Krankenfahrstühle

dürfen eigentlich Krankenfahrstühle (diese neuen Dinger) in reinen Fussgängerzonen fahren. Ich meine diese Dinger mit Versicherungskennzeichen.

peso

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:52:50 Uhr:


Wie alle anderen Dinge können auch die Krankenfahrstühle mißbräuchlich eingesetzt werden. Hier ist dann aber der Fahrer das Problem und nicht das Fahrzeug.

Ist es nicht allgemein so. 😉

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 11. September 2019 um 21:28:53 Uhr:


Es kann und darf sich auch jeder eine gelbe Binde mit 3 Großen Schwarzen Punkten über den Ärmel schieben.

Kann: bestimmt.

Darf: nein, jedenfalls nicht im öffentlichen Straßenverkehr!

Siehe §2 FeV:

(2) Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht an Fahrzeugen angebracht werden. Wesentlich sehbehinderte Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen.
(3) Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die in Absatz 2 genannten Kennzeichen im Straßenverkehr nicht verwenden.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist auch als Ordnungswidrigkeit definiert, siehe §75 FeV:

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(...)
2. entgegen § 2 Absatz 3 ein Kennzeichen der in § 2 Absatz 2 genannten Art verwendet,

Und es gibt sogar eine eigene Tatbestandsnummer dafür, die 202018:
Sie verwendeten im Straßenverkehr verbotswidrig ein Kennzeichen für eine körperliche Behinderung.
§ 2 Abs. 3, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat

Der Regelsatz von 5 Euro dürfte allerdings nicht all zu abschreckend wirken, falls das jemand wirklich ausprobieren will 😉

Was ich damit eigentlich sagen wollte: Die meisten Krankenfahrstühle werden von Menschen gefahren, welche auch eine schwere Behinderung haben. Aber nur deswegen, weil diese Menschen darauf angewiesen sind. Wer möchte schon sein ganzes Leben ausschliesslich zu Hause verbringen. Einkaufen, Urlaub, Arztbesuche, bei Freunden feiern...wäre alles nicht mehr drin.
Fahrt mal beispielsweise selbst mit einem Rollstuhl(darf auch elektrisch sein). Euch werden die Augen übergehen, welche Schwierigkeiten das manchmal macht. Grobes Kopfsteinpflaster in einer Altstadt, keine abgesenkten Bordsteine, in den Laden kommt man womöglich nur über eine Treppe. Ich hatte es auch schon mal in einer Raststätte in Österreich gesehen, dass eine Behinderten-Toilette zwar ausgeschildert , das Erreichen aber nur über eine Wendeltreppe möglich war.
Und immer dran denken: der fährt nur max. 6km/h.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. September 2019 um 21:31:53 Uhr:



Durchaus.

Der Duo ist z. B. bei Nichtbehinderten sehr begehrt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Duo_(Krankenfahrzeug)

DAS ist aber eine ganz andere Welt.
Diese "Doppelschwalben" laufen 60 Sachen und sind fast so etwas wie die "Ape" der DDR.
Heute heiss begehrt.😉

Ein Krankenfahrstuhl ist STVZO-Sprech für Rollstuhl. Nichts anderes. Mobility-Scooter (diese Rentner-einkaufshilfen) zählen auch dazu. Elektrische Rollstühle können auch gern mal schneller als 6kmh unterwegs sein und deswegen eine versicherungsplakette haben. Ein Krankenfahrstuhl hat rechtlich überhaupt nichts mit den 45km/h Autos oder dem Duo gemeinsam.

Ist mein Skoda auch ein Krankenfahrstuhl, weil er über DSG und Handbedienelemente verfügt? (Manche Audi/Mercedesfahrer würden sagen: Ja.)

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. September 2019 um 06:34:45 Uhr:


Und immer dran denken: der fährt nur max. 6km/h.

Eben nicht:

Der motorisierte Krankenfahrstuhl nach FZV fährt bis zu 15 km/h. Die er natürlich in Fußgängerbereichen nicht ausnutzen darf.

Krankenfahrstühle nach altem Recht dürfen sogar bis zu 25 km/h schnell sein und von Inhabern einer Prüfbescheinigung nach altem Recht fuhrerscheinfrei gefahren werden. Das ist also durchaus auch für Menschen attraktiv, die keinen Führerschein (mehr) haben (und auch keinen mehr bekommen).

Im Zuge der E-Scooter Debatte ging ein Aufschrei bei (im Kopf fitten) E-Rollstuhl-benutzern, da einfach jeder - ohne Führerschein über 18 - einen E-Scooter bis 25km/h fahren darf, E-Rollstühle aber auf 15km/h begrenzt sind, obwohl sie eigentlich genau diesselben Rahmenbedingungen erfüllen und ihre Rollstühle wahrscheinlich bei weitem besser kontrollieren können als der 08/15 Touri auf einem E-Roller.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. September 2019 um 11:36:49 Uhr:


Eben nicht:

Der motorisierte Krankenfahrstuhl nach FZV fährt bis zu 15 km/h. Die er natürlich in Fußgängerbereichen nicht ausnutzen darf.

Für diese brauchts aber wieder eine Versicherung und bekommt auch ein Kennzeichen. Und wer legt sich schon so ein Gefährt zu, wenn er es eigentlich nicht braucht ?

Interessant könnte es höchstens für jemanden sein, der noch nichtmals eine Mofa-Prüfbescheinigung hat bzw. bekommen kann (und auch nicht alt genug ist Mofa ohne Prüfbescheinigung fahren zu dürfen).

Aber der wird inzwischen wohl eher ein Elektrokleinstfahrzeug nutzen wollen.

Man kann mit den Teilen durchaus Spaß haben... 😁

https://www.youtube.com/watch?v=uIFGxzki_zk

Der muss aber irgendwie kaputt sein, der Elektromotor macht ganz komische Geräusche 😁

,Gefällt mir sehr gut,damit wäre ich der King im Seniorenheim Berlin Steglitz.

Ich würde mir da son richtigen Verbrenner verbauen,der Sound muss schon sein oder lieber ein Geräuschgenerator ?

B 19

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