Kleiner Hagelschaden vor Übernahme
Liebe Community.
Ich war am 25.6.2021 einen Skoda Karoq bei einem offiziellen VW/Sokda-Händler Probe fahren. Ich habe mich entschlossen ihn zu kaufen und habe ihn gebeten den Wagen zu reservieren und mir den Kaufvertrag zukommen zu lassen. Den unterschriebenen Kaufvertrag habe ich am 30.06.21 übermittelt.
Am Abend des 25.6.2021 ist es zu einem kleinen Hagelschaden am Fahrzeug gekommen. Laut Händler 2-3 kleine Dellen, nichts tragisches. Werde mir allerdings morgen selbst ein Bild von der Sache machen. Aber eigentlich eine Frechheit dass er mich darauf nicht vorher hingewiesen hat. Ich habe mehrmals angerufen ob ich die Papiere abholen kann zum Anmelden, wo der Verkäufer gesagt hat er meldet sich bei mir. Gestern hat er mir erst von dem Hagelschaden berichtet. Der Gutachter kommt erst am 02.08.21, allerdings hab ich für mein altes Auto schon einen Käufer.
Zur Info, das Auto wird geleased. Die Leasing-Firma hat natürlich kein Problem, dass ich das Fahrzeug annehme, weil im Endeffekt gibts dann eh eine Wertbestimmung am Leasingende, wo ich allerdings dann draufzahlen könnte.
Nun meine Frage. Wenn es wirklich nur die 2-3 kleine Dellen sind und die problemlos gezogen werden können, was macht dies mit dem Wert des Autos? Angenommen es wird nicht gespachtelt und drüberlackiert.
Grundsätzlich möchte ich das Fahrzeug dennoch, aber erwarte mir ein Entgegenkommen des Verkäufers in Sachen Preis und logischerweise eine fachmännische Behebung des Schadens. Ist dies gerechtfertigt? Ich muss ja eigentlich auch bei einem Weiterverkauf darauf hinweisen, dass das Auto bereits einen minimalen Hagelschaden hatte, was den Wiederverkaufspreis eventuell drückt.
Kann ich für die Zeit bis zur Behebung einen Ersatzwagen einfordern?
Werde definitiv noch mit dem ÖAMTC reden und vielleicht mit einem Anwalt.
Freue mich auf eure Hilfe.
lg
31 Antworten
Zum Verhalten des Händlers: Ist es denn sicher dass er den Schaden schon bemerkt hatte, als er dir den Kaufvertrag zuschickte? Theoretisch könnte es sein dass der erst später auffiel, wenn die Dellen so gering sind. Oder ein schlafmütziger Mitarbeiter hat den Schaden aufgenommen und verpeilt dass der Wagen bereits verkauft ist und dem zuständigen Verkäufer nichts gesagt, der dann arglos den Kaufvertrag versendet hat.
Alles möglich und daher sollte man erst einmal den Sachverhalt ermitteln, bevor man im heiligen Zorn "Betrug" schreit und den Kopf des Schuldigen fordert.
Der TE schreibt, dass es am Abend des 25.6 zu einem Hagelschaden gekommen ist.
Da der Hagel nicht punktuell gefallen sein wird, werden noch weitere Fahrzeuge beschädigt worden sein.
Ergo hätte spätestens am 26.06 der TE informiert werden müssen.
Aber nein,erst nachdem der TE den Vertrag unterschrieben und zurück geschickt hatte,wurde er darüber in Kenntnis gesetzt.
Sauber ist das nicht und deshalb würde ich den Wagen auch nicht mehr abnehmen.
Zitat:
@Wiedelschnutz schrieb am 8. Juli 2021 um 06:16:03 Uhr:
...
Alles möglich und daher sollte man erst einmal den Sachverhalt ermitteln, bevor man im heiligen Zorn "Betrug" schreit und den Kopf des Schuldigen fordert.
Betrug hat hier noch niemand geschriehen, ähm geschrieben.
Aber gab es hier im Forum nicht kürzlich ein Beispiel mit jemandem der wegen mangelhafter Dokumentation Probleme hatte?
Weil der Händler dem Hersteller den Schäden nicht richtig gemeldet oder der Hersteller den nicht richtig dokumentiert hatte?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. Juli 2021 um 07:02:55 Uhr:
Der TE schreibt, dass es am Abend des 25.6 zu einem Hagelschaden gekommen ist.Da der Hagel nicht punktuell gefallen sein wird, werden noch weitere Fahrzeuge beschädigt worden sein.
