Kleiner Hagelschaden vor Übernahme
Liebe Community.
Ich war am 25.6.2021 einen Skoda Karoq bei einem offiziellen VW/Sokda-Händler Probe fahren. Ich habe mich entschlossen ihn zu kaufen und habe ihn gebeten den Wagen zu reservieren und mir den Kaufvertrag zukommen zu lassen. Den unterschriebenen Kaufvertrag habe ich am 30.06.21 übermittelt.
Am Abend des 25.6.2021 ist es zu einem kleinen Hagelschaden am Fahrzeug gekommen. Laut Händler 2-3 kleine Dellen, nichts tragisches. Werde mir allerdings morgen selbst ein Bild von der Sache machen. Aber eigentlich eine Frechheit dass er mich darauf nicht vorher hingewiesen hat. Ich habe mehrmals angerufen ob ich die Papiere abholen kann zum Anmelden, wo der Verkäufer gesagt hat er meldet sich bei mir. Gestern hat er mir erst von dem Hagelschaden berichtet. Der Gutachter kommt erst am 02.08.21, allerdings hab ich für mein altes Auto schon einen Käufer.
Zur Info, das Auto wird geleased. Die Leasing-Firma hat natürlich kein Problem, dass ich das Fahrzeug annehme, weil im Endeffekt gibts dann eh eine Wertbestimmung am Leasingende, wo ich allerdings dann draufzahlen könnte.
Nun meine Frage. Wenn es wirklich nur die 2-3 kleine Dellen sind und die problemlos gezogen werden können, was macht dies mit dem Wert des Autos? Angenommen es wird nicht gespachtelt und drüberlackiert.
Grundsätzlich möchte ich das Fahrzeug dennoch, aber erwarte mir ein Entgegenkommen des Verkäufers in Sachen Preis und logischerweise eine fachmännische Behebung des Schadens. Ist dies gerechtfertigt? Ich muss ja eigentlich auch bei einem Weiterverkauf darauf hinweisen, dass das Auto bereits einen minimalen Hagelschaden hatte, was den Wiederverkaufspreis eventuell drückt.
Kann ich für die Zeit bis zur Behebung einen Ersatzwagen einfordern?
Werde definitiv noch mit dem ÖAMTC reden und vielleicht mit einem Anwalt.
Freue mich auf eure Hilfe.
lg
31 Antworten
Aus meiner Sicht wird hier ein Problem konstruiert, wo keines ist.
1. Das Auto wird geleast. Es gehört nicht dem TE, etwaige spätere Wertminderungen beim Wiederverkauf sind weder sein Problem, noch gehen sie ihn etwas an. Er ist Nutzer und er zahlt für die Nutzung. Mehr nicht.
2. Das Auto wird (so lese ich das) instandgesetzt bevor er es bekommt, incl. Dokumentation . Die kleinen Dellen werden verschwunden sein, alles andere spielt für den Kunden über die Nutzungsdauer keine Rolle.
Wo genau liegt das Problem?
Oder gibts gar keines, und der sich nun bietende Strohhalm soll möglichst gewinnbringend eingesetzt werden?
Zitat:
@Matsches schrieb am 16. Juli 2021 um 08:39:11 Uhr:
Aus meiner Sicht wird hier ein Problem konstruiert, wo keines ist.1. Das Auto wird geleast. Es gehört nicht dem TE, etwaige spätere Wertminderungen beim Wiederverkauf sind weder sein Problem, noch gehen sie ihn etwas an. Er ist Nutzer und er zahlt für die Nutzung. Mehr nicht.
2. Das Auto wird (so lese ich das) instandgesetzt bevor er es bekommt, incl. Dokumentation . Die kleinen Dellen werden verschwunden sein, alles andere spielt für den Kunden über die Nutzungsdauer keine Rolle.
Wo genau liegt das Problem?
Oder gibts gar keines, und der sich nun bietende Strohhalm soll möglichst gewinnbringend eingesetzt werden?
Das Problem liegt darin, dass für mich eine wesentliche Kaufentscheidung war dass der Wagen sofort verfügbar gewesen wäre und ich jz über ein Monat warten muss. Wenn ich gewusst hätte, dass ich n Monat warten müsste hätt ich mir gleich eins Konfiguriert. Nun gut für den Hagelschaden kann das Autohaus nichts, aber ich wollte mir das Auto und die Beschädigung ansehen, weil der Verkäufer gemeint hat, ich kann es gleich übernehmen und sie reparieren es sobald der Gutachter kommt. Diesbezüglich warte ich auch auf eine Rückmeldung.
Der Wert interessiert mich auch deswegen, da ich überlege den Wagen anschließend zu kaufen nach dem Leasing. Wenn jetzt wieder wer fragt warum ich es lease und dann kaufen will -> siehe ein paar Posts von mir früher.