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Klage erheben?

Themenstarteram 7. April 2022 um 17:19

Hallo zusammen,

mein Fahrzeug wurde in meiner Abwesenheit von einem anderen Fahrzeug am Kotflügel gestreift. Ein Zeuge hat dies beobachtet und der Polizei gemeldet. Als ich in meiner Vertragswerkstatt war, um den Schaden begutachten zu lassen, habe ich auch ein kostenloses Angebot der Versicherung der Vertragswerkstatt wahrgenommen, meine Ansprüche anwaltlich geltend zu machen. Da die Versicherung des Unfallverursachers seit Wochen rumeiert (Fahrer hat den Unfall angeblich nicht bemerkt, Zeugenaussage wird bezweifelt, spielen auf Zeit), überlege ich nun Klage gegen den Fahrzeughalter/führer, die Versicherung und ggf. den Zeugen zu erheben, da dieser ebenfalls bisher seit Wochen keine Rückmeldung zu einer Schilderung des Unfalls gemacht hat. Jetzt bin ich allerdings in der kuriosen Situation, dass der Versicherungsgeber für meinen Verkehrsschutz (HUK24) identisch mit dem Versicherungsgeber des Unfallverursachers (HUK-Coburg) ist. Ich kann das Ganze wohl nicht weiter über die Versicherung der Vertragswerkstatt laufen lassen? Bitte um Ratschläge. Danke

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16 Antworten

Zitat:

@Smylez schrieb am 7. April 2022 um 19:19:11 Uhr:

Als ich in meiner Vertragswerkstatt war, um den Schaden begutachten zu lassen, habe ich auch ein kostenloses Angebot der Versicherung der Vertragswerkstatt wahrgenommen, meine Ansprüche anwaltlich geltend zu machen.

Du meinst, die Werkstatt hat dir einen Anwalt vermittelt den du mandatiert hast ?

Vielleicht schaust du bzw. dein Anwalt erst einmal ob der Zeuge noch zur Verfügung steht bevor du Kosten produzierst die bei dir hängen bleiben wenn die Klage erfolglos ist.

Erster Ansprechpartner wie immer: DEIN Anwalt, auch wenn die Werkstatt den vermittelt hat. Der hat den Auftrag und wird dafür bezahlt dich zu vertreten.

Den Zeugen musst du nicht verklagen, der hat seine Aussage bei der Polizei gemacht und damit liegen sowohl Personalien wie die eigentliche Aussage vor. Geht es vor Gericht wird er dann ggf. als Zeuge vorgeladen, da kann er sich dann auch ohne Klage nicht mehr einfach vor drücken.

Rechtschutzversicherung vorab in Kenntnis setzen - im Normalfall müssen die gar nicht zahlen sondern der Unfallgegner. Die ist ja nur im Hintergrund als Sicherheit je nachdem was bei der Sache herauskommt.

Und dann muss dein Anwalt halt seinen Job machen ... Zahlungsaufforderung, Fristsetzung und in letzter Konsequenz dann auch die Klage.

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