Kleiner Unfall auf einem Parkplatz

Hallo
ich habe auf einem Parkplatz beim Einparken von unserem Wohnmobil ein Auto leicht angefahren.
Ich habe jetzt den Artikel hier gelesen: Unfall auf dem Parkplatz Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich die Polizei rufen müssen. Ich habe jetzt irgendwie ein schlechtes Gewissen, habe in der Situation da irgendwie gar nicht drüber nachgedacht. Was soll ich jetzt machen. Ich habe ja auch nicht das Kennzeichen von dem Wagen.

Beste Antwort im Thema

Wer Unfallflucht duldet, der duldet auch andere Straftaten, aber wehe ihm selbst widerfährt ein Unglück!!!

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Man kann in so einem Fall leider den Schadenersatz nicht vom unerlauten Entfernen trennen, da Offizial- und kein Antragsdelikt. Guess how I know: ich habe mit einem sehr langen Anhänger ein in einem Wendefreiraum (absolutes Halteverbot wegen Baustelle) geparkten PKW angeschrammt -> nichts von gemerkt und mich noch über den 'Vandalismusschaden' am Anhänger geärgert. Ich habe einen Rabattretter in der HP, die Übernahme des Schadens und Eingestehen der Schuld hätte mich ein Lächeln gekostet, wenn nicht das unerlaubte Entfernen im Raum gestanden hätte. Ob ich den Beweis gerichtsfest angetreten wäre, dass ich wirklich nichts gemerkt hatte, darauf wollte ich meinen Führer- und Pilotenschein (der wäre dann auch weggewesen) nicht verwetten. So ging der PKW Eigner leider leer aus, da ich den dreisten Versuchen der Polizei, die sogar Familienangehörige mit Zeugnisverweigerungsrecht ohne Rechtsbelehrung ausgequetscht hatten, widerstanden habe. Das ist leider die Konsequenz dieses verfassungswidrigen Gesetzes.

@ criscri:

Normalerweise schreibe ich Namen der Diskutierenden korrekt; bei Leuten, die sich nach Gusto über die Gesetze stellen, spare ich mir die Höflichkeit.

Da Du Dich offenbar für über "verfassungsgemäß" und "verfassungswidrig" zu entscheiden befugt hältst (wozu brauchen wir dann noch ein Verfassungsgericht?), kommt die Vermutung der Zugehörigkeit zu einer verfassungswidrigen Organisation (z.B. Reichsbürger) in Betracht.

Ansonsten und auch daher gilt für Unfallflüchtige und deren wortgewandte Verteidiger für mich ein Zitat des Großen Fritz: "Er ist ein Hundsfott"!

Hmmm ermutigt ihr in gerade wirklich die Sache nicht aufzuklären? Würdet ihr das auch machen wenn es euer Auto oder euer Kind gewesen wäre? Unfassbar!

Geh zur Polizei. Ermitteln die dich Später fällt die Strafe wesentlich höher aus. In Abhängigkeit von der Schadensgröße kannst du vielleicht noch sagen das dir das erst später an deinem eigenen Fahrzeug aufgefallen ist und du vermutest das es dort passiert ist. Funktioniert aber nicht bei Schäden deren Beschädigung man spüren könnte.

Was für ein Vergleich (dieser und auch ihr zweiter Beitrag, oder soll ich es Verfehlung nennen), Fussbälle mit teuren Autos, wo sich manche einen teueren Kredit für aufnehmen mussten oder sich das treue Gefährt vom Munde absparen.
Sie ermutigen die Leute so wie ich es lese, einfach weiterzufahren, da die Polizei eh zu blö... ist, etwas zu unternehmen..
Was für eine Anarchie.
Gut das ....ach das ist mir hier einfach nur zu dumm.
Mit was für einer Rechtsauffassung sie hantieren.

Zitat:

@ChrisCRI schrieb am 27. Oktober 2016 um 11:44:05 Uhr:


Es ist ja noch gar nicht heraus, ob überhaupt ein Schaden entstanden war. Meine Erfahrung mit der Polizei und StA ist so 'gut', dass ich dem TE auf gar keinen Fall dazu raten würde, zur Polizei zu gehen. Der TE bekommt dann garantiert Ärger, weil die Polizisten, anstatt beispielsweise Einbrecher zu fassen (da fälschen die lieber die Statistik), den vollen Ermittlungseifer entwickeln.
Wenn da was kommen sollte: der TE muss sich nicht selbst beschuldigen. Er muss keine Angaben machen, wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug genutzt hat un ob überhaupt jemand etwas bemerkt hat. Das muss die Justiz nachweisen und nicht etwa der TE seine Unschuld. Das nennt man Rechtsstaat, davon versteht die Polizei aber nicht sehr viel - oder will es nicht.
Gerade diese 'Unfallflucht' ist juristisch sehr umstritten. Ein Jugendlicher, der ein Fenster eines Hauses mit dem Fußball beschädigt, wird auch nicht dafür zusätzlich bestraft, dass er sich nicht selbst anzeigt. Wäre es die Fensterscheibe eines fahrenden Fahrzeugs, wäre es zusätzlich unerlaubtes Entfernen.
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Zitat:

