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Kraftfarhzeughilfe ohne Arbeitsstelle? Ist das irgendwie möglich?

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 23:26

Guten Tag,

ich suche schon lange nach einer Antwort auf die Frage die schon im Thema steht.

Ich schildere mal ganz kurz das problem.

Ich habe Gliedergürtel Dystrophie und kann bzw. darf seit letztem Jahr kein "normales" PKW mehr führen. Der Führerschein und alles ist auch schon umgeschrieben. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob ich irgendwie die Möglichkeit habe irgendwo Finanzielle Hilfe zu bekommen um mir ein PKW anzuschaffen und es dann auch noch umbauen zu lassen. Ein Gutachten existiert natürlich bereits schon welche umbaumaßnahmen notwendig sind.

Das eigentliche Problem ist aber das die Agentur für Arbeit mir die Kraftfahrzeughilfe verwehrt aus dem Beweggrund herraus, da ich meine Arbeitsstelle verloren habe, während der Antragsstellung. Nun ist es aber so, dass ich auch ein PKW brauche für die alltäglichen Dinge des Lebens. Durch meine Krankheit bin ich leider nicht fähig einkaufen zu fahren nur mit dem Rollstuhl. Ich bin in jeder Lage solange ich kein eigenn PKW habe auf Hilfe dritter angewiesen. Persönlich ist noch anzumerken das ich in einem Gebiet wohne, wo es nur Berge gibt. Das heißt so viel wie das ich überall runter komme, aber nie wieder hoch, wenn nicht irgendjemand drittes da ist, der mich und meinen Rollstuhl in ein (sein) PKW packt und die Berge wieder nach oben bringt. Unglücklicherweise steht mein Häuschen auch noch (fast) auf der Spitze eines solchen Berges.

Der Fall ist ziemlich eindeutig. Kraftfahrzeughilfe kommt nicht in Frage, da keine Arbeitsstelle, Ausbildung, Weiterbildung oder sonstiges beschäftigungsverhältnis vorliegt. Allerdings brauche ich aus privaten Gründen diesen PKW und diese privaten Gründe fallen nicht unter Faulheit oder dergleichen. Wenn ich das Geld hätte und es mir einfach so leisten könnte, dann würde ich gar keine Hilfe beantragen, aber ohne Job ist es mir leider nicht möglich.

So meine Frage nochmal auf den Punkt gebracht. Kann ich von irgendwoher oder aus irgendeinem Gesetz heraus finanzielle Hilfe beantragen, die es mir ermöglicht ein umgebautes PKW zu erwerben, auch wenn ich keine Arbeitsstelle habe? Zur Teilhabe am Leben außerhalb der Arbeitsstelle? Zu Teilhabe am Gesellschatlichen Leben? Irgendwas?

Ich hoffe jemand hier hat Erfahrungsberichte oder Gesetzestexte die er gerne mit mir teilen würde.

Habe mich durch alle möglichen Gesetzestexte gegoogled und weiß nicht mehr weiter. Ich hoffe hier auf Hilfe. Mein nächstes Schritt wäre die einschaltung eines Anwalts und Rechtsberatung um mir gegebenenfalls Hillfe einzuklagen, wenn irgendwie möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Cirohil

7 Antworten
am 14. Juni 2009 um 7:00

Da Du die KFZ Hilfe nur für Neuwagen bzw. neuwertige Fahrzeuge bekommst, wäre es für Dich eventuell zielführend, wenn Du Dich auf dem Gebrauchtmarkt umschaust nach bereits umgebauten Fahrzeugen.

Vorher wäre es sinnvoll sich mit dem zuständigen Sozialhilfeträger in Verbindung zusetzen. Kann natürlich auch Dein Anwalt machen.

BTW...Elektrorollstühle sorgen in hügeligem Gelände auch für Mobilität.

am 15. Juni 2009 um 7:30

http://www.forsea.de/tipps/Urteile/088.shtml

Danke, SpyGe ;)

Zitat:

Original geschrieben von dbr70

http://www.forsea.de/tipps/Urteile/088.shtml

Danke, SpyGe ;)

Ups, bitte schön, sehr aufmerksam.

Grüße,

Spy

Mir kam gerade die Idee, dass man zunächst mal versuchen könnte am Ablehnungsgrund anzuknüpfen. Hier mangelte es an einem Arbeitsplatz. Wäre es möglich irgendein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis - wenn auch nur zum Zwecke der Antragsbegründung "vorübergehend unbefristet" - für dich zu gestalten ? Vielleicht reicht sogar ein MIDI-JOB, der ja im Gegensatz zum MINI-JOB voll sozialversicherungspflichtig ist. Könnte mir nämlich denken, dass ein MINI-JOB der "Deutschen Rentenversicherung" als Leistungsträger nicht ausreicht.

