Kostenpauschale und Nutzungsausfall ?

Hallo zusammen,

ich möchte meinen Unfallschaden nach Gutachten abrechnen, wie hoch ist die Kostenpauschale die ich geltend machen kann ?

Zu welcher Klasse gehört mein MB C 200 Kompressor , Baujahr 3/2003 , 85000 km ?

Danke für eure Hilfe. 😉

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Zitat:

@UlrichBonn schrieb am 7. Dezember 2015 um 19:53:53 Uhr:


Mein KFZ wird von meinem Sohn repariert, die Reparatur weise ich der Versicherung mit Bildern nach. Also steht mir auch die Nutzungsausfallentschädigung zu für die Dauer der Tage die im Gutachten stehen.

Soso, dass weißt du, aber die Kostenpauschale und die Fahrzeuggruppenzuordnung sind dir unbekannt 😕

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ist das in etwa so korrekt ?

Kostenpauschale 30,- Euro ?

MB C 200 Kompressor , Automatik , Avantgarde Ausstattung,Klimaautomatik,Sitzheizung, BI Xenon, 82500 Km gelaufen , Erstzulassung 3/2003 ..... normalerweise Klasse 8 täglich 70 Euro , KFZ ist älter als 10 Jahre, dadurch zwei Klassen Abstufung in Klasse 6, täglich 50,- Euro ?

Laut Gutachten 5 Tage Reparaturdauer.

Das Amtsgericht Kirchhain (Urteil vom 22.05.2012 - 7 C 510/11) hat entschieden:

Handelt es sich um ein sehr hochwertiges Fahrzeug, das zum Unfallzeitpunkt noch keine 8 Jahre alt war, eine Laufleistung von weniger als 100.000 km aufwies und im Hinblick auf seinen optisch und technisch einwandfreien Erhaltungszustand noch einen Marktwert in der Größenordnung von bis 20.000,00 € inklusive MwSt hat, kann von einer signifikanten Nutzwerteinschränkung keine Rede sein, so dass für eine "Herabstufung" in eine niedrigere Gruppe der Tabelle Sanden-Danner kein Raum ist.

Rechtsprechung des KG Berlin: In der Regel kommt eine Klassenherabstufung allein wegen des Fahrzeugalters bei der Bemessung des Nutzungsausfalls nicht in Betracht

In älteren Entscheidungen hat das Kammergericht Berlin ziemlich eindeutig festgestellt, dass eine Herabstufung der Nutzungsausfallklasse nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch allein auf Grund des Fahrzeugalters nicht in Betracht kommt; so heißt es im Urteil vom 26.04.1993 - 12 U 2137/92:

Entgegen der Auffassung der Beklagten ist dieser Tagessatz nicht mit Rücksicht auf das Alter des Fahrzeuges (zum Unfallzeitpunkt 14 Jahre) zu kürzen. Zwar hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (NJW 1988, 484, 486 = DAR 1988, 93 = VersR 1988, 1276 L) entschieden, der Erhaltungszustand eines Fahrzeuges könne bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung jedenfalls dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sein Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeuges des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar sei; dann sei der Entschädigungsanspruch auf einen in etwa den Vorhaltekosten entsprechenden Betrag beschränkt, der zum Ausgleich der entgangenen Nutzungsmöglichkeit angemessen erhöht werden könne. In dem der Entscheidung des X. Senates des BGH zugrunde liegenden Fall handelte es sich aber um einen mit zahlreichen erheblichen Mängeln behafteten PKW (Rostlaube). Davon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein. Der Sachverständige G. hat in seinem Gutachten vom 9. Juli 1990 den Allgemeinzustand des Fahrzeuges als "ordentlich" bezeichnet; die Überprüfung habe keine Beanstandungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit und des technischen Zustandes ergeben.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/NAFzgAlter.php

Es gibt leider auch immer wieder anderslautende Einzelfallentscheidungen. Von daher erst einmal Gruppe ohne Herunterstufung für das Alter einfordern und abwarten 😉

Hallo zusammen,

mir ist jemand in mein Auto gefahren und das Fahrzeug wurde jetzt in der Wekstatt repariert.

