Kleiner Unfall - Gegner bestreitet Schuld... was tun?
Hallo! Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar schlaue Tips geben.
Ich hatte gestern auf der Autobahn einen kleinen Unfall. Ich fuhr mit meinem Audi A4 Avant auf der linken (von drei) Spuren, und überholte gerade einige Fahrzeuge. Ein Sprinter (fuhr einiges langsamer) wechselte von der mittleren auf "meine" Spur. Ich war bereits auf seiner Höhe, und um nicht gegen die Leitplanke gedrückt zu werden musste ich natürlich (recht stark) abbremsen. Obwohl ich bereits sehr weit links fuhr wurde mir denoch der Rechte Aussenspiegel nach vorne hin abgerissen. Er hatte sich an dem kleinen Plastikstopper der Schiebetürenführung des Spirinters verhakt.
Wir haben das ganze dummerweise ohne Polizei gemacht. Für mich war ja klar dass der andere die Schuld trägt. Wir haben das nicht explizit angesprochen (bitte keine Vorträge.. ich weiss, selten dumm).
Habe dann heute mit der Chefin des Fahrers (gehört ner kleinen Firma) telefoniert, und die sehen die ganze Sache genau andersherum, nämlich dass meine Verischerung für den Schaden aufkommen muss. Ich habe ihr meine Versicherungsdaten gegeben, und danach meiner Versicherung (Volkswagen Versicherungsdienst) gleich gemeldet dass ich mich nicht für den Unfallverursacher halte.
Sie meinte auch, da ich die Schuld nicht anerkenne würde man nun anwaltlich gegen mich vorgehen.
Bei meiner KFZ Versicherung ist (obwohl ich richtig viel zahle) keine Rechtsschutzversicherung dabei.
Das heisst ich kann wenns dumm läuft auch auf den Anwaltskosten des Gegners sitzenbleiben?
Würde meine Versicherung selbst den anwaltlichen Schriftverkehr übernehmen (die wollen ja auch nicht zahlen wenn die nicht müssen)?
Wie geh ich jetzt am besten vor? Sollte mir wohl auch die Versicherungsdaten vom Gegner holen und da ebenso eine Schadensanzeige machen, oder?
Sollte vielleicht noch erwähnen dass der Unfallgegener einen Beifahrer dabeihatte, quasi einen Zeugen. Ein Nachteil für mich?
Wie läuft das in solchen Fällen (Aussage gegen Aussage) normalerweise denn ab? einigen sich die Versicherungen evt untereinander?
Eventuell im Nachhinein bei der Polizei den Unfall anzeigen?
Könnte ein Gutachter aufgrund der Fahrzeugschäden den Unfallhergang rekonstruieren? Lohnt das bei maximal 500 Euro Schaden?
Hatte jemand schonmal ähnliche Probleme? Ich hab keine AHnung wie der weiter Ablauf nun sein wird. Hatte noch nie einen Unfall, und bin ganz aufgeregt. Und natürlich will ich aufgrund der Unfähigkeit anderer keine finanziellen Nachteile (Anwaltskosten, erhöhte VErsicherungsbeiträge...) haben.
Wie gesagt, ich hoffe ihr könnt mir ein paar tips geben, oder eigene Erfahrungen schildern...
Vielen Dank!
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10 Antworten
Anwalt nehmen und klären lassen!
Grundsätzlich soll man ja bei einem Unfall, auch wenn die Lage noch so klar ist, kein Eigenverschulden zugeben, da sonst die eigene Versicherung Ärger machen könnte!
Ohne Zeugen dürfte Dein Fall natürlich recht schwierig zu klären sein...
Als Laie würde ich aber mal behaupten derjenige der die Spur wechselt muß sich auch davon überzeugen das er keinen behindert und die Spur auf die er will auch frei ist! Also in diesem Fall der Transporterfahrer!
Wie hoch ist denn der Schaden?
Eigenverschulden hab ich nie zugegeben (behauptet der Fahrer übrigens anders, aber da steht wohl Aussage gegen Aussage).
Schaden bei mir ist nicht allzu hoch. denke mal ein enuer Aussenspiegel von Audi mit Anbau kostet so 250-300 Euro. Schaden an dem Lieferwagen ist minimal. ca 20cm grosse Schramme an der Seite und der Platikstopper (der die Schiebetür davon abhält beim aufmachen aus der Schiene zu springen) ist etwas abgerissen.
Lohnt es sich da überhaupt noch einen Anwalt einzuschalten? Was verlangt ein Anwalt denn so in so einem Fall?
Vielen Dank!
In Deinem Fall ist alles möglich.
Kann sehr teuer werden, Prognose sehr schwierig.
Unfall möglichst zeitnah unbedingt Deiner Versicherung und auch der Polizei melden.
Schwierig.
I.d.R. lässt sich eine Schuldfrage durch ein Gutachten klären, in dem Fall allerdings hätte es tatsächlich ja auch andersherum statt finden können. Was behauptet der Gegner denn zum Hergang des Unfalls?
