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komische fragen der bussgeldstelle

Themenstarteram 26. August 2010 um 15:46

hallo,

habe den brief nicht vorliegen aber der inhalt ist ungefähr folgender:

ausserhalb einer geschlossenen ortschaft ist mit ihrem fahrzeug die geschwindigkeit um 21km/h übertreten worden, wir wollen wissen wer der fahrer ist. m.b.m.n. geht das die bussgeldstelle aber einen feuchten kehricht an.

meine fragen:

wozu wollen die das wissen - m.w. fällt für 21km/h ausserhalb nichts weiter als ein bussgeld an?

was tun - ignorieren, zurückschreiben, dass die den bussgeldbescheid schicken sollen ohne ihre nasen in die angelegenheiten der bevölkerung zu stecken... oder was?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

wie es der zufall so will, ist es ein naher angehöriger. wenn der nicht angegeben wird - was passiert dann?

Ist es so schwer, für das was man "angestellt" hat, gerade zu stehen? Wurde einem das in der Erziehung schon mit auf den Weg gegeben, sich aus allem rauszureden und alles abzustreiten?

Wenn ich zu schnell war stehe ich dazu, Basta! Und wenn wer anderes mit meiner Karre zu schnell war, hat der gefälligst dafür zu bezahlen. Wo leben wir denn? :mad:

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Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

...

m.b.m.n. geht das die bussgeldstelle aber einen feuchten kehricht an.

...

Deine beschis. Meinung ist nicht maßgeblich, da das Bußgeld gegen den Fahrer und nicht gegen das Fahrzeug verhängt wird, geht es die Bußgeldstelle sehr viel an, wer gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

wie es der zufall so will, ist es ein naher angehöriger. wenn der nicht angegeben wird - was passiert dann?

Ist es so schwer, für das was man "angestellt" hat, gerade zu stehen? Wurde einem das in der Erziehung schon mit auf den Weg gegeben, sich aus allem rauszureden und alles abzustreiten?

Wenn ich zu schnell war stehe ich dazu, Basta! Und wenn wer anderes mit meiner Karre zu schnell war, hat der gefälligst dafür zu bezahlen. Wo leben wir denn? :mad:

Deswegen meine Devise

20 zu schnell gibt keine Punkte ;)

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

...

m.b.m.n. geht das die bussgeldstelle aber einen feuchten kehricht an.

...

Deine beschis. Meinung ist nicht maßgeblich,

Schön.

Geht es trotzdem ein bisschen netter?

Nur ein bisschen?

Danke!

cheerio

Themenstarteram 26. August 2010 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Wie "nah" ist er denn?

(man muss § 52 StPO im Auge behalten!)

Was passiert / passieren kann:

- es kommt ein Bußgeldbescheid

- Polizei kommt mit dem Bild zu dir und fragt nach

- Poizei fragt in der Nachbarschaft nach

sehr nah.

das bild ist schon anbei.

wenn polizei in der nachbarschaft fragt, ist die wahrscheinlichkeit dessen, dass sie rausfindet, wer das ist... recht hoch. von der blamage in der nachbarschaft abgesehen.

insofern, denke ich, sollte der bussgeldstelle mitgeteilt werden, wer der fahrer war.

ein punkt = ein monat fahrverbot - richtig?

Ich habe so geantwortet, wie der TE gefragt hat.

Du weißt doch, wie man in den Wald ruft..

oder

es geht jemandem besch...eiden.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

 

sehr nah.

das bild ist schon anbei.

wenn polizei in der nachbarschaft fragt, ist die wahrscheinlichkeit dessen, dass sie rausfindet, wer das ist... recht hoch. von der blamage in der nachbarschaft abgesehen.

insofern, denke ich, sollte der bussgeldstelle mitgeteilt werden, wer der fahrer war.

ein punkt = ein monat fahrverbot - richtig?

Ja also jetzt doch Einsicht? :D

Nö, innerorts erst ab 31 zu schnell Fahrverbot, außerorts erst ab 41 zu schnell Fahrverbot.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Ich aber hoffentlich auch?!

hehe, natürlich hast du auch recht.

Dein beitrag hatte sich mit meiner korrektur überschnitten, daher hab ich ihn leider erst übersehen.

am 26. August 2010 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

ein punkt = ein monat fahrverbot - richtig?

nein, nicht wirklich... einfach mal hier schauen.

@rolf39

 

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Ich habe so geantwortet, wie der TE gefragt hat.

Nein, hast Du nicht. Der Unterschied zwischen "bescheiden" und "beschissen" sollte auch dir bekannt sein.

Zitat:

Du weißt doch, wie man in den Wald ruft..

Das gilt auch für Dich. Ich hoffe nun, daß die Diskussion gesittet weitergeht.

 

 

MfG

invisible_ghost

MOD

Andere Freds werden einfach geschlossen und hier soll es so weitergehen ?

Alle Fakten sind innerhalb von Sekunden nachgegoogelt.

Wer das nicht will, der soll sich einfach das Schreiben genau durchlesen, denn da steht wirklich ALLES drauf.

Wieviel Punkte und Fahrverbot kann man ebenfalls googeln.

Der TE sollte auch einen FS haben und somit die Begründung auch kennen.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Andere Freds werden einfach geschlossen und hier soll es so weitergehen ?

Alle Fakten sind innerhalb von Sekunden nachgegoogelt.

Und worauf verweist der Onkel Google?

Genau auf MT.:D

Wenn man alle Foren dicht macht, wird auch Google nichts mehr finden.

Themenstarteram 26. August 2010 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Ja also jetzt doch Einsicht? :D

keine ahnung, wie du darauf kommst. es wurde zu keinem zeitpunkt abgestritten, dass es zu schnell war.

Zitat:

Nö, innerorts erst ab 31 zu schnell Fahrverbot, außerorts erst ab 41 zu schnell Fahrverbot.

das ist auch schon alles was ich wissen wollte.

danke für die (mehr oder weniger) konstruktiven antworten.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Andere Freds werden einfach geschlossen und hier soll es so weitergehen ?

Alle Fakten sind innerhalb von Sekunden nachgegoogelt.

Und worauf verweist der Onkel Google?

Genau auf MT.:D

Wenn man alle Foren dicht macht, wird auch Google nichts mehr finden.

Also bei mir kommt da gleich der online- Bußgeldkatalog.

Du übertreibst hier scharmlos...hab nichts davon gesagt, dass ein Forum dicht gemacht werden sollte.

Es sollte nur nicht zugemüllt werden !

Bei Verstößen ab 21km/h (nach Abzug der Toleranz) kann die Fahrerlaubnisbehörde dir sofort ein Fahrtenbuch auferlegen, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist und der Halter nicht entsprechend mitgewirkt hat - sich z.B. auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft. Bußgeldverstöße, die Punkte nach sich ziehen, gelten grundsätzlich als erhebliche Verstöße, bei denen die Verhängung eines Fahrtenbuches zulässig ist. Gibt dazu massig Urteile und die Gerichte kommen immer wieder zu diesem Ergebnis.

Also besser einfach den Fahrer benennen, die Polizei kommt nämlich in solchen Fällen auch immer vorbei ;)

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