Kleiner Unfall
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein parkendes Auto leicht angefahren,
im prinzip nur am Nummerschild gestriefen.
Der Besitzer hat sich meine Adresse auf geschrieben und hat gesagt er meldet sich wenn irgendetwas sein sollte. Jetzt hat er sich nach über einen Monat gemeldet und meinte die Aufhäng bei seinen Wagen wäre kaputt, er wolle 200€ von mir.
Ich kaufe dem dass aber nicht ganz ab, er sagte nämlich beim Unfall, er hätte auch schon einen gehabt mit seinen Wagen.
Jetzt sieht es so aus:
- Keine Aufnahme der Polizei vom Unfall
- er stand mit seinen Wagen im Halteverbot
In wie fern muss ich jetzt dafür haften?
MfG & Vielen Dank
Alex
13 Antworten
Da hast du wohl schlechte Karten.
Die Schuldfrage ist wohl offensichtlich geklärt. Der andere stand, und du bist gefahren. Also bist du auch offensichtlich Schuld. (Dass der falsch geparkt war, ist ziemlich egal - rempeln darfst du ihn trotzdem nicht.)
Dass der jetzt für einen popeligen Kratzer 200 Euro haben will, ist zwar happig, aber da wirst du kaum was dran machen können. Wenn du dich weigerst zu zahlen, kann der den gerichtlichen Weg beschreiten. Und wenn das passiert, musst du die Kosten dafür u.U. auch noch übernehmen, da du schließlich Schuld hast.
Das einzige, was du also machen kannst, ist: Versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Red doch mal mit dem Typen, und schlag ihm einen geringeren Betrag vor. Falls er sich aber nicht drauf einlässt, würde ich an deiner Stelle die 200 bezahlen.
Stimmt im Prinzip alles .Der Unfallgegner hat für die Schadensregulierung sogar 12 Monate Zeit.Je länger er sich damit Zeit läßt umso verdächtiger macht er sich natürlich.Kann ja in der Zwischenzeit viel passieren.Wenn wie du geschildert hast äußerlich nur geringer Schaden sichtbar ist , kann man einen Schaden an der Aufhängung wohl ausschliessen.Wird sich daher wahrscheinlich um einen Vorschaden(hat ja einen Unfall zugegeben)handeln.Oder ist in der Zwischenzeit passiert(schließlich schon 1 Monat vergangen).Folgende Möglichkeiten :1.) Du hast eine Rechtschutzversicherung , dann lass dich von einem Anwalt beraten !
2.) Sprech mit deinem Versicherungsvertreter (genaue Schilderung und Verdacht).Die Versicherung kann einen Sachverständigen beauftragen der den Unfallhergang und der damit verbundenen Schäden feststellen.Sollte sich bestätigen das der Unfallgegner die Unwahrheit gesagt hat wird deine Haftpfl. Vers.ggf. rechtliche Schritte einleiten(ist für dich kostenlos).Der Unfallgegner hat außerdem die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten , will heißen : fährt er mit einem beschädigten Auto und es entstehen dadurch neue Schäden , sind diese nicht zu ersetzen(Schadensminderungspflicht).
Falls du den Schaden durch deine Vers. regulieren lässt (und damit den SF Rabatt verlierst) hast du übrigends 6 Monate Zeit deiner Vers. die Kosten zu erstatten.Eine Rückstufung wird somit hinfällig.Wenn du zudem auch noch für Mietwagenkosten und dergleichen aufkommen sollst , ist dies sicher eine überlegenswerte Lösung.
Gruß capri17
Also, wenn du wegen Rechtsschutz-Versicherung eine Beratung beim Anwalt kostenlos bekommst - klar, warum nicht.
Ansonsten ist es rausgeschmissenes Geld, für einen Gesamtschaden von 200 Euro auch noch einen Anwalt zu beauftragen. Und wenn der den Schaden um 100 Euro gedrückt bekommt - was bringts, schließlich schreibt der dir auch noch mal eine Rechnung.
Keine Versicherung würde jemals bei einem Schaden von 200 Euro einen Gutachter beauftragen. Schließlich muss die Gutachterkosten der Verursacher bezahlen - also warum sollte irgendjemand daran ein Interesse haben?
Und es würde auch keine Versicherung hier etwas wegen möglicher Preistreiberei unternehmen. Dafür ist für die der Betrag viel zu gering. Die Kosten, die dabei für die Versicherung alleine schon durch eigenes, gebundenes Personal entstehen, sind viel zu hoch.
