Kfz-Versicherungs-PROBLEM!

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe letztes Jahr im November 2012 meine Kfz-Versicherung gekündigt (bzw. über einen Makler gekündigt). Im Dez. 2012 haben wir dann festgestellt, das es wohl kein besseres Angebot als die bestehende Kfz-Versicherung gibt, somit hatte mein Vermittler den Auftrag, die Kündigung zurückzuziehen und den Vertrag dementsprechend wieder zu aktivieren. - Angeblich hat er das auch gemacht!

So...im Laufe des Jahres 2013 stellte ich dann (leider erst) im Juni fest, das monatlich kein Kfz-Versicherungsbeitrag von meinem Konto eingezogen wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung bestünde kein Vertrag unter meinem Namen und auch nicht mit meinem Kennzeichen.

Ich bin also bis Juni ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen!!!

Daraufhin hat mein Vermittler einen neuen Antrag für die Kfz-Versicherung erstellt, wo ein Vertragsbeginn ab 7.6.2013 vereinbart wurde.

Nun macht die Kfz-Versicherung jedoch rückwirkend das gesamte Jahr geltend, ich soll also die ausstehenden Beträge nachzahlen.

Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen, auf der die Versicherung sagt, sie können die vergangnenen Beiträge einfordern? Im Prinzip gibt es nichts Schriftliches, das besagt, dass ich ab 01.01.2013 einen Vertrag bei denen habe!

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Viele Grüße
Kristin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kristin135


Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe letztes Jahr im November 2012 meine Kfz-Versicherung gekündigt (bzw. über einen Makler gekündigt). Im Dez. 2012 haben wir dann festgestellt, das es wohl kein besseres Angebot als die bestehende Kfz-Versicherung gibt, somit hatte mein Vermittler den Auftrag, die Kündigung zurückzuziehen und den Vertrag dementsprechend wieder zu aktivieren. - Angeblich hat er das auch gemacht!

So...im Laufe des Jahres 2013 stellte ich dann (leider erst) im Juni fest, das monatlich kein Kfz-Versicherungsbeitrag von meinem Konto eingezogen wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung bestünde kein Vertrag unter meinem Namen und auch nicht mit meinem Kennzeichen.

Ich bin also bis Juni ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen!!!

Daraufhin hat mein Vermittler einen neuen Antrag für die Kfz-Versicherung erstellt, wo ein Vertragsbeginn ab 7.6.2013 vereinbart wurde.

Nun macht die Kfz-Versicherung jedoch rückwirkend das gesamte Jahr geltend, ich soll also die ausstehenden Beträge nachzahlen.

Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen, auf der die Versicherung sagt, sie können die vergangnenen Beiträge einfordern? Im Prinzip gibt es nichts Schriftliches, das besagt, dass ich ab 01.01.2013 einen Vertrag bei denen habe!

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Viele Grüße
Kristin

Wie schon von anderen angedeutet wurde:

Du solltest froh sein dass

1. dir seit Januar kein Unfall passiert ist
und
2. du keinen Ärger mit den Behörden bekommen hast.

Sich jetzt auf den Standpunkt zu stellen "Klasse, Versicherung hat Fehler gemacht und ich habe Geld gespart" wäre selten dämlich und würde nachträglichen Ärger provozieren.

Die wollen schließlich nichts zusätzlich von dir abzocken sondern nur das Geld, das du sowieso hättest bezahlen müssen.

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1. Bei welcher Versicherung wurde der Antrag am 7.6.2013 gestellt? Bei der gleichen?

2. Komische Geschichte. Normalerweise hast du spätestens Mitte Januar von der Zulassungsstelle ein Schreiben im Briefkasten, in dem sie dich freundlich drarauf aufmerksam machen, dass dein Auto nicht versichert ist.

Da wird eine Panne passiert sein, kann ja mal passieren. Im Grunde hat die Versicherung nur "vergessen", Dir eine Rechnung zu schicken. Damit sind dann auch alle Probleme mit "Fahren ohne Versicherungsschutz" vom Tisch.

Ich würde die Rechnung bezahlen und gut ist´s. Solltest Du die Prämie lieber sparen wollen, solltest Du mal nach "Fahren ohