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Klage hat Chance?

Themenstarteram 21. Juli 2023 um 10:53

Hallo Leute,

ich habe einen älteren Wagen (BMW 5er) gekauft mit einer Laufleistung von 221.500 km

2 Wochen später hatte ich einen Motorschaden mit 222.831 km

nachdem ich dann zur Werkstatt gefahren bin wurde festgestellt dass am Motor ordentlich runter gedreht wurde und der Wagen komplett verbastelt wurde. - der Verkäufer (privat) hat mich völlig betrogen!

Es gab einen Lagerschaden.

Folgende Zusammenfassung kam vom Gutachter:

1. Am Pkw BMW ist ein schwerer Pleuellagerschaden am Zylinder 5 eingetreten, wobei eine Schadenursache insoweit nicht auffällig ist.

(weil das Pleuel völlig zerschossen ist)

2.

Einige Pleuellagerschalen weisen einen fast neuwertigen, makellosen Zustand auf und zusätzlich die Typbezeichnung Sputter (Pleuellager 2 teilweise, Pleuellager 3 und 4). Hieraus ist der Schluss zu ziehen, dass sie kurzfristig erneuert worden sind.

Dagegen handelt es sich bei den Pleuellagern 1 und 6 sowie der oberen Lagerschale des Pleuels 2 um eindeutig alte Bauteile mit sehr hohen km- Laufleistungen, aufgrund eindeutig vorliegender Langzeit-Verschleißspuren.

3.

Als nicht sach- und fachgerecht und allgemein absolut unüblich gilt, dass im Rahmen von Pleuellagerschalen-Erneuerungen, diese nur teilweise durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für das Pleuel des Zylinders 2, bei dem nur eine Lagerschalenhälfte erneuert wurde.

Ausbrüche am Ölschwallblech und Ölpeilrohr mit provisorischer Verklebung unterstreichen die dilletantischen Reparaturarbeiten und Billigreparatur.

4.

Wenngleich an mehreren Pleuellagern Erneuerungen der Lagerschalen vorgenommen worden sind, dürfte aber der eigentliche Reparaturgrund ausschließlich ein Schaden am Pleuellager des Zylinders 5 gewesen sein.

Hier muss bereits eine deutliche Vorschädigung mit Riefenbildung des Pleuellagerzapfens vorgelegen haben,

so dass auch vermutlich neu eingesetzte Lagerschalen sofort zur Kontaktreibung mit der Gegenlagerfläche neigten und nach kurzer Laufzeit der schwere Lagerschaden eintrat.

Der Austausch der Pleuellagerschalen kann aber ausschließlich vor geringer Zeit bzw. geringer Laufleistung durchgeführt worden sein, da einige erneuerte Lagerschalen sonst deutliche Laufspuren hätten, was nicht der Fall ist. Die Oberflächen sind praktisch in nahezu neuwertigem Zustand.

 

Jetzt will der Anwalt natürlich klagen.

Der Gutachter hat zwar für mich sehr positiv geschrieben, aber meint, dass es schwer ist hier durch zu kommen.

Mir ist es relativ egal, da meine Rechtschutzversicherung es übernehmen würde.

Das Einzige ist halt, dass das Geld immer noch da liegt und verrottet. Oder soll ich die Klage nicht starten, den Wagen soweit reparieren und dann an Export verkaufen mit erheblichem Verlust?

Was meint ihr? Würde man mit so einem Gutachten durchkommen vor Gericht?

Vielen Dank für eure Einschätzung und viele Grüße,

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28 Antworten

@Cokefreak: Mir lag ähnliches auf derZunge. Danke

Zitat:

@mongrel_al schrieb am 21. Juli 2023 um 13:10:29 Uhr:

Das runterdrehen war leider nachweislich nicht in seinem Besitz.

Aber er hat es mir nicht mitgeteilt.

Ja, dass ist auch die Sache, wie wir vorgehen wollen. Wegen arglistiger Täuschung es versuchen.

Wie gesagt, die LAgerschaden haben unterschiedliche Hersteller und Abnutzung. Von ganz neu bis komplett verschlissen.

Genau da solltest Du ansetzen.

Wenn er gewußt hat das der runter gedreht war und es verschwiegen hat wäre das arglistige Täuschung.

Wenn die Rechtschutz das abdeckt mach es.

"Ein Verkäufer, der weiß, dass der Tachostand nicht der Realität entspricht, muss das offenbaren. Und das ungefragt. Andernfalls liegt eine arglistige Täuschung vor. Keine Rolle spielt dabei, ob die Abweichung von der tatsächlichen Fahrleistung auf einer Manipulation oder einem notwendigen Tachoaustausch beruht (Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 13.03.2007, Az.: 22 U 170/06)."

 

https://www.anwalt.de/.../...ation-beim-gebrauchtwagenkauf_051901.html

am 22. Juli 2023 um 9:06

Ich lese da nur raus das der Tacho nachweislich nicht in seinem Besitz (Verkaeufer) runtergedreht wurde. Ich vermute der Gutachter hat dies festgestellt anhand der Kilometer. Also muss nicht unbedingt der Verkaeufer davon gewusst haben das er vom Vorbesitzer schon beschissen wurde. Das wird ein Problem werden dem Verkaeufer da arglistige Taeuschung zu beweisen.

Wenn im Kaufvertrag nicht drin steht das die Kilometer nur abgelesen sind gelten die als zugesicherte Eigenschaft.