Was die Zeugen anbetrifft: normalerweise gilt ein Zeuge im selben Wagen als befangen, also Aussage gegen Aussage, egal wie viele beim anderen drin saßen. Daß du die Schuld nicht anerkennst, ist dein gutes Recht und kann dir nicht negativ ausgelegt werden; evtl. Anwaltskosten würde deine Versicherung tragen. Würde ich aber trotzdem zur Sicherheit da mal nachfragen. Anzeigen bei der Polizei kannst du dir schenken, die werden eh nicht mehr aktiv; im Nachhinein schon gar nicht. Ein Gutachter bringt nur was, wenn der Gegner nicht zahlen will, dann ist er aber auch notwendig. Auch den zahlt aber meines Wissens deine Versicherung, solltest du unterliegen. Ist Teil des Versicherungsumfangs bei Haftpflicht; es sein denn, deine Versicherung hat andere Regelung.
Und vorsichtig mit der Aussage: minimaler Schaden beim Lieferwagen...bei 20 cm Schramme ist das u.U. wesentlich mehr als dein Außenspiegel kostet. Da ist locker mal ein Tausender drin, allein schon die Lackierung ist horrend teuer.
Hm, also ich glaube deine Chancen sind 50/50; stell dich aber mal lieber drauf ein, dass das ein Versicherungsfall wird...
Grüßle nach Baden
~
Einen Unfall bei der Polizei anzuzeigen indiziert, dass man sich im Recht fühlt und kostet Nichts.
Kommt es später zur Verhandlung - etwa weil die Gegenseite klagt - und fehlt so eine Anzeige, so kann das zusammen mit weiteren Indizien für ein negatives Ergebnis sorgen.
Danke für eure Antworten!
Heisst das, daß in aller Regel (kläre ich natürlich vorher ab) meine KFZ-Versicherung (ohne Rechtsschutz) sich selbst darum bemühen wird (Anwalt/Gutachter) den Schaden nicht selbst tragen zu müssen? Zumindest falls berechtigte Zweifel an meiner Schuld bestehen?
Hab auch mit der Polizei telefoniert. Der Herr hat gemeint dass ich das nachträglich melden könnte, das aber nix bringen würde, da die Polizei nur für die strafrechtliche Relevanz zuständig ist. Und die interessiert mich nicht. Ich will dem armen Fahrer ja keine Punkte oder schlimmeres bescheren. Wir haben schliesslich alle mal etwas im Strassenverkehr übersehen. Geht halt nur meist gut...
Was den Schaden am Lieferwagen angeht: hast recht. Der Gedanke dass das auch ganz schön teuer werden kann kam mir auch schon.
Wie ist das eigentlich wenn letztendlich Aussage gegen Aussage steht und auch der Gutachter zu keinem Ergebnis kommt? Teilen sich dann die Versicherungen den Schaden und beide werden hochgestuft?
Meint Ihr es lohnt sich evt per kostenlose Kleinanzeige nach Zeugen zu suchen?
Viele Grüsse in den Rest der Republik und vor allem in die schwäbische Heimat 🙂
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Einen Unfall bei der Polizei anzuzeigen indiziert, dass man sich im Recht fühlt und kostet Nichts.
Kommt es später zur Verhandlung - etwa weil die Gegenseite klagt - und fehlt so eine Anzeige, so kann das zusammen mit weiteren Indizien für ein negatives Ergebnis sorgen.
Mmmh... natürlich auch wieder ein Argument. Ich denke ich werds dann doch tun. Schaden kanns nicht...
Gruss aus KA!
1.) Mußt du abklären, das ist wahrscheinlich je nach Versicherung und Schadenshöhe unterschiedlich.
Zu 2.) Eine ganz nette Rechnung von madcruiser, bei Schadenshöhe von 1.000 EUR:
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Angenommen ein Gutachter könnte den Schaden auf 500 EUR drücken.
Der würde die Versicherung rund 400 EUR kosten.
Die Gegnseite würde einen Rechtstreit anfangen, die Versicherung würde nunmehr Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen müssen und am Ende käme ein Vergleich von 750 EUR heraus.
So läuft es in aller Regel.Ergebnis:
750 EUR an den Unfallgegner
400 EUR an den Gutachter
600 EUR Anwalts- und GerichstkostenMacht 1.750 EUR.
Statt 500 EUR gespart, 750 EUR mehr ausgegeben.
Hochgestuft werde beide.
Ist zwar etwas anderer Fall, aber in der Summe ähnlich...
3.) Wo willst du denn inserieren, wenn der Unfall auf der Autobahn war? Bundesweit??? Naja... ;-)
~
Besprich den Fall primär mit Deiner Versicherung.
Die hat auch die Aufgabe der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Wenn Du Rechtsschutzversichert bist, konsultiere daneben einen RA.
Und ab sofort drei Blankoschadensprotokolle (gibt Dir Deine Versicherung) in das Handschuhfach legen.
Mal sachlich gesehen:
Meist hat das Fahrzeug welches hinten beschädigt ist den Fahrstreifen gewechselt und den Unfallgegner vorne beschädigt.
Entweder zu früh wieder nach Rechts eingeschert oder aber den rückwärtigen Verkehr im toten Winkel übersehen.
Dies ist ein Indiz, welche eindeutig für Deine Schilderung spricht.
Aus dem Unfallschaden kann man somit eindeutig ersehen, welches Fahrzeug Rechts fuhr und welches den Unfall verursacht hat.