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KFZ vom Käufer über einen Monat lang nicht umgemeldet

Themenstarteram 25. April 2018 um 14:21

Hallo,

ich habe mein Auto am 14.03. diesen Jahres an privat verkauft.

Der Käufer hat mir zügige Ummeldung bzw. Abmeldung zugesichert.

Von der Versicherung kam kurz nach dem Verkauf auch direkt eine Erstattung (ca. 5 Tage später), nachdem ich direkt am Verkaufstag Abends ein Fax dorthin geschickt habe, mit Kaufvertrag und einer Ummeldebestätigung des Käufers, also einem Schriftstück das er dies vor hat. (Versicherung: Huk24)

Heute kam der Brief mit der Steuererstattung, welche bis zum 12.04. festgesetzt wurde.

Vermutlich wird die Huk jetzt auch für einen Monat den Versicherungsbeitrag nachfordern.

Was kann ich tun, um einerseits die geringere Steuererstattung (ich musste für einen Monat mehr zahlen) und die ggf. kommende Versicherungsforderung einzufordern vom Käufer?

Hat dies Erfolg bei einem Verkehrsanwalt bzw. Anwalt der sich um Angelegenheiten wie Kaufverträge (?) kümmert?

Bitte um kurze Einschätzung.

Mir geht es um das Geld und um ihm zu zeigen, dass man sich an Absprachen halten muss. Der Privatverkauf von Autos in der Niedrigpreisklasse lebt von Vertrauen.

Mehrfache SMS wurden ignoriert mit Nachfragen von mir bzgl. der Ummeldung.

Viele Grüße

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14 Antworten

Wurde eine Verkaufsanzeige an das Straßenverkehrsamt übermittelt?

Wenn dir eine Rechnung der HUK zugeht, kannst du genau ausrechen, was dich die verspätete Ummeldung gekostet hat. Dann forderst du ihn auf, dir diesen Betrag bis zum Datum zu erstatten. Nach Fristablauf suchst du dir einen Anwalt, der bereit ist, für 2,50 € (bzw. den von dir errechneten Minibetrag) für dich tätig zu werden.

Ein Urteil wirst du wohl bekommen, ob du auch Geld von ihm bekommst, kann niemand vorher beurteilen. Wohl aber das Kostenrisiko, das liegt bei einer Klage unter 500,- € bei rund 264,- € (einmal Anwalt und die vollen Gerichtskosten).

Themenstarteram 26. April 2018 um 6:35

Zitat:

@guruhu schrieb am 25. April 2018 um 16:23:07 Uhr:

Wurde eine Verkaufsanzeige an das Straßenverkehrsamt übermittelt?

Ja, allerdings an das mir zuständige Amt, er kommt aus einem anderen Bundesland (Hamburg).

P.a. hatte ich 1100€ Versicherung also kostet mich die Nummer ca. 100€ mit der Steuer.

hi

wenn ich das wäre (klar mache ich nicht) würde ich dich Auslachen wenn da so ein Brief vom Anwalt kommt und zahlen bestimmt nicht weil wie du schreibst

Der Käufer hat mir zügige Ummeldung bzw. Abmeldung zugesichert.

Und da ist es wo steht ein genauer Tag für die Ummeldung denn was ist zügig .Ich hätten dann so viele Gründe wie ja kein Frei von der Arbeit /kein freinen Termin bei der Zulassungsstelle oder die neue Versicherung hatte Probleme und deshalb .. und als letztes war ich krank so und dann wie das alles OK bin ich doch selbstverständlich sofort zur .. gefahren und klar habe ich versucht dir das zu sagen aber leider .. ging das nicht von deiner Seite /keiner da usw.

Da sieht man wie viele Dinge einer Vorbringen könnte und da ist das Risiko sehr groß wenn dann keine Rechtsschutz dahinter steht aber wen die zahlen dann halt Klagen

Zitat:

@porks schrieb am 27. Apr. 2018 um 06:13:44 Uhr:

Ich hätten dann so viele Gründe wie ja kein Frei von der Arbeit /kein freinen Termin bei der Zulassungsstelle oder die neue Versicherung hatte Probleme und deshalb .. und als letztes war ich krank so und dann wie das alles OK bin ich doch selbstverständlich sofort zur .. gefahren und klar habe ich versucht dir das zu sagen aber leider .. ging das nicht von deiner Seite /keiner da usw.

Bis eventuell auf "kein Termin bei der Zulassungsstelle", wenn dies nachweislich der Fall wäre, wird sich für das restliche Mimimi Nur halt niemand interessieren ;)

Themenstarteram 27. April 2018 um 12:02

Zitat:

@porks schrieb am 27. April 2018 um 06:13:44 Uhr:

 

Da sieht man wie viele Dinge einer Vorbringen könnte und da ist das Risiko sehr groß wenn dann keine Rechtsschutz dahinter steht aber wen die zahlen dann halt Klagen

Bei der Klage würde der Käufer den Kosten des Verfahrens übernehmen müssen, vor Hintergrund dieses Risikos hoffe ich, dass sollte es so kommen der Käufer einfach bezahlt.

