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Kleben statt schweißen

Themenstarteram 28. April 2020 um 6:32

Beim meinem 26 Jahre alten Volvo hatte ich jetzt in Radlauf zwei kleine Durchrostungen entdeckt. Sie sind ca. 3 cm groß. Da ich selber nicht schweißen kann und auch keine Ausrüstung habe, müsste ich damit zu einem "Fachmann". Gibt es eine brauchbare Möglichkeit, diese Löcher mit einem entsprechenden Kleber inkl. kleines Stück Blech wieder zu dichten oder ist das generell Pfusch?

Prinzipiell werden ja bei der Autoproduktion immer mehr Teile geklebt statt geschweißt. Es gibt ja im Netz diverses Flüssigmetall zum Kleben, was nun alles verspricht.

Hat jemand damit schon mal gearbeitet und kann Empfehlungen geben oder sollte man davon generell die Finger lassen?

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16 Antworten

Stell doch mal ein Foto von deinem Radlauf ein um es besser beurteilen zu können.

Letztendlich geben die Herstellervorgaben alles an was erlaubt ist.

Kleben, vor 26 Jahrsen? Wer mag sich das vorstellen?

Themenstarteram 28. April 2020 um 7:05

Das Loch ist aktuell kleiner als 1 cm, daneben ist das Blech aber auch schon angegriffen. Deshalb gehe ich mal von ca. 3 cm aus.

Ich bin gerade dabei, die Stelle komplett zu entrosten. Prinzipiell ist nur das schwarze Rost, den ich gerade mit Pelox behandle. Der braune ist Unterbodenwachs.

Radlauf hinten rechts
Themenstarteram 28. April 2020 um 7:07

Zitat:

@1.4571 schrieb am 28. April 2020 um 08:52:17 Uhr:

Letztendlich geben die Herstellervorgaben alles an was erlaubt ist.

Kleben, vor 26 Jahrsen? Wer mag sich das vorstellen?

Es geht mir nicht um Herstellervorgaben von vor 26 Jahren, sondern um aktuelle Techniken bzw. was heute sinnvoll ist.

Und alles, was heute sinnvoll sein mag, aber in den damaligen Reparaturanleitung nicht enthalten war, ist es in letzter konsequenz nicht zulässig und führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

Es hat Bestandsschutz, ebenso wie die nichtvorhande Abgas-Euro-Klasse, die heute nicht mehr zulassungsfähig wäre.

Themenstarteram 28. April 2020 um 7:54

@VCDS Niederbayern

Nun lass mal die Kirche im Dorf. Ich möchte eines kleines Loch im Radlauf abdichten und nicht die Kiste tieferlegen bzw. tunen. Was hat das mit der Betriebserlaubnis zu tun??? Du bekommst da aber mächtig was durcheinander.

Wäre gut, wenn man nur zum Thema schreibt. Falls nicht, bitte einen neuen Thread aufmachen.

Konzentriere dich zunächst nicht auf dieses kleine Loch, sondern nimm einen mittelprächtigen Hammer und klopf erstmal das Radhaus damit ab, ganz besonders auch am Übergang zum Schweller. Wenn sich dadurch keine weiteren Schäden auftun, kannst du über das Loch nachdenken. Mit Kleben wirst du beim TÜV jedoch auf Unwillen stoßen. Der TÜV will Bleche und Schweißpunkte sehen.

Themenstarteram 28. April 2020 um 8:36

Der Rest des Radlaufs ist OK bzw. nur oberflächlicher Rost, alles schon begutachtet.

Das Problem sind die zwei Stellen, wo die Radlaufverkleidung gegen das Blech scheuert. Da ist der Unterbodenschutz weg und dann gammelt es.

Der Tüv wird die Stelle nie sehen, da diese eben hinter der Verkleidung ist.

Behandle das Blech gegen Rost

Kleb ne große Unterlagschscheibe mit einer Blechschraube in der Mitte drauf

und gut ist´s

Nimm ein Stück Blech und klebe es mit Sikaflex drauf. Das sieht nachher kein Mensch mehr.

Vor Allem dürfte es reichlich egal sein. Ein Radlauf ist kein tragendes Teil, den kann man auch mit Glasfaserspachtel zupfuschen.

An meinem GOLF 3 habe ich so kleine Löcher mit Akryl-Kitt/Karosseriedichtmasse verschossen, vorher aber den ganzen losen Rost abgeschliffen; zuletzt diese Fläche ca. 0,5 mm dick mit Corroblock Rostschutz-Grundierung bepinselt (ist mit Nitro verdünnt, und gering nur verdünnt sehr dick und zäh; kann aber trotzdem stärker verdünnt: spritzlackiert werden). Dieses Material bleibt immer zähplastisch und fungiert damit perfekt als Steinschlagschutz und Unterdodenschutz-Ersatz. Das Material wurde tonnenweise bei Sanierungsarbeiten an alten Eisenbrücken-Konstruktionen verwendet.

Bei der Pickerlüberprüfung hat der Sachverständige mehrere solcher Stellen mit dem Fingerknöchel abgeklopft und für OK befunden.

Bei uns in Österreich muss man mit einem älteren Auto jedes Jahr zur Überprüfung und benötigt ein Gutachten gemäß §57a Absatz 4 Kraft-Fahrzeug-Gesetz 1967.

Bis jetzt, ab Datum (ab Monat) der erstmaligen Zulassung: die erste Begutachtung nach 3 Jahren, danach nach 2 Jahren, danach alle Jahre!

Jetzt sollen in Österreich im Zuge des 4. COVID-19 Gesetzes für Fahrzeuge der L-Klasse diese Fristen verlängert werden (das sind 2, 3 und 4-rädrige Leichtfahrzeuge bis 450 kg, wenn ich mich recht erinnere).

am 28. April 2020 um 11:54

kleine löcher führen zum erlöschen der betr.-erlaubnis, interessant...

Themenstarteram 28. April 2020 um 12:13

Zitat:

@biltema schrieb am 28. April 2020 um 13:54:50 Uhr:

kleine löcher führen zum erlöschen der betr.-erlaubnis, interessant...

Nein, das unsachgemäße Instandsetzen kleiner Löcher führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis:D

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