@Franjo001 schrieb am 27. Oktober 2016 um 21:24:26 Uhr:


@ criscri:

Normalerweise schreibe ich Namen der Diskutierenden korrekt; bei Leuten, die sich nach Gusto über die Gesetze stellen, spare ich mir die Höflichkeit.

Da Du Dich offenbar für über "verfassungsgemäß" und "verfassungswidrig" zu entscheiden befugt hältst (wozu brauchen wir dann noch ein Verfassungsgericht?), kommt die Vermutung der Zugehörigkeit zu einer verfassungswidrigen Organisation (z.B. Reichsbürger) in Betracht.

Ansonsten und auch daher gilt für Unfallflüchtige und deren wortgewandte Verteidiger für mich ein Zitat des Großen Fritz: "Er ist ein Hundsfott"!

Wenn ich die Sache mit den Reichsbürgern richtig verstanden habe, dann machen die sich über 'verfassungsgemäß' - also dem GG entsprechend - oder nicht, eher weniger Gedanken, denn die sind der Auffassung, dass die BRD-GmbH gar nicht über eine Verfassung verfügt, da es eben nur ein GG gibt. Ansonsten darf ich in diesem Land glücklicherweise meine Meinung äußern und dazu gehört eben, dass ich dieses Gesetz für nicht verfassungsgemäß halte, auch wenn diese Meinung dem Großen Franjo001 nicht gefällt.

Wer im übrigen anzweifelt, so wie du, dass man sich vor Gericht durch einen Rechtsanwalt verteidigen lassen darf, der alle zulässigen Rechtsmittel im Sinne seines Mandanten ausschöpft und diesen dafür sogar mit in die Haftung nehmen möchte, der begibt sich doch auf sehr glattes Parkett und in die Nähe totalitärer Systeme, wie die des 'Alten Fritz'. Das scheint dir offensichtlich gut zu gefallen, somit ist wohl klar, wer hier der Reichsbürger ist. Wer seine verfassungsmäßig garantierten Grundrechte in Anspruch nimmt, ist ganz bestimmt keine 'Hundsfott'.

Zitat:

@Michl 1987 schrieb am 27. Oktober 2016 um 10:36:35 Uhr:



Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 27. Oktober 2016 um 06:06:26 Uhr:


Ich würde dir auch sofort ans Herz legen. Wenn der Unfallgegner erst mal Anzeige wegen Unfallflucht gestellt hat, kommst du da schlecht wieder raus.

Die Polizei musst du übrigens nicht rufen, nur dem Gegner deine Daten zur Schadensregulierung geben.
Kennst du ihn nicht oder er kommt nicht gerde zu seinem Fahrzeug, läuft es doch auf die Polizei herraus.

Nicht ganz richtig! Man muss eine gewisse Zeit am Fahrzeug bleiben, um dem eventuell zurückkommenden Besitzer von dem Missgeschick zu berichten.
Ich dächte eine Stunde ist Pflicht. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer zählt sonst auch als Unfallflucht! Im Zweifelsfall würde ich doch bei der Polizei anrufen.

Moin,
ähnlich erging es meiner Schwiegermutter.
Hatte einen PKW beschädigt, gewartet und einen Zettel unter den Wischer geklemmt.

Nachdem ich mit ihr gesprochen hatte, habe ich Sie zur Polizei geschickt, um das ins Politzeitagebuch aufnehmen zu lassen......
Letztendlich kam heraus, das Sie am Unfallort warten muss bis der Fahrer kommt oder direktdie Polizei herauskommen lassen, damit der Unfall dort aufgenommen wird.
Ansonsten ist es tatsächlich, trotz Zettel mit Anschrift etc., Unfallflucht.

Nachdem auch der Fahrer des beschädigten KFZ ermittelt war und auftauchte, dieser keine Anzeige erstattete, war zum Glück der Vorfall erledigt - sogar ohne Verwarnungsgeld

.

Zitat:

@ChrisCRI schrieb am 27. Oktober 2016 um 22:02:18 Uhr:


Wer im übrigen anzweifelt, so wie du, dass man sich vor Gericht durch einen Rechtsanwalt verteidigen lassen darf,

Zuviel geraucht oder geschnupft/getrunken?

Wo habe ich das geschrieben?

Zitat:

@Michl 1987 schrieb am 27. Oktober 2016 um 10:36:35 Uhr:



Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 27. Oktober 2016 um 06:06:26 Uhr:


Ich würde dir auch sofort ans Herz legen. Wenn der Unfallgegner erst mal Anzeige wegen Unfallflucht gestellt hat, kommst du da schlecht wieder raus.

Die Polizei musst du übrigens nicht rufen, nur dem Gegner deine Daten zur Schadensregulierung geben. Kennst du ihn nicht oder er kommt nicht gerde zu seinem Fahrzeug, läuft es doch auf die Polizei herraus.

Nicht ganz richtig! Man muss eine gewisse Zeit am Fahrzeug bleiben, um dem eventuell zurückkommenden Besitzer von dem Missgeschick zu berichten. Ich dächte eine Stunde ist Pflicht. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer zählt sonst auch als Unfallflucht! Im Zweifelsfall würde ich doch bei der Polizei anrufen.

Ich habe doch auch nichts von einem Zettel geschrieben. Wenn ich weiß wem das Auto gehört, ich die Person irgendwie erreichen kann benötige ich zB keine Polizei. Das war eher darauf bezogen das man generell die Polizei benötigt. Ich hatte es beim ersten lesen etwas anders verstanden.

Die Zeit die man warten muß hängt übrigens auch vom Umfeld ab. Auf dem Supermarktparkplatz kann es eine Stunde sein, Nachts um 2 würde ich überhaupt nicht warten. Da einfach direkt die Polizei anrufen, Daten durchgeben und evtl anbieten vorbeizukommen falls sie gerade unpässlich sind. Dann ist es aber schon mal dokumentiert.

Den Weg über die Polizei würde ich aktuell auch immer noch als letzten Weg sehen, lieber nochmal nach dem Geschädigten Ausschau halten und wenn man ihn nicht findet erst zur Polizei.

Zitat:

@john83nrw schrieb am 27. Oktober 2016 um 00:30:46 Uhr:


Hallo
ich habe auf einem Parkplatz beim Einparken von unserem Wohnmobil ein Auto leicht angefahren.
Ich habe jetzt den Artikel hier gelesen: Unfall auf dem Parkplatz Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich die Polizei rufen müssen. Ich habe jetzt irgendwie ein schlechtes Gewissen, habe in der Situation da irgendwie gar nicht drüber nachgedacht. Was soll ich jetzt machen. Ich habe ja auch nicht das Kennzeichen von dem Wagen.

Wie naiv muss an denn sein so zu verfahren?!
Da merkt man das man ein Auto anfährt und notiert oder fotografiert noch nicht mal das Kennzeichen? Geschweige man wartet auf den Autobesitzer. Oder meldet sich direkt bei der Polizei.
Noch dazu kommen jetzt noch Worte wie " ein schlechtes Gewissen".
Für mich persönlich wird es schon einen Grund gegeben haben das du so ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hast.
Deshalb hoffe ich das man dich so richtig zu Kasse bittet.
Und alle die bis jetzt noch Verständnis für diesen Typ Autofahrer haben den wünsche ich. Das mal ihr Auto von so einem Typ kaputt gemacht wird.

Gruß Volker

Wer Unfallflucht duldet, der duldet auch andere Straftaten, aber wehe ihm selbst widerfährt ein Unglück!!!

Zitat:

@john83nrw schrieb am 27. Oktober 2016 um 00:30:46 Uhr:


Hallo
ich habe auf einem Parkplatz beim Einparken von unserem Wohnmobil ein Auto leicht angefahren.
Ich habe jetzt den Artikel hier gelesen: Unfall auf dem Parkplatz Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich die Polizei rufen müssen. Ich habe jetzt irgendwie ein schlechtes Gewissen, habe in der Situation da irgendwie gar nicht drüber nachgedacht. Was soll ich jetzt machen. Ich habe ja auch nicht das Kennzeichen von dem Wagen.

Da fehlen mir echt die Worte.....nein doch nicht.
Ich wünsche dir, von ganzem Herzen, das dir einer dein Wohnmobil beschädigt und dann abhaut oder deinen PKW...ne schönen Kratzer oder eine Beule die nicht mir Smartrepair zu beheben ist.
Was ist das bitte für ein asoziales Verhalten?
Mein Gott hat man dir in der Kinderstube nichts beigebracht?
Aber welch geistes Kind du bist, sieht man daran, dass Du das hier auch noch postest um Absolution zu erhalten. Zum Kotzen so ein Verhalten.....Schäm dich....

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