Ich freue mich noch auf einen Bericht einer anderen Person in ähnlicher Situation und mit der Lösung für dieses Problem.

VG

Zitat:

@Tempo1239 schrieb am 26. April 2018 um 08:35:36 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 25. April 2018 um 16:23:07 Uhr:

Wurde eine Verkaufsanzeige an das Straßenverkehrsamt übermittelt?

Ja, allerdings an das mir zuständige Amt, er kommt aus einem anderen Bundesland (Hamburg).

P.a. hatte ich 1100€ Versicherung also kostet mich die Nummer ca. 100€ mit der Steuer.

Verkaufsanzeige oder Veräußerungsanzeige gemäß § 13 FZV ?

Du kannst zwar versuchen über den Klageweg etwas zu erreichen aber ich denke das ist sinnlos:

Schon deswegen, weil es wahrscheinlich keinen Richter gibt der so eine Klage in irgendeiner Form überhaubt zuläßt. Das Stichwort hier: Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

Ein weiters Problem ist: Die Versicherung rechnet tagesgenau ab, die Steuer monatlich. Eine Woche mehr oder weniger macht da nix. Ob er das Auto nun Anfang Mitte oder Ende April ummeldet ist für die Steuer irrelevant.

Die Frage ist auch: Wieviel Steuer zahlst Du im Monat und wieviel Versicherung. Rechne mal aus wieviel Tage Versicherung es dich letztendlich gekostet hat. Das lohnt nicht.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 27. Apr. 2018 um 18:54:06 Uhr:

Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

Quark. Wir reden hier von Zivilrecht. Die Streitsumme kann hier auch exakt bei 0,00€ liegen.

Ob es Sinn ergibt ist eine andere Frage.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 27. April 2018 um 18:54:06 Uhr:

Du kannst zwar versuchen über den Klageweg etwas zu erreichen aber ich denke das ist sinnlos:

Schon deswegen, weil es wahrscheinlich keinen Richter gibt der so eine Klage in irgendeiner Form überhaubt zuläßt. Das Stichwort hier: Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

Nur zur Info: Es ist kein Strafverfahren, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit. Da gibt es solche Einstellungsgründe wie Geringfügigkeit nicht.

Schon abenteuerlich, was so hier alles erzählt wird.:D

Aber dafür sind ja Foren da. Dass sich auch die austoben können, die sonst.....

Themenstarteram 28. April 2018 um 15:36

Zitat:

@trouble01 schrieb am 27. April 2018 um 14:45:08 Uhr:

Zitat:

@Tempo1239 schrieb am 26. April 2018 um 08:35:36 Uhr:

 

Ja, allerdings an das mir zuständige Amt, er kommt aus einem anderen Bundesland (Hamburg).

P.a. hatte ich 1100€ Versicherung also kostet mich die Nummer ca. 100€ mit der Steuer.

Verkaufsanzeige oder Veräußerungsanzeige gemäß § 13 FZV ?

https://www.adac.de/.../Kaufvertrag_priv_priv_2015_V2_33300_187147.pdf

Das Ding habe ich benutzt inkl. der genannten Veräußerungsanzeige.

Ich habe den Wagen im März verkauft, und im April wurde abgemeldet. Also habe ich einen Monat Steuer zuviel gezahlt.

14.03 bis 12.04. kostet mich ca. 95€ Versicherung (32 Tage, 1100€ p.a., auf 365 runtergebrochen und auf die kleine 5er Stelle abgerundet).

Und die Geschichte mit Zivil / Strafrecht wurde ja bereits genannt.

Ich warte nun mal einen Brief von der HUK24 ab, falls dieser kommt.

Seit wann wird denn die Kfz.-Steuer monatlich abgerechnet??? Auch dort erfolgt die Berechnung Tag genau.

@guruhu: Klage auf Zahlung von 0,00 €??? Wie soll das funktionieren?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 01. Mai 2018 um 17:43:56 Uhr:

@guruhu: Klage auf Zahlung von 0,00 €??? Wie soll das funktionieren?

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt der "Streitwert" darf 0€ sein.

Nur als Beispiel: Klage auf Unterlassung, Klage auf Duldung gewisser Tätigkeiten oder Vorgänge, ist aber alles egal, wichtig war es mir nur zu sagen, dass im Zivilrecht nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, da dies ein Mittel der Strafprozessordnung ist.

Auch da gibt es einen Streitwert. Dann bin ich mal gespannt, welche Klagen du sonst noch aufführst.

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