Jetzt bitte nicht fluchen ! Aber vielleicht ist das ein Weg. Ich weiss ja nicht, inwieweit es dir möglich wäre ein solches Beschäftigungsverhältnis zu begründen. Läßt sich ein Beschäftigungsverhältnis begründen, fällt der Grund für die Ablehnung weg.

Ich glaube kaum, dass man bei späterer erneuter Beschäftigungslosigkeit den Kfz-Zuschuss zurückfordern würde. Wäre es evtl. möglich mit dem letzten Arbeitgeber über diese Sondersituation zu sprechen ? Manchmal ist es ja auch so, dass die Rehabetreuer gern helfen würden, aber die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen.

Wenn du natürlich jetzt aufgrund deiner Gesundheit vollständig erwerbsunfähig sein solltest, dann sieht das etwas anders aus.

Ich habe Ende letzten Jahres einen Kfz-Zuschuss bekommen, obwohl ich seit über 20 Jahren vollständig erwerbsunfähig bin. Grund für die Kfz-Hlfe bei mir ist die Integration in das soziale Leben. Allerdings geht meine Behinderung auf einen Arbeitsunfall zurück. Wichtig war, dass ich das Merkmal aG im Schwerbehindertenausweis habe. Alles andere - auch die behindertengerechte Sonderausstattung - wurde anstandslos übernommen.

LG JoJoMS

P.S.: Mir fällt noch das Integrationsamt bei den Landschaftverbänden ein - vielleicht solltest du da noch einmal um Hilfe bitten. Meine Erfahrung ist die, dass man bei einem offenen ehrlichen Gespräch sehr viel Hilfe bekommt. Oft entsteht so der Eindruck, dass die Rehabetreuer den Auftrag hätten, Leistungen abzuwimmeln. Ich habe genau den gegteiligen Eindruck und bekomme von ihnen Hilfe, wo es nur geht.

Themenstarteram 23. Juni 2009 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von JoJoMS

Mir kam gerade die Idee, dass man zunächst mal versuchen könnte am Ablehnungsgrund anzuknüpfen. Hier mangelte es an einem Arbeitsplatz. Wäre es möglich irgendein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis - wenn auch nur zum Zwecke der Antragsbegründung "vorübergehend unbefristet" - für dich zu gestalten ? Vielleicht reicht sogar ein MIDI-JOB, der ja im Gegensatz zum MINI-JOB voll sozialversicherungspflichtig ist. Könnte mir nämlich denken, dass ein MINI-JOB der "Deutschen Rentenversicherung" als Leistungsträger nicht ausreicht.

Jetzt bitte nicht fluchen ! Aber vielleicht ist das ein Weg. Ich weiss ja nicht, inwieweit es dir möglich wäre ein solches Beschäftigungsverhältnis zu begründen. Läßt sich ein Beschäftigungsverhältnis begründen, fällt der Grund für die Ablehnung weg.

Ich glaube kaum, dass man bei späterer erneuter Beschäftigungslosigkeit den Kfz-Zuschuss zurückfordern würde. Wäre es evtl. möglich mit dem letzten Arbeitgeber über diese Sondersituation zu sprechen ? Manchmal ist es ja auch so, dass die Rehabetreuer gern helfen würden, aber die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen.

Wenn du natürlich jetzt aufgrund deiner Gesundheit vollständig erwerbsunfähig sein solltest, dann sieht das etwas anders aus.

Ich habe Ende letzten Jahres einen Kfz-Zuschuss bekommen, obwohl ich seit über 20 Jahren vollständig erwerbsunfähig bin. Grund für die Kfz-Hlfe bei mir ist die Integration in das soziale Leben. Allerdings geht meine Behinderung auf einen Arbeitsunfall zurück. Wichtig war, dass ich das Merkmal aG im Schwerbehindertenausweis habe. Alles andere - auch die behindertengerechte Sonderausstattung - wurde anstandslos übernommen.

LG JoJoMS

P.S.: Mir fällt noch das Integrationsamt bei den Landschaftverbänden ein - vielleicht solltest du da noch einmal um Hilfe bitten. Meine Erfahrung ist die, dass man bei einem offenen ehrlichen Gespräch sehr viel Hilfe bekommt. Oft entsteht so der Eindruck, dass die Rehabetreuer den Auftrag hätten, Leistungen abzuwimmeln. Ich habe genau den gegteiligen Eindruck und bekomme von ihnen Hilfe, wo es nur geht.

