander zu tun haben, ist in meinen Vorlesungen fehl am Platz."
Man ist schnell dabei, einen vermeintlich "Mitschuldigen", nämlich den Halter, mit zu verdammen.
Darüber, dass das ein Verbrechen wäre, das sicheren Knast bedeutet, denkt man eher nicht nach.
Im vorliegenden Fall ist übrigens noch ein Blick ins Gesetz interessant:
Hier regelt neben den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches als "lex specialis" § 10 StVG (Straßenverkehrsgesetz) die Haftung des Halters, respektive den Ersatzumfang, den in diesem Fall der Haftpflichtversicherer des Motorradfahrers zu tragen hat. Der Gesetzgeber hat dabei auch an den Schutz des ungeborenen Lebens gedacht:
" § 10
Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
(1) Im Fall der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erlitten hat, dass während der Krankheit seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert oder eine Vermehrung seiner Bedürfnisse eingetreten war. Der Ersatzpflichtige hat außerdem die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, dem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.
(2) Stand der Getötete zurzeit der Verletzung zu einem Dritten in einem Verhältnis, vermöge dessen er diesem gegenüber kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhaltspflichtig werden konnte, und ist dem Dritten infolge der Tötung das Recht auf Unterhalt entzogen, so hat der Ersatzpflichtige dem Dritten insoweit Schadensersatz zu leisten, als der Getötete während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein würde. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn der Dritte zurzeit der Verletzung gezeugt, aber noch nicht geboren war."
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 27. April 2015 um 18:22:37 Uhr:
Na ja, meistens reicht das nicht.Zitat:
@GDIddle schrieb am 27. April 2015 um 18:17:09 Uhr:
Oder anders:
Man muss nicht alles wissen, aber man muss wissen, wo es steht...
edit.
Zitat:
@GDIddle schrieb am 27. April 2015 um 18:26:18 Uhr:
Deshalb: "Gelegentlich"Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 27. April 2015 um 18:22:37 Uhr:
Na ja, meistens reicht das nicht.
Die Kunst ist die Subsumtion. (steht recht gut in Wiki)