Kraftstoff- und AUsfallentschädigung?

Moin Leute,

am Freitag habe ich einen leichten Blechschaden auf der Autobahn hinnehmen müssen. Nachdem ich das mit dem Verursacher und der Polizei alles amtlich gemacht habe, bin ich mit meinem Wagen in die Werkstatt gefahren und habe diesen seit Freitag in Auftrag gegeben.

Die Versicherung des Schädigers gab mir daraufhin einen Mitwagen von Sixt. Dazu zwei Fragen:
Der Mietwagen fährt mit Benzin, meiner jedoch mit Autogas.

1. Kann ich mir die Differenz entschädigen lassen? Denn a. G. des Unfalls muss ich nun mit höheren Fahrtkosten fahren.

2. Kann ich eine Ausfallentschädigung beantragen, da ich mein Wagen nun schlichtweg nicht mehr nutzen kann?

Beste Grüße

Sean

Beste Antwort im Thema

Hi,

fordern kannst Du ja erstmal ne ganze Menge. Welche Wünsche dann erfüllt werden, steht auf nem anderen Blatt.

zu 1. nein (denke ich), hättest dir halt nen Mietwagen mit LPG suchen müssen. :-) In welchem Bereich bewegt sich denn der Mehraufwand in der Reparaturdauer von ein paar Tagen? 10€ oder 15€?

zu 2 : Du hast doch schon Ersatz für den Ausfall in Form von Leihwagen bekommen. Wo ist da jetzt das Problem? Zusätzlich Kohle?

mfg

12 weitere Antworten
12 Antworten

Hi,

fordern kannst Du ja erstmal ne ganze Menge. Welche Wünsche dann erfüllt werden, steht auf nem anderen Blatt.

zu 1. nein (denke ich), hättest dir halt nen Mietwagen mit LPG suchen müssen. :-) In welchem Bereich bewegt sich denn der Mehraufwand in der Reparaturdauer von ein paar Tagen? 10€ oder 15€?

zu 2 : Du hast doch schon Ersatz für den Ausfall in Form von Leihwagen bekommen. Wo ist da jetzt das Problem? Zusätzlich Kohle?

mfg

Leichter Blechschaden, Auto also Fahrbereit.

Mietwagen übers Wochenende wo am Auto nicht gearbeitet werden kann?

Geht das Überhaupt zur Vollen Kostenübernahme?

Stimmt Atze, dass könnte ein Problem werden. Wenn das Auto tatsächlich noch Fahrbereit war, kann dieser Einwand kommen.
Aber gut für den TE ist, dass er den Leihwagen von der Versicherung gestellt bekommen hat und somit nicht der Mieter ist.

Naja, wie soll ich denn mit meinem Wagen fahren, wenn er in der Werkstatt steht? Und nur weil wir jetzt mal einen Tag länger frei haben, heißt das ja nicht, dass in den beiden Tagen davor nicht an meinem Wagen gearbeitet wurde.....aber danke für die Antworten!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8


Hi,

fordern kannst Du ja erstmal ne ganze Menge. Welche Wünsche dann erfüllt werden, steht auf nem anderen Blatt.

zu 1. nein (denke ich), hättest dir halt nen Mietwagen mit LPG suchen müssen. :-) In welchem Bereich bewegt sich denn der Mehraufwand in der Reparaturdauer von ein paar Tagen? 10€ oder 15€?

zu 2 : Du hast doch schon Ersatz für den Ausfall in Form von Leihwagen bekommen. Wo ist da jetzt das Problem? Zusätzlich Kohle?

Klar, beide Fragen sind nahezu selbsterklärend. Trotzdem wollte ich Sie euch stellen. Nicht das im Nachhinein wieder einer mit irgendwelchen Klugscheißer-Sprüchen ankommt und sagt "Hättest Du mal vorher gefragt..."

Die Mehrkosten sind marginal. Dennoch sind sie vorhanden. Werden vmtl. irgendwas zwischen 80-100€. Ich fahre halt sehr viel. Deswegen habe ich mir die Anlage ja auch erst einbauen lassen.