Und über die Versicherung einen Schaden von 200 Euro abrechnen? Ich weiß nicht - bei was für einem Vertrag soll sich das bitte lohnen?
So bitter es ist, so absolut richtig ist es auch, ytna.
Weder lohnt sich das wehren, noch die
sündhaft teure Rechtsberatung, noch die
Abwicklung über die Haftpflicht.
traurig, traurig.
Handlungsfähigkeit hattest du an dem Tag, wo dein
Unfallgegner sein Auto mitten im Halteverbot hatte.
(Jetzt können einige hätte-wäre-wenn-Sätze folgen.)
Der lacht sich natürlich jetzt ins Fäustchen. Leider.
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Und über die Versicherung einen Schaden von 200 Euro abrechnen? Ich weiß nicht - bei was für einem Vertrag soll sich das bitte lohnen? ----------------------------------------------------------
Was heißt lohnen ?
Abwicklung über Haftpfl. , danach hat man grundsätzlich 6 Monate Zeit die Regulierungskosten dem Versicherer zu erstatten. Gilt bei allen Auto-Haftpfl. Versicherungen. Wenn man grade knapp bei Kasse ist macht das schon Sinn.
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Dass der falsch geparkt war, ist ziemlich egal - rempeln darfst du ihn trotzdem nicht
Das man nicht ein anderes Fahrzeug anrempeln darf ist zwar richtig, bezieht sich aber auf Fahrzeuge, die korrekt im Straßenverkehr unterwegs (unterwegs bezieht sich auch auf den ruhenden Verkehr). Somit ist es keineswegs egal, dass der andere im Parkverbot stand, es würde jetzt noch drauf ankommen, ob Alex ebenfalls nicht korrekt geparkt hatte.
Ein anderes Bsp. für korrektes/nicht korrektes Verhalten ist bspw. wenn ein Auto ein anderes einparkt: parken beide Autos nach Vorschrift (also auf einem ausgewiesenen Parkplatz, nicht im Parkverbot) kann das behindernde Fahrzeug auch nicht abgeschleppt werden. Anders verhält es sich, wenn das behindernde Auto bzw. dessen Fahrer in irgendeiner Weise gegen die StVO verstößt.
Man kann somit dem anderen eine gewisse, ich nenne es mal "Teilschuld", mitauferlegen.
Schwierig ist es natürlich, alle Vorgänge des Schadenstages noch konkretisieren und beweisen zu können.
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von capri17
Was heißt lohnen ?
Abwicklung über Haftpfl. , danach hat man grundsätzlich 6 Monate Zeit die Regulierungskosten dem Versicherer zu erstatten. Gilt bei allen Auto-Haftpfl. Versicherungen. Wenn man grade knapp bei Kasse ist macht das schon Sinn.
Ja, OK. Wenn man das also als zinsfreien Kredit für max. 6 Monate sehen möchtest...
Wenn du dann aber verpasst, innerhalb der Frist das Geld an die Versicherung zu erstatten, übertrifft die Rückstufung doch in so gut wie allen Fällen eben diese 200 Euro. Schließlich darfst du das nicht nur auf das aktuelle Jahr rechnen, sondern du zahlst ja dann in jedem der folgenden Jahre etwas mehr.
Und nicht zu vergessen, der ganze Papierkram mit der Versicherung.
Ich würde davon abraten.
Hallo ytna ,
ist korrekt , wenn man die Frist verpennt ist man echt angeschmiert.Ist auch sicher nur in Ausnahmefällen zu empfehlen wo die Summe höher liegt.Hat dann Zeit zum sparen.
Am besten die 200,- Euro zahlen , Quittung geben lassen und die Sache ganz schnell vergessen und unter Lehrgeld verbuchen.
So isses 🙂
Und nur kurz --> in diesem Jahr haben wir ja nur noch 4 Monate....
Rechnen wir mal.... 1 Monat Abwicklung (im allerallergünstigsten Fall) - noch 3 Monate....
Wenn du es dann mehr als die 3 Monate rausschiebst, hast du im Januar auch erstmal vorläufig die höheren Beiträge zu zahlen, da die Versicherung ja erstmal rückstuft.
Kriegst zwar später wieder aber... Am Jahresende ist sowas immer mit Vorsicht zu genießen, denn dann hat man Januar ne Mörderrechnung und kommt evtl. in Schwierigkeiten.
