Klimaanlage nach Verkauf ( wieder) defekt. Wer übernimmt die Kosten
Hallo, folgender Sachverhalt :bei Besichtigung eines PKW war die Klimaanlage defekt. Der Interessent möchte den Wagen kaufen und einigt sich mit dem Verkäufer vertraglich darauf, dass die Klimaanlage instand gesetzt wird. Der Verkäufer lässt einen Vakuumtest durchführen und die Klimaanlage funktioniert daraufhin einwandfrei. Danach steht das 6 Tage Fahrzeug bis zur Übergabe an den Käufer. Der Käufer übernimmt den PKW und meldet sich nach der Heimreise. Die Klimaanlage sei nach wie vor defekt. Er wird den PKW in die Werkstatt bringen und sich dann bzgl der Kosten bei dem alten Eigentümer melden. Hat der Verkäufer seinen Soll durch den bestandenen Vakuumtest erfüllt? Oder muss er weitere Kosten tragen, da die Anlage anscheinend doch undicht ist?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Beste Antwort im Thema
Ja, schon klar 😉
wollte damit nur darauf hinaus, dass der TE einen "Vakuumtest" gemacht hat. Wie gesagt, ich weiß nicht was das ist. Kann mir nir denken, dass damit die Dichtheit der Anlage überprüft wird. Das ist aber eben keine Reparatur, wenn zB der Klimakompressor bei Motorbetriebstemperatur immer ausgeht, weil ein elektrisches Problem vorliegt. Nur weil sie dann zufällig bei Übergabe und in der Werkstatt funktioniert hat. Aber wie gesagt: das ist reinster Spekulatius.
22 Antworten
Da hast du Recht, das mit dem Gaffatape wäre natürlich arglistige Täuschen. Bei der Reparatur habe ich jetzt einfach mal vorausgesetzt, dass diese Fachmännisch bzw. korrekt und ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Ja, schon klar 😉
wollte damit nur darauf hinaus, dass der TE einen "Vakuumtest" gemacht hat. Wie gesagt, ich weiß nicht was das ist. Kann mir nir denken, dass damit die Dichtheit der Anlage überprüft wird. Das ist aber eben keine Reparatur, wenn zB der Klimakompressor bei Motorbetriebstemperatur immer ausgeht, weil ein elektrisches Problem vorliegt. Nur weil sie dann zufällig bei Übergabe und in der Werkstatt funktioniert hat. Aber wie gesagt: das ist reinster Spekulatius.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 3. Juni 2018 um 18:09:31 Uhr:
der Verkäufer ist Privatmann? Also hat sich das Thema Sachmängelhaftung mehr oder weniger erledigt. ...
es sei denn:
Zitat:
@NOJOVA0508 schrieb am 2. Juni 2018 um 00:41:57 Uhr:
... und nein, die Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen.
d.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt NEU aufgetreten ist!
Weiter ist die Frage, ob ein "Vakuumtest" z.B. eine erratisch gestörte Steuerung (im Falle einer Klimaautomatik), einen Defekt am Kompressor, usw. behebt?????????
--> klingt nach Flickschusterei, nicht aber nach der vertraglich vereinbarten (erfolgreichen) Reparatur 😉
PS:
evtl. könnte ja mal geprüft werden, ob die Werkstatt, die diesen "Vakuumtest"-Reparaturversuch durchgeführt hat, um Nachbesserung gebeten werden kann?
Zitat:
@camper0711 schrieb am 05. Juni 2018 um 14:2:56 Uhr:
d.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt NEU aufgetreten ist!
Ne, zum Glück muss man in unserem Rechtssystem dann den Nachweis erbringen, wenn man einen Anspruch geltend machen will. Nicht umgekehrt seine "unschuld" beweisen.
An sonsten werde ich dich persönlich morgen auf Zahlung von 1.000€ verklagen. Mal sehen, was du dagegen anzubringen hättest 😉
Einzige Ausnahme würde hier greifen, wenn(!) der Verkäufer gewerblich gehandelt hätte, was er ja nicht tat, der Käufer Verbraucher im Sinne des Gesetzes wäre und der Kauf nicht länger als 6 Monate zurück läge. Nur dann müsste der Verkäufer irgendwas beweisen. Und selbst dann müsste er nicht nachweisen, dass es ein "neuer" Mangel ist, sondern, dass ebenjener noch nicht bei Kauf (latent) vorhanden war.
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Zitat:
@guruhu schrieb am 5. Juni 2018 um 14:14:20 Uhr:
Zitat:
@camper0711 schrieb am 05. Juni 2018 um 14:2:56 Uhr:
d.h. der Verkäufer muss nachweisen, dass der Defekt NEU aufgetreten ist!Ne, zum Glück muss man in unserem Rechtssystem dann den Nachweis erbringen, wenn man einen Anspruch geltend machen will. Nicht umgekehrt seine "unschuld" beweisen.
An sonsten werde ich dich persönlich morgen auf Zahlung von 1.000€ verklagen. Mal sehen, was du dagegen anzubringen hättest 😉Einzige Ausnahme würde hier greifen, wenn(!) der Verkäufer gewerblich gehandelt hätte, was er ja nicht tat, der Käufer Verbraucher im Sinne des Gesetzes wäre und der Kauf nicht länger als 6 Monate zurück läge. Nur dann müsste der Verkäufer irgendwas beweisen. Und selbst dann müsste er nicht nachweisen, dass es ein "neuer" Mangel ist, sondern, dass ebenjener noch nicht bei Kauf (latent) vorhanden war.
Das kann ich nur bestätigen: Im deutschen Rechtssystem muß man in der Regel die schuld beweisen und nicht die eigene Unschuld. Bei der Gewährleistung für Gebrauchtwagen ist es die ersten 6 Moante etwas anders. da muß der Händler nachweisen das der Defekt nicht auf Garantie fällt. Ein Privatverkäufer hat das Problem abber nicht.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 05. Juni 2018 um 20:6:40 Uhr:
da muß der Händler nachweisen das der Defekt nicht auf Garantie fällt.
Nö, der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Kauf bzw. Übergabe noch nicht vorhanden war. Das hat mit der Garantie absolut nichts zu tun.
Nur als Info: Stein hatte mal meinen Kondensator beschädigt. Am nächsten Tag keine Kühlleistung mehr. Kann also blöd laufen.
Zitat:
@Pepe Mod schrieb am 06. Juni 2018 um 11:38:19 Uhr:
Nur als Info: Stein hatte mal meinen Kondensator beschädigt. Am nächsten Tag keine Kühlleistung mehr. Kann also blöd laufen.
Es gibt Modelle dort ist der Klimakondensator so dämlich an der Front angebracht, dass dieser regelmäßig mit Steinen beaufschlagt wird und entsprechend regelmäßig leckt. Ich weiß jedoch ad hoc nicht welches Modell mir gerade explizit im Kopf rumschwirrt.