Wenn dir die Werkstatt gesagt hat, dass du nicht mehr fahren kannst, ist das ja soweit in Ordnung. Du als Laie kanst das ja nicht wissen.

Was ist das denn für eine "Blechschaden", kannst du den mal kurz bescheiben? 

Das vor mir fahrende Fahrzeug wirbelte ein schwarzes, schweres und v. a. hartes 🙁 Stück auf, welches mir bei ca. 120-125 km/h gegen die Front flog. Ich denke mal, es handelte sich um ein Stück LKW-Reifen. Der andere Fahrer sei wohl selbst noch drübergefahren.

Danach sind wir beide rechts rangefahren. Sein Motor wackelte und der Auspuff ebenfalls. Bei mir sind die Stoßstange sowie die Leiste oberhalb dieser gebrochen und der Grill hat auch gut was abbekommen. Ich rufe morgen mal in der Werkstatt an. Mich interessiert v. a., ob die Elektrik etwas abbekommen hat. Habe halt PDC und eine Schweinwerferreinigungsanlage verbaut, bei denen die Abdeckungen auch weggeflogen sind.

Aha, ok, da könnte natürlich unter Umständen auch etwas an den Kühler geflogen sein. Das Risiko damit weiter zu fahren wäre wohl sicher zu hoch. da weird das dann wohl im bezug auf den Leihwagen keine Probleme geben.

Ja, das sagte mir die Werkstatt auch. Man müsse wohl auch darauf achten, ob der Dämpferschaumstoff etwas abbekommen hätte. Dieser sitzt direkt hinter der Stoßstange und dämpft bei kleineren Parkremplern die Kräfte ab. Wenn er das beim Reifenstück aber schon gemacht hat, müsste man den erneuern. Andernfalls könne die Kraft beim nächsten Rempler direkt auf die Träger geleitet werden und dann wird richtig teuer!

Moin,

hier müßte mal die Frage gestellt werden im Zusammenhang mit den Verursacher, ob die Versicherung des Verursachers überhaupt für den Schaden eintritt.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sind die Steine und andere Teile, die auf der Straße sich befinden und vom voraus fahrenden KFZ hochgewirbelt werden, werden wohl auf höhere Gewalt hinauslaufen. Damit ist ja wohl nicht unbedingt eine Schadenersatzpflicht des Verursachers gegeben.?!
Anders wäre es, wenn der Verursacher ein Reifen geplatzt wäre und dessen Teile den Schaden verursacht haben.

Oder es wird das Fahrzeug gefunden, welches die Reifenteile verloren hat.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


hier müßte mal die Frage gestellt werden im Zusammenhang mit den Verursacher, ob die Versicherung des Verursachers überhaupt für den Schaden eintritt.

Moin zurück,

guter Einwand! Bisher sah es aber so aus, als würde die Versicherung des Verursachers zahlen. Die bestätigte mir die Polizei (naja...ok...), meine Versicherung und sämtliche andere, mit denen ich bisher gesprochen habe. Wenn die Versicherung nicht zahlen würde, hätte mir das die persönliche Sachbearbeiterin spätestens dann sagen müssen, als ich sie wegen des Mietwagens anrief. Immerhin zahlen die diesen.

Wenn die gegnerische Vers. die Kostenübernahme bestätigt hat, ist ja alles i.O..

Meine Einwände waren wegen eines anderen Threads so, da war ein LKW vor dem Geschädigten gefahren und hatte von einer an der Landstr. stehenden Apfelbäumen durch den enstehenden Luftzug Äpfel auf die Motorhaube geschleudert. OK der LKW ist weitergefahren, aber der Landwirt (dessen Apflbäume es waren) hat den Schaden übernommen.

Im allgemeinen werden Gegenstände, die auf der Straße sich befinden und von  KFZ hochgeschleudert werden als höhere Gewalt bezeichnet (weil der Verursacher, von dem das Teil stammt in der Regel nicht gefunden wird).

Anders ist es, wenn ein Teil der Ladung o.ä. verloren geht, dann muß die Haftpflicht des Verursachers dafür eintreten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen