Kleiner Sachschaden - wie geht es nun weiter?

Hallo,

ich bin momentan etwas ratlos, was die Situation angeht. Am Freitag wurde mein Auto beschädigt. Der Fahrer vor mir wollte parken, fuhr rückwärts und fuhr gegen mein Auto (Ich saß drin). Es ist nicht viel passiert, der Lack an der Stoßstange beider Fahrzeuge ist in einem Bereich von 10x10cm verkratzt und die eingeclipste Zierleiste in meinem Auto hat tiefe Schrammen im Kunststoff. Für mich ist das ein Bagetallschaden.

Ich habe mir die Adressdaten und die Versicherungsdaten vom Fahrer geben lassen. Er meinte, er wolle es seiner Versicherung melden.

Gestern erhielt ich einen Anruf, wo mir vorgeschlagen wurde, dass bei einem Kollegen richten zu lassen. Das lehnte ich ab. Es wurde nach den Gründen gefragt, die ich mit "Ich möchte keine Hinterhofreparaturen" haben. Der Anrufer (Wohl Halter des Fahrzeuges) wollte sich dann mein Auto ansehen, was ich ebenfalls ablehnte. Ich glaube kaum, dass er es sich ansehen darf und warum will er das überhaupt?

Jetzt sind meine Fragen folgende:
- Was sollte ich tun? Warten bis sich die gegnerische Versicherung meldet?
- Wenn sie sich nicht meldet, soll ich mich da selber melden?
- Meine Versicherung hat erst am Montag wieder die Servicenummer geschalten, die Schadensnummer (Für selbst verursachte Schäden) wollte ich damit noch nicht belästigen.

- Bei einem solchen "Kleinschaden" bedarf es doch wohl keines Gutachters. Wie geht es da weiter? Kostenvoranschlag einer Lackiererei einholen? Und was ist dran, bei einem so alten Auto (Bj. 2008) darf nur zeitwertgerecht repariert werden?

22 Antworten

Zitat:

@rpalmer schrieb am 17. Januar 2016 um 10:25:08 Uhr:


- Bei einem solchen "Kleinschaden" bedarf es doch wohl keines Gutachters.

Rechne für deinen "Kleinschaden" mal ab 600€ aufwärts, wenn hier ein Gutachten oder die Fachwerkstatt einen KVA erstellt...

Zitat:

@hjluecke schrieb am 17. Januar 2016 um 12:02:16 Uhr:


...schickt die Versicherung einen Sachverständigen. Kann man nichts gegen machen,

Hier bist du falsch informiert!

Ich muss niemanden ohne mein Einverständnis an mein Fahrzeug lassen! Zwar wird dies gerne von den Versicherungen so dargestellt um den Geschädigten abzuzocken - entspricht aber nicht der geltenden Rechtsprechung!

Sobald der Mitarbeiter an der Versicherungshotline eine solche Andeutung macht, wäre das Gespräch für mich sofort an dieser Stelle beendet - alles weitere würde ich dann meinem Anwalt übergeben!

Zitat:

...das gutachten muss man aber nicht akzeptieren.

Sobald das Gutachten ausgestellt ist, wirds teuer und kompliziert dieses anzufechten!

Zum einen muss man für ein zweites eigenes Gutachten in Vorleistung gehen - zum anderen endet sowas nicht selten dann Monate später vor Gericht.

Ich habe in unserer Wekrstatt noch nie einen Gutachter von der Versicherung des Verursachers gesehen, aber das liegt daran das wir mit der Versicherung sprechen und nicht der Kunde selbst.

Zitat:

@rpalmer schrieb am 17. Januar 2016 um 11:13:47 Uhr:


Sie werden sich mit mir in Verbindung setzen, mit weiteren Anweisungen.

das ist der falsche Ansatz. Du gibst denen die Anweisungen auf Basis Deiner Rechte, nicht umgekehrt.

Viele Versicherungen bieten ein sogenanntes Schadensmanagement an. Sie holen Dein Auto ab, tauschen gegen einen Ersatzwagen und bringen Dein Auto repariert zurück. Darauf kann man sich einlassen. Auf alles Andere würde ich mich nicht einlassen.

Lass Dir in Deiner Vertragswerkstatt oder bei einem guten Lackierer einen Kostenvoranschlag machen. Den lässt Du Dir von der Versicherung freigeben und die Werkstatt kann direkt mit der Versicherung abrechnen. Beim kleinsten Zucken ("unser Versicherungsnehmer hat uns den Schaden noch nicht gemeldet"😉 geh zu einem Anwalt. Das ist Dein Recht. Nicht vergessen den Nutzungsausfall und die Kostenpauschale von 20.- € abzurechnen.

Moin, Moin!
"kine050683", dass ist nicht ganz richtig, was du da schreibst. Akzeptieren musst du nichts. Das zweite Gutachten bezahlt der, der letztlich Unrecht bekommt. Aber bei so einem kleinen Schaden, muss man über solche Dinge nicht reden.
G
HJü

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Zitat:

@hjluecke schrieb am 18. Januar 2016 um 12:19:34 Uhr:


Moin, Moin!
"kine050683", dass ist nicht ganz richtig, was du da schreibst. Akzeptieren musst du nichts. Das zweite Gutachten bezahlt der, der letztlich Unrecht bekommt. Aber bei so einem kleinen Schaden, muss man über solche Dinge nicht reden.
G
HJü

Hab ich was anderes behauptet?

Zitat:

Viele Versicherungen bieten ein sogenanntes Schadensmanagement an. Sie holen Dein Auto ab, tauschen gegen einen Ersatzwagen und bringen Dein Auto repariert zurück. Darauf kann man sich einlassen. Auf alles Andere würde ich mich nicht einlassen.

Soweit richtig, aber was für einen Service der TO bekommt hängt nicht nur von seiner Versicherung ab sonder was er für einen Vertrag dort abgeschlossen hat.

Du glaubst gar nicht wie viele Kunden sich freuen wenn wir deren Auto abholen, andererseits sind sie dann etwas verwundert das wir nicht von BMW, MB, VW ect. sind sondern ihr Vertag vorsieht das die Versicherung die Werkstatt bestimmt, und wir sind eine freie für alle Marken.😉

das mit dem Vertrag gilt nur bei Vollkasko. Allerdings wird es bei einem Schadensmanagement in der Haftpflicht auch keine Vertragswerkstatt sein - was egal ist, denn eine spezialisierte Unfallinstandsetzer-Werkstatt mit Lackiererei kann das markenübergreifend sogar besser. Die Verantwortung für die Qualität der Ausführung trägt die Versicherung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Januar 2016 um 17:05:42 Uhr:


Die Verantwortung für die Qualität der Ausführung trägt die Versicherung.

Und genau da fangen dann die Probleme an, wenn die Qualität doch nicht so berauschend war und nachgebessert werden muss...

...bzw. Jahre später wenn Rost an diesen Teilen aufblüht, der Fahrzeughersteller dankend abwinkt weil die Reparatur nicht in einer Vertragswerkstatt (die warscheinlich auch in dieser Lackierbude lackieren lässt) erfolgt ist.

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