Krankenfahrstühle

dürfen eigentlich Krankenfahrstühle (diese neuen Dinger) in reinen Fussgängerzonen fahren. Ich meine diese Dinger mit Versicherungskennzeichen.

peso

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:52:50 Uhr:


Wie alle anderen Dinge können auch die Krankenfahrstühle mißbräuchlich eingesetzt werden. Hier ist dann aber der Fahrer das Problem und nicht das Fahrzeug.

Ist es nicht allgemein so. 😉

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Ja.

Sie stellen schließlich die Mobilität der nicht lauffähigen Personen sicher.

Ich weiß nicht, was du mit "neuen Dingern" meinst. Wenn es Krankenfahrstühle nach § 4 FeV sind, dann gilt für diese § 24 StVO:

"Mit Krankenfahrstühlen ... darf dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, gefahren werden, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit."

ist mir klar. aber die dinger sind mittlerweile sehr flott unterwegs und ich habe schon gesehen, wie die jemanden von hinten umgefahren haben.

peso

Nicht alles, was sich Krankenfahrstuhl nennt, ist auch einer im Sinne der StVO. Mini-Autos, die 25 km/h erreichen, sind beispielsweise keine.

das habe ich selbst gefunden

https://www.bussgeldkatalog.org/krankenfahrstuhl/

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 10. September 2019 um 20:48:39 Uhr:


...aber die dinger sind mittlerweile sehr flott unterwegs und ich habe schon gesehen, wie die jemanden von hinten umgefahren haben.

Wie alle anderen Dinge können auch die Krankenfahrstühle mißbräuchlich eingesetzt werden. Hier ist dann aber der Fahrer das Problem und nicht das Fahrzeug.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 20:52:50 Uhr:


Wie alle anderen Dinge können auch die Krankenfahrstühle mißbräuchlich eingesetzt werden. Hier ist dann aber der Fahrer das Problem und nicht das Fahrzeug.

Ist es nicht allgemein so. 😉

Was ist denn, wenn jemand ohne Behinderung das Teil nutzt?

peso

dann ist... nichts. Einfach nichts.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. September 2019 um 09:33:59 Uhr:


Was ist denn, wenn jemand ohne Behinderung das Teil nutzt?

peso

Darauf hat die zweite Antwort doch schon alles gesagt. Die StVo erlaubt das Befahren mit Schrittgeschwindigkeit. Über den physischen oder psychischen Zustand wird darin nicht geurteilt.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 11. September 2019 um 12:33:02 Uhr:


dann ist... nichts. Einfach nichts.

😁

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. September 2019 um 09:33:59 Uhr:


Was ist denn, wenn jemand ohne Behinderung das Teil nutzt?

Sofern er sich an die Schrittgeschwindigkeit hält und das Fahrzeug

nicht

auf einem Behinderten-Parkplatz abstellt, passiert nichts.

Krankenfahrstühle dürfen von jedermann gefahren werden. Selbst, wenn man gar keine Behinderung hat.
Die Frage ist immer: Will man das ?

Es kann und darf sich auch jeder eine gelbe Binde mit 3 Großen Schwarzen Punkten über den Ärmel schieben.
Auch hier die Frage:
Will man das?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 11. September 2019 um 19:28:38 Uhr:


Krankenfahrstühle dürfen von jedermann gefahren werden. Selbst, wenn man gar keine Behinderung hat.
Die Frage ist immer: Will man das ?

Durchaus.

Der Duo ist z. B. bei Nichtbehinderten sehr begehrt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Duo_(Krankenfahrzeug)

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