Ergo hätte spätestens am 26.06 der TE informiert werden müssen.
Aber nein,erst nachdem der TE den Vertrag unterschrieben und zurück geschickt hatte,wurde er darüber in Kenntnis gesetzt.
Sauber ist das nicht und deshalb würde ich den Wagen auch nicht mehr abnehmen.
Ein Blick in den Kalender würde wahrscheinlich auch bei dir schon für etwas Entspannung sorgen,vielleicht auch die Tatsache,dass so ein Autohaus und Werkstatt auch mehr als einen Kunden hat,den sie zufrieden stellen wollen
Wenn der Wagen nach Vertragsabschluss nochmal für den Verkauf vorbereitet wurde,fallen zwei kleine Dallen eher auf,als wenn der Wagen 5 Tage bei Mistwetter draußen aufn Hof steht
Normal würde wahrscheinlich schnell ein Dippelinsch vorbei kommen, die Macken umgehend beseitigt und der Themenersteller müsste sich jetzt nicht aufregen
Aber ich nehme mal an,diese Herren sind aktuell auch grad ziemlich beschäftigt
Aber alles nur Mutmaßungen,wie auch bei anderen hier
Man müsste sich halt mal zusammen setzen und die Ereignisse und Lösungen besprechen
Ich selber hab von sowas auch wenig Ahnung,ich bin auch nur Handwerker,derzeit angestellt bei einem grossen Maschinenbauer und bin eigentlich trotz mancher Abstriche ganz froh,mein Geld mit privaten Kunden und sonstigen Experten verdienen zu müssen 😉
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Zitat:
@Sven210779 schrieb am 8. Juli 2021 um 05:35:25 Uhr:
Ich verstehe das ganze Theater nicht. Ich gehe mal davon du wirst das Auto nach Leasingende nicht kaufen (sonst wäre Leasing im Regelfall eh das falsche). Also was kümmert sich ein behobener Vorschaden an einem Auto was dir nicht gehört ??Was meinst du mit Wiederverkauf ? Das Auto muss zu dem Händler zurück wo es her kommt.
Und vor allen warum denkst du, du hast Anspruch auf eine Preisminderung. Nach der Argumentation könnte der Leasinggeber dir bei Rücknahme auch Geld verlangen wegen dem Vorschaden.
Wenn es sich um ein gekauftes Auto handeln würde könnte ich das verstehen aber so find ich es schon fast dreist Geld zu fordern.
Saubere Dokumentation was gemacht wurde verlangen und das war's.
Ich würde dir als Händler/Leasingfirma was Husten wenn du Geld willst bzw. würde dir anbieten ein neues Auto zu bestellen und dann musst halt so lange warten bis es da ist.
Einzig das man nicht mit offenen Karten vor Vertragsunterzeichnung gespielt hat kann man denen vorwerfen, aber selbst das halte ich bei einem Leasingwagen nicht für dramatisch sofern es ordentlich gemacht ist und du die Dokumentation ausgehändigt bekommst.
Durch meine Firma bekomme ich einen riesen Flottenrabatt auf dieses Auto und deshalb ist es ne Überlegung das Auto am Schluss rauszukaufen.
Wenn dies allerdings vorher Dokumentiert wird dass ich nicht Schuld war, könnte es ja den Restwert mindern?
Kaufoption habe ich auch am Laufzeitende.
Zitat:
@emil2267 schrieb am 8. Juli 2021 um 07:44:00 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. Juli 2021 um 07:02:55 Uhr:
Der TE schreibt, dass es am Abend des 25.6 zu einem Hagelschaden gekommen ist.Da der Hagel nicht punktuell gefallen sein wird, werden noch weitere Fahrzeuge beschädigt worden sein.
Ergo hätte spätestens am 26.06 der TE informiert werden müssen.
Aber nein,erst nachdem der TE den Vertrag unterschrieben und zurück geschickt hatte,wurde er darüber in Kenntnis gesetzt.
