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Korrekter Ablauf bei Verkauf von gebrauchtem Motorrad ohne TÜV?

Themenstarteram 3. Juli 2021 um 7:38

Hi, könnte mir vielleicht jemand helfen?

Wie ist der korrekte Ablauf hier? Mein Motorrad ist aktuell noch angemeldet, allerdings ohne TÜV.

Eigentlich wollte ich den TÜV noch machen lassen, aber der Käufer möchte es jetzt ohne TÜV dafür mit einem Abschlag übernehmen.

In welcher Reihenfolge muss ich

- Kaufvertrag schließen und Motorrad übergeben

- Motorrad ab bzw. ummelden

- Übergabe von Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein ) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief ) an den Käufer?

Hat es Vor- oder Nachteile wenn ich das Motorrad erst abmelde vor Verkauf / Übergabe?

Vielen Dank!

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5 Antworten

Am besten einen Kaufvertrag von ADAC oder mobile nehmen. Da sind alle wichtigen Klauseln drin.

Ob du angemeldet oder abgemeldet verkaufst, das bleibt dir überlassen. Angemeldet kommt wohl auf den Käufer an. Kommt dir alles in Ordnung vor, dann kann man auch angemeldet übergeben. Bei einem Mopped ohne TüV würde ich aber eher zu abgemeldete neigen.

Meine die ich verkauft habe hatten alle TüV und ich hatte nie Probleme.

Alles richtig im Kaufvertrag eintragen, den Passus mit der Gewährleistung nicht streichen oder Verändern. Dann Geld gegen Papiere und Schlüssel, Übergabedatum im Kaufvertrag eintragen, erledigt.

Wie lange ist die HU schon abgelaufen?

Je nachdem kann es beim abmelden Probleme bzw. Strafen geben, m.W. bis hin zu Punkten in Flensburg.

Ohne gültige HU kann der Käufer nicht ummelden bzw.wieder anmelden.

Insofern gehe ich davon aus daß der Käufer das Motorrad angemeldet übernehmen möchte und dann baldmöglichst mit frischer HU ummelden will.

Sollte er sich aber darauf einlassen es abgemeldet zu übernehmen...gut für Dich.

Dann ist das sein Probleme wie er ohne Zulassung zum TüV bzw.ohne HU zu einer Zulassung kommt.

Evtl.ist es aber auch ein Händler der rote Nummern zur Verfügung hat.

PS: Punkte oder evtl.Probleme bei der Abmeldung gäbe es nur wenn die HU nicht bloß 1-2 Monate, sondern über 1 Jahr überzogen wäre...

Eigentlich interessiert das die Zul.stellen weniger bei einem Abmeldevorgang ob und wie lange schon überzogen.

Es sei denn ein Tausendprozentiger Übereifriger sitzt am Schalter.

war jetzt das erste Ergebnis das ich beim gogeln gefunden habe - gehe mal davon aus, dass die Angaben korrekt sind und kein Unterschied von PKW zu Krad ist

Zitat:

Auto abmelden ohne TÜV: Wird das bestraft?

Wer seinen Pkw mit abgelaufenem TÜV abmeldet, muss mit einem Bußgeld rechnen:

2 bis 4 Monate Verzug können mit 15 Euro bestraft werden.

4 bis 8 Monate nach Ablauf kommt ein Bußgeld von 25 Euro auf Sie zu.

Wer den TÜV über 8 Monate versäumt hat, muss sogar mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Ob Sie bei Verzug eine Strafe zahlen müssen, hängt davon ab, wie entgegenkommend der zuständige Beamte auf der Zulassungsstelle ist. Die gleichen Strafen gelten übrigens auch, wenn das Ordnungsamt Ihr Fahrzeug auf der Straße mit abgelaufener Plakette entdeckt

Quelle

https://www.admiraldirekt.de/autokauf-zulassung/auto-abmelden.xhtml

Ich hab vor 8 Jahren mal eine angemeldete, aber nicht fahrtüchtige 125er von jemanden im LKR München gekauft.

Die HU war sogar schon über 2 Jahre abgelaufen.

Bin dann kurz danach zur Zul.stelle in Neubiberg und hab sie abgemeldet. Hat 5,40€ gekostet und kein Mensch hat irgendwas gefragt oder geprüft.

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