Ich versteh den Ärger nicht --> 200€?
Darum würde ich mich bei einem verschuldeten Unfall nicht mal ein bisserl streiten.
Hast ihn angefahren, versäumt das richtig aufzunehmen --> ist leider das Paradabeispiel.
Also - schließe mich ytna an - zahlen und gut is.
Ich würds auch privat regeln bei so 'ner Summe --> viel Streitwert gibts da nicht - und Gutachter wird wohl auch nie im Leben einer kommen
Das isses alles nich wert.
Aber ich versteh deinen Unmut - ganz ehrlich.
200€ sind ne Stang Geld für einen evtl nicht verursachten Schaden --> aber du kannst ihm das nicht nachweisen. (und leider bist du da in der Pflicht zu)
Grüße
Schreddi
PS: Aber mal ehrlich - man kann doch dem im Parkverbot stehenden jetzt hier nicht wirklich Schuld anlasten. Wenn er ihn nicht grad zugeparkt hat auf 3 cm Abstand (selbst dann nicht), gibts doch keinen Grund, den zu rammen?
Natürlich gibt es keinen Grund ihn zu rammen...
Mir fallen aber viele Gründe ein, die StVO zu befolgen, oder?
Ich empfehle heute den § 12 . *gg*
"Wer seinen Wagen im Halteverbot abstellt, riskiert bei einer Beschädigung seines Autos den Schadensersatz. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer zu dicht an einer Kreuzung geparkt, so das ein abbiegender LKW den Wagen streifte. Vor Gericht bekam der Parksünder nur 2/3 vom Schaden zugesprochen.
OLG Hamm AZ 6 U 147/98"
Dennoch halte ich es für verspätet, da was zu unternehmen.
Zu 2.)
Mal unter Kollegen...bei einem Anspruch des Geschädigten von 200 Eur schickt niemand auf der Welt einen Gutachter raus, der bei dieser Schadenhöhe (Nummertafel beschädigt) ein Mehrfaches des möglichen Schadens kostet. Nach Addition der Nummerntafel mit dem Gutachten wird jeder Schadensachbearbeiter der ncoh ebsi Verstand ist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen VErgleich suchen. Anspruch des GEschädigten mit Gebühren liegt bei 50 Eur (für Nummerntafel) + 30 Eur (für pauschale Aufwendungen). Ich tippe, daß hier ein Vergleich auf Basis von 150 Eur stattfinden würde. Der GEschädigte hat ja schließlich noch das Recht sich jederzeit einen Anwalt und einen Gutachter auf Kosten des VErursachers zu nehmen. Losgelöst von einem eventuell selbst bestelltem Gutachter. Und den Oppmann zahlen wir dann nach Uneinigkeit der Sachverständigen auch noch. Gehts noch?!
Der Rest ist fachlich soweit ok.
Tipp wäre in den sauren Apfel zu beißen und den GEschädigtem eine Zahlung von 150 Eur anzubieten. Sich vom Geschädigten gegenzeichnen zu lassen, das seine Ansprüche aus dem besagten Unfall damit abgegolten sind und demnächst umsichtiger Fahren.
Greetz estupendo156
2.) Sprech mit deinem Versicherungsvertreter (genaue Schilderung und Verdacht).Die Versicherung kann einen Sachverständigen beauftragen der den Unfallhergang und der damit verbundenen Schäden feststellen.Sollte sich bestätigen das der Unfallgegner die Unwahrheit gesagt hat wird deine Haftpfl. Vers.ggf. rechtliche Schritte einleiten(ist für dich kostenlos).Der Unfallgegner hat außerdem die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten , will heißen : fährt er mit einem beschädigten Auto und es entstehen dadurch neue Schäden , sind diese nicht zu ersetzen(Schadensminderungspflicht).
Falls du den Schaden durch deine Vers. regulieren lässt (und damit den SF Rabatt verlierst) hast du übrigends 6 Monate Zeit deiner Vers. die Kosten zu erstatten.Eine Rückstufung wird somit hinfällig.Wenn du zudem auch noch für Mietwagenkosten und dergleichen aufkommen sollst , ist dies sicher eine überlegenswerte Lösung.
Gruß capri17
Triff dich mit ihn und gib ihn ein fufi in die die Hand und du wirst sehen er wird damit zufrieden sein. Ansonsten kannst ihn villeicht nochmal ein zwani mehr geben und gut ist.... Brauch man nicht lange zu diskutieren...