Dann ist es egal wer die runter gedreht hat,dafür haftet dann der Verkäufer.

am 22. Juli 2023 um 9:31

Gibt aus ueberhaupt noch Kaufvertraege wo drin steht ,,zugesichert``? In den meisten fertigen Vertraegen steht doch ,,soweit wie ihm bekannt``

Siehst z.b. hier in dem Vertrag https://docplayer.org/...es-verkaeufer-unternehmer-kaeufer-privat.html

Da glaube ich kaum das man dann dafuer haftet. Man sollte den Vertrag des TE sehen, bzw wissen was drin steht.

eben, zugesichert wird da heutzutage garnichts mehr, es sei denn ausdrücklich, nur dann ist es bindend.

Wär ja auch schön blöd, wenn der Letzt-Besitzer für alles geradestehen müsste, was die Besitzer vor ihm irgendwann verbockt haben und er das nicht mal mitbekommen hat.

https://kanzlei-franz.com/.../

Sagt alles,ist er ohne Einschränkung angegeben hat der Verkäufer dafür die Verantwortung.

Egal wer wo wann da rum gedreht hat.

Also Kaufvertrag checken,wäre die einzige Chance die ich da sehe.

Wenn die Rechtschutz das übernimmt sieht die auch eine große Wahrscheinlichkeit zu gewinnen.

Ist immer eine Einzelfallentscheidung vor Gericht.

Zitat:

@mongrel_al schrieb am 21. Juli 2023 um 13:10:29 Uhr:

Das runterdrehen war leider nachweislich nicht in seinem Besitz.

Dann hast schlechte Karten.

Zitat:

Aber er hat es mir nicht mitgeteilt.

Da er es dann ja gar nicht wusste (wird er zumindest behaupten).

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Juli 2023 um 13:22:31 Uhr:

Das sind in etwa 5-8 Arbeitsstunden. Motor mit Getriebe rausheben, Getriebe rüber auf den Austauschmotor stecken und dann wieder rein. Eine freie Werke sollte das für einen schmalen Taler hinbringen.

Naja vor dem Umbau sollte man sich den Metallhaufen mal angucken:

- Kompressionstest

- Druckverlust

- Zylinderendoskopie

- Ölwechesel (auf Späne im Filter achten)

- Kette neu wenn der schon mal raus ist

...

Gruß Metalhead

richtig, und da erübrigen sich alle rosa-Brillen.

Jeder Rechtsstreit geht da nach hinten los, und am Ende reibt sich nur einer die Hände.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 22. Juli 2023 um 20:38:33 Uhr:

richtig, und da erübrigen sich alle rosa-Brillen.

Jeder Rechtsstreit geht da nach hinten los, und am Ende reibt sich nur einer die Hände.

Ab 5000 € Streitwert geht es vor das Landgericht und dort ist ein Anwalt Pflicht.

Deshalb werden sich zwei (Anwälte) die Hände reiben.

Zitat:

@mongrel_al schrieb am 21. Juli 2023 um 13:10:29 Uhr:

Ja, dass ist auch die Sache, wie wir vorgehen wollen. Wegen arglistiger Täuschung es versuchen.

Wie gesagt, die LAgerschaden haben unterschiedliche Hersteller und Abnutzung. Von ganz neu bis komplett verschlissen.

Das Problem ist diese arglistige Täuschung nachzuweisen. Selbst wenn du ihm nachweisen kannst, dass da am Motor er repariert hat bzw. hat reparieren lassen, so kann er dir antworten: Stimmt und nach der Reparatur bin ich davon ausgegangen, dass alles wieder in Ordnung ist.

Weis ihm da mal das Gegenteil nach. Ich sehe daher auch keine guten Chancen.

@TE:

Vielleicht solltest du doch in Erwägung ziehen, die Hilfe eines (auf Gebrauchtwagenkauf spezialisierten) Anwalts in Betracht zu ziehen, und sei es nur im Wege einer an sich ja sehr günstigen Erstberatung.

Hier in MT bekommst du die ganze Bandbreite an Ratschlägen, die dich nur noch ratloser zurücklassen:

Die einen raten ziemlich bedenkenlos zur Klage, weil das ganze ja eine Sauerei ist (überspitzt ausgedrückt), und die ganzen Autohändler und ihre Sympathisanten raten dir dringend davon ab, weil du damit nur Anwälte reich machst und sowieso keine Chance hast.

Die Wahrheit liegt, wie so oft, irgendwo dazwischen.

Richtig ist, dass du die arglistige Täuschung nachweisen musst. Richtig ist auch, dass der Verkäufer da allerhand lustige Ausreden finden wird ("ich dachte, das ist jetzt schon ok so und hält mindestens noch eine Million Kilometer, wenn nicht mehr"). Natürlich wird das Gericht solche Aussagen aber für sich selber beurteilen ("würdigen"). Und ein halbwegs mit der Materie vertrauter Richter wird sich in jedem Fall fragen, wieso jemand kurz vor dem Verkauf solche Reparaturen vornimmt (oder den Hocker direkt nach der Reparatur verkauft) und wieso er die vorgefundene Materialauswahl trifft. Und er wird sich fragen, ob da nicht jemand nur "die Braut hübsch gemacht hat". Ist er nicht ganz so bewandert oder überlastet oder faul, wird er einen Sachverständigen beauftragen (den du vorauszahlen musst). Und dann wird der Sachverständige eben diese Fragen stellen und zu einem entsprechenden Ergebnis kommen.

Es ist nahezu unmöglich, in einem Forum verbindliche und verlässliche Aussagen zu solchen Fragestellungen und Fallkonstellationen zu erhalten.

Getreu dem alten Internetspruch:

Never go to Usenet for counsel.

For they will say both

YES and NO.

And: Try another Forum...

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