Welche Entschädigung bekomme ich pro Tag von der gegnerischen Versicherung?
Hat da jemand Erfahrungen?

Kann ich noch eine Aufwandsentschädigung verlangen? Wenn ja, wie viel? (Für Telefonate, Emails und die verloren gegangene Zeit)

Vielen Dank schonmal!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung Golf 7 2.0 TDI' überführt.]

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ich habe von der gegnerischen(DEVK) pro Tag 42€ bei NA zu bekommen..."zu bekommen"-> weil der Schaden (auch ein G7) erst nach der Streusalz-Zeit repariert/lackiert wird& um die 25€ bekomme ich als Aufwandsentschädigung.

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Ich hab mir lieber den Leihwagen bezahlen lassen. Denn entweder oder. Beides geht dann nicht. Die Wertminderung bekommt man trotzdem, wenn eine festgestellt wurde vom Gutachter.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung Golf 7 2.0 TDI' überführt.]

Ich habe keinen Leihwagen genommen und möchte mir die Entschädigung jetzt auszahlen lassen.
42€ scheint mir wenig, gibt es eine Tabelle wo du den Wert her hast?
Hat jemand anderes noch Erfahrungen gemacht?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung Golf 7 2.0 TDI' überführt.]

Ich halte das für angemessen bei einem Golf. Die Versicherung stellt Dir den ungefähren Wert aus, den ein vergleichbares Auto am Tag kosten würde.

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Beim Octavia Kombi mit dem 2.0 TDI habe ich im August 2014 eine tägliche Entschädigung in Höhe von 50 Euro bekommen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Es war nur reichlich Diskussion nötig, bis die AXA das für die 16 Tage übernommen hat, die mein Auto in der Werkstatt stand. Der Reparatur war zwar nicht schwierig, aber es gab Probleme bei der Ersatzteilversorgung.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung Golf 7 2.0 TDI' überführt.]

Zitat:

@ceoGolf schrieb am 12. Februar 2017 um 17:49:45 Uhr:


Ich habe keinen Leihwagen genommen und möchte mir die Entschädigung jetzt auszahlen lassen.
42€ scheint mir wenig, gibt es eine Tabelle wo du den Wert her hast?
Hat jemand anderes noch Erfahrungen gemacht?

nein, ich habe den Wert nicht selbst ermittelt, sondern die DEVK hat mir diesen Wert mitgeteilt...

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Aus einem früheren unverschuldeten Unfall, hat mir damals mein Versicherungsagent die sog. Tabelle Sander Danner empfohlen.

http://www.mbgu.de/nutzugsausfall/nutzungsausfall_inhalte.html

Die Tabelle ist leider nicht mehr auf dem neuesten Stand, aber vielleicht als Anhaltspunkt hilfreich.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung Golf 7 2.0 TDI' überführt.]

danke für die Antworten.

Hat jemand eine aktuelle Tabelle?

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Golf GTI CS 54 € Tag

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Vielleicht zur Erklärung:
die Vermieter gehen nach Klasse und Laderaum.
Da ist der Octavia eine Klasse höher, als der Golf (auch als Kombi 😉).
Und das ist vom Innenraum auch passend.
Wenn man jetzt viele Extras im Wagen hat...eher Pech gehabt, DSG kann aber zB auch Anrecht auf einen Automatik abbilden.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung Golf 7 2.0 TDI' überführt.]

Zitat:

@orkfresh schrieb am 13. Februar 2017 um 16:37:45 Uhr:


[…] Wenn man jetzt viele Extras im Wagen hat...eher Pech gehabt […]

Eher nicht.

Ich habe für meinen Golf 7 Variant TDI 4 Motion 59 €/Tag Nutzungsausfall erhalten. Bruttolistenpreis lag bei 47 T€ und damit wurde auch der, im Vergleich zum Golf nach Liste, höhere Nutzungsausfall argumentiert.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nutzungsausfallentschädigung Golf 7 2.0 TDI' überführt.]

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