Sauber ist das nicht und deshalb würde ich den Wagen auch nicht mehr abnehmen.Ein Blick in den Kalender würde wahrscheinlich auch bei dir schon für etwas Entspannung sorgen,vielleicht auch die Tatsache,dass so ein Autohaus und Werkstatt auch mehr als einen Kunden hat,den sie zufrieden stellen wollen
Wenn der Wagen nach Vertragsabschluss nochmal für den Verkauf vorbereitet wurde,fallen zwei kleine Dallen eher auf,als wenn der Wagen 5 Tage bei Mistwetter draußen aufn Hof steht
Normal würde wahrscheinlich schnell ein Dippelinsch vorbei kommen, die Macken umgehend beseitigt und der Themenersteller müsste sich jetzt nicht aufregen
Aber ich nehme mal an,diese Herren sind aktuell auch grad ziemlich beschäftigt
Aber alles nur Mutmaßungen,wie auch bei anderen hier
Man müsste sich halt mal zusammen setzen und die Ereignisse und Lösungen besprechen
Ich selber hab von sowas auch wenig Ahnung,ich bin auch nur Handwerker,derzeit angestellt bei einem grossen Maschinenbauer und bin eigentlich trotz mancher Abstriche ganz froh,mein Geld mit privaten Kunden und sonstigen Experten verdienen zu müssen 😉
Es interessiert nicht nicht wie viele Fahrzeuge ein AH am Tag verkauft.
Ich hab täglich mit Händlern zu tun, umgekehrt würde die keine Abstriche machen.
Muss jeder für sich selber entscheiden. Für mich hat das AH unsauber kommuniziert, weshalb ich dort nicht mehr vorstellig werden würde.
Insbesondere da der TE überlegt den Wagen raus zu kaufen.
Ich verstehe das TamTam nicht.
Der Händler hat über den Hagelschaden informiert und will ihn beseitigen lassen. Dass er den Schaden nicht ungeschehen machen kann dürfte jeder verstehen.
Man kann darüber streiten, ob er diese Info nicht vorher hätte rausrücken können... da darf man dann auch mal fragen, warum er das nicht machte.
Schlimmer wäre es, wenn der Händler den Schaden gar nicht melden würde und er bei Übergabe nicht gesehen wird.
Im Grunde wird bei Übergabe der Schaden als Vorschaden festgehalten und bei Rückgabe fällt dieser Schaden aus der Bewertung und der Leasingnehmer muss dafür nicht haften. Und ja, es stellt eine Wertminderung dar, die sich dann auch auf den Kaufpreis bei Ende des Leasings auswirkt. Diese Minderung kann jetzt aber noch nicht festgelegt werden, sondern erst zu Ende des Leasings. (Man kann es natürlich jetzt schon aushandeln, aber dann ist man festgenagelt... kann positiv oder negativ für den TE sein).
Aber über welche Schadenshöhe reden wir überhaupt? 3 Dellen? Das dürfte unterhalb der Bagatellgrenze liegen.
Ich würde bei einer Leasingübernahme immer eine vollständige Abnahme machen und jeden Fliegenschiss ins Übergabeprotokoll aufnehmen lassen.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 9. Juli 2021 um 09:26:09 Uhr:
....
Schlimmer wäre es, wenn der Händler den Schaden gar nicht melden würde und er bei Übergabe nicht gesehen wird.Im Grunde wird bei Übergabe der Schaden als Vorschaden festgehalten und bei Rückgabe fällt dieser Schaden aus der Bewertung und der Leasingnehmer muss dafür nicht haften. Und ja, es stellt eine Wertminderung dar, die sich dann auch auf den Kaufpreis bei Ende des Leasings auswirkt. Diese Minderung kann jetzt aber noch nicht festgelegt werden, sondern erst zu Ende des Leasings. (Man kann es natürlich jetzt schon aushandeln, aber dann ist man festgenagelt... kann positiv oder negativ für den TE sein).
...
Stimmt, hätte der Händler es verschwiegen wäre es schlimmer.
Und die späte Benachrichtigung kann irgendwie blöd gelaufen sein.
Oder auch der Versuch es zu verschweigen und still und heimlich zu reparieren.
Was evtl. auch nicht so schlimm ist.
Es ist ein Schaden der passiert ist bevor der Wagen an den Endkunden ging.
Also etwas wie ein Transport oder Lagerschaden der irgendwie zw. Hersteller und Autohaus abgerechnet wird und den Endkunden nicht so sehr interessieren muss.
Unfälle passieren eben auch im Werk und beim Transport. Das gilt dann "im Lebenslauf des Fahrzeuges" nicht mal als Unfallschaden.
Trotzdem bleibt hier ein gewisser Geschmack übrig.