Erstmal danke an alle für die hilfreichen Beiträge.

An JoJoMS:

Seitdem ich diesen Beitrag verfasst habe bin ich einige Wege gegangen. Unteranderem habe ich mit dem Integrationsamt also bei den Landschaftsverbänden angefragt. Diese sind unter den Voraussetzungen angeblich die Hände gebunden. Sprich auch ein persönliches Gespräch wird da so nicht weiter helfen, da ich mit der direkt Verantwortlichen gesprochen hatte. So wurde es mir zumindest mitgeteilt.

Die Sache mit dem MIDI Job habe ich auch schon angedacht. Momentan spielt mir aber unsere "Wirtschaftskrise" total gegen meine Pläne überhaupt irgendwie Arbeit zu finden. Mein alter Arbeitgeber fällt absolut raus. Er ist überhaupt der Grund, warum die KFZ-Hilfe nicht zustande kam. Er hätte mich lediglich 14 Tage weiter beschäftigen müssen, dann wär alles unter Dach und Fach gewesen. Anträge wären durch und Auto in Auftrag gegeben. Aber naja. Durch die Blume hat mich mein Arbeitgeber aufgrund der Behinderung gekündigt. Er hatte mich im Wissen meiner Krankheit eingestellt und dann fiel ihm auf, das ich nicht ganz so Flexibel bin, wie er sich das vorgestellt hat. Davon ab aber in diesem Betrieb Flexibel zu sein, war echt un möglich, wenn ich nichtmal meinen direkten Arbeitsplatz erreicht habe ohne aus dem Rollstuhl aufzustehen.

Habe mit meiner Anwältin gesprochen und sie lotet jetzt aus inwiefern eine Klage erfolg hätte, wenn ich mich auf die Eigliederungshilfe berufe in der es halt auch um integration ins Gesellschaftliche Leben und wahrnehmung Sozialer Kontakte geht. Diese Woche werde ich noch von ihr hören. Momentan heißt es für mich abwarten und Tee trinken.

Danke nochmal an alle für die Antworten.

MfG

Cirohil

am 24. Juni 2009 um 8:11

moin zusammen,

moin Cirohil,

wenn keine Chance besteht, mangels Arbeitsplatz an einen fahrbaren Untersatz zu gelangen bleibt dir nur der Weg bei Deinem zuständigen Sozialamt abzuklären, inwieweit sie bereit sind, Dir bei der Beschaffung eines Kfz behilflich zu sein. In vielen kommunalen Haushalten besteht allerdings derzeit schon eine Haushaltssperre für das laufende Haushaltsjahr, aber Fragen kostet ja nix.

Darüberhinaus wäre die Anfrage bei verschiedenen Stiftungen unter Umständen eine Möglichkeit an Finanzierungshilfen zu gelangen. Das Stiftungsverzeichnis findest du im Netz. Viele Banken und Sparkassen fördern ab und zu solche regionalen oder kommunalen Projekte. Auch da lohnt das Fragen.

Grüsse

der_Unbekannte

Hi Cirohil,

hm - das tut mir unendlich leid, dass ich dir keine Hilfe sein konnte. Hm - mich ärgert sowas, wenn dein Arbeitgeber durch etwas eigene Flexibilität dir wenigstens bei der Zuschussbewilligung hätte behilflich sein können.

Mir kommt grad die Idee, wie es denn ausschaut, wenn du beim Arbeitsamt argumentierst, dass du zur Erlangung eines Arbeitsplatzes ungedingt auf ein Kfz angewiesen bist ? Vielleicht können die dann zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung doch noch einen Weg ebnen.

Ich merke ja selber, wie wichtig ein Arbeitsplatz für einen Schwerbehinderten ist. Allein das Selbstwertgefühl und nicht permanent anderen auf der Tasche zu liegen steigt dadruch ungemein. Ich habe zwar alle Unterstützung die ich hätte bekommen können, aber leider keinen Arbeitsplatz und ich habe auch Schwierigkeiten überhaupt einen ausfüllen zu können.

Ich hoffe sehr, dass du doch noch einen Weg findest und auch für dich irgendwie die Erfüllung in deinem Leben findest. Ihc drücke dir sehr die Daumen, dass deine Anwältin dir die nötige Hilfe verschafft.

LG JoJoMS

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