Km-Stand zum Vertragsbeginn falsch gemeldet - was tun?
Hallo Leute,
meine Mutter hat für mich eine Kfz.Versichrung abgeschlossen, habe gestern die Unterlage rausgeholt und mir alles genau angeguckt, in der Versichrung steht 205.000km Laufleistung (das war vor einem Jahr) habe jetzt aber 251.000km! Das Auto hatte vor einem Jahr 238.00km (beim Kauf)! Entweder hatte meine Mutter oder die Versichrung die falschen Angaben aufgeschrieben!
Was passiert, wenn ich ein Unfall habe sollte??? Bekomme ich eine Strafe? Soll ich das jetzt der Versicherung melden?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Was haben denn verschiedene Haushalte damit zu tun?
Du scheinst weit mehr als die angegebenen 6.000 km per anno zu fahren. Warum hast Du diese niedrige Fahrleistung denn angegeben? Und zuvor - wie Du geschrieben hast - Deine Mutter, die ist ja offenbar auch mehr gefahren, als sie es bei der Versicherung angegeben hatte. Ich und alle anderen hier haben aufgrund dieses von Dir geschilderten Sachverhaltes da natürlich so eine leise Vorahnung... 🙄
16 Antworten
Ich würde einfach mal mit der Versicherung reden sie sollen ab sofort neu berechnen, jedoch nicht rückwirkend, da sie ja keinen Schaden dadurch hatten.
Wenn sie sich dumm anstellen, wechseln, aber ich denke die wollen Ihre Kunden schon behalten.
Hallo,
soweit ich verstanden habe, ist der PKW von Mutter auf Kind übergegangen. D.h., dass dann ja ein Halterwechsel stattgefunden hat und in der Regel auch der Versicherungsnehmer. Also neuer Vertrag und neues Glück. Das es sich hierbei um Mutter und Kind handelt ist sch.....egal! Könnte ja auch ein Fremder gewesen sein, der mit einem einen Kaufvertrag per Handschlag macht. Also ist es wurscht, ob der Vorbesitzer dann mehr gefahren ist. Die werden den Vertrag von Vorbesitzer nicht neu berechnen.
Bitte einfach mit Deiner Versicherungsnummer dort anrufen und sagen, dass der akt. Kilometerstand bei Antragstellung wohl falsch übermittelt wurde. Die ändern dass in der Regel und fertig.
Falls aber Deine Mutter weiterhin der Vertragsinhaber ist und Du nur der abweichende Halter und das ganze im alten Vertrag stattfindet, könnte es sein, dass die rückwirkend zum Beginn des laufenden Jahres Nachberechnen. Aber die meisten Versicherungen berechnen dies nach dieser sog. "Selbstanzeige" nicht rückwirkend. Erst wenn es bei einem Schadenfall bemerkt wird, wird es spaßig. Aber da ja dann ein Halterwechsel stattgefunden hat, wird evtl. die Kilometerklasse noch nicht mal geändert, da ja ein neuer Halter=i.d.R. neuer Fahrer da ist, der ja weniger fahren könnte.
Einfach anrufen und fragen.
LG
E.