Beim BMW-Händler im Nachbarort laufe ich am Sonntag manchmal über den Platz da er seit Ende Mai 2 x BMW X2 als junger GW mit guter Ausstattung im Angebot hat. Ende Juni gab es ein kräftiges Gewitter in der Region. Bei der heutigen Besichtigung traf mich fast der Schlag. Es stehen ca. 25 BMW's sowie 10 Mini's durch Hagel beschädigt herum. Die BMW's stehen unter Dach und jeweils partiell beschädigt an Front/Motorhaube/Kotflügel, die Mini's komplett mit Dellen übersät. Ca. 40 BMW's fehlen, vermutlich bereits irgendwo hin verschoben worden zur Reparatur.
Auch die beiden X2 sind leider beschädigt. Inserate sind weiterhin aufgeschaltet ohne Hinweis auf die Schäden. Warte nun bis die Reparatur an den X2 erfolgt ist und werde diese neu begutachten. Abhängig davon dann mit einem Verkäufer Kontakt aufnehmen, mich ahnungslos verhalten und abwarten ob er mir diesen Vorfall im Gespräch bekannt gibt.
Ich kann mich an einen Hagelschaden auf einem Auslieferungslager eines Herstellers erinnern.
Ich denke es war VW
Der Hersteller hat beschlossen alle Fahrzeuge zu reparieren und als unfallfreie Neuwagen zu verkaufen.
Bei Neuwagen geht das wohl.
Bei gebrauchten glaube ich nicht.
Ein Hagelschaden zählt auch nicht als Unfall. Ob das moralisch vertretbar ist sowas zu verschweigen steht auf einem anderen Blatt
TE @meniqo
Was ist denn nun aus Sache geworden?
Bereits am 08.07. wolltest Du Dir vor Ort doch selbst ein Bild machen.
Doch viel Lärm um nix?
Meine Ex hatte mal einen kleinen Neuwagen bestellt, der aber verhagelt wurde, während der für die Auslieferung bereitgemacht wurde. Händler hat hoch und heilig versprochen, dass alles perfekt und 1a IO behoben wird.
Wir hatten damals die Abnahme verweigert und auf Neulieferung bestanden. Das würde ich hier eigentlich auch raten, um auch jedem Problem bei der Leasing-Rückgabe aus dem Weg zu gehen. Bei Folgeschäden aufgrund nicht sachgemäßer Reparatur ist die Gewährleistung abgelaufen bzw. lässt sich nur teuer über Anwalt und Co wieder zurechtbiegen.
Warum das Risiko eingehen. Für sowas hat ein Händler Versicherungen.
Zitat:
@A346 schrieb am 15. Juli 2021 um 19:24:52 Uhr:
TE @meniqoWas ist denn nun aus Sache geworden?
Bereits am 08.07. wolltest Du Dir vor Ort doch selbst ein Bild machen.Doch viel Lärm um nix?
Aktueller Status:
Ich hab das Auto noch immer nicht gesehen. War einmal nach Arbeitsschluss dort, in der Annahme dass das Auto noch draußen stehen würde. Das Auto war allerdings schon weg. Ich habe am 12.7. angerufen, dort gab mir man die Auskunft dass der Verkäufer auf Urlaub ist und die Vertretung diesbezüglich nicht bescheid weiß. Sie wird sich allerdings informieren und ich erhalte einen Rückruf, bis heute (15.7.) wieder keine Rückmeldung. Der Käufer meines alten Autos ist mir jetzt abgesprungen, nächste Woche bin ich auf Urlaub. Inzwischen überwiegt der Frust über die schlechte Kommunikation und Inkompetenz des Autohauses, über den Ärger des Schadens.
Sofern die Dellen gedrückt werden können ists mir bereits egal, aber wenn gespachtelt etc werden muss will ich nichtzuletzt wegen dem ganzen Sch…. dadurch eventuell gratis Service usw aushandeln.
Auf Grund der Aussagen die du bisher zum autohaus triffst würde ich nur noch mit dem Geschäftsführer sprechen.
Das wäre für mich in einem Gespräch zu lösen.
Weis nicht bescheid?
Verkäufer im Urlaub?
Ungereimtheiten?
Verarschen?
Nee, klare Vorstellung was du willst auf den Tisch des GF......alles wenn du zufrieden bist sauber dokumentieren Und fertig.
Bei weiteren Ungereimtheiten......Danke und Tschüss.
Einen nachweislich vor Übergabe beschädigten Wagen musst du nicht abnehmen.
Ganz alleine deine Entscheidung.
Mach einen Knopf dran und gut.
Einen Verkäufer ohne Kompetenz und unwissende Vertreter braucht es dazu nicht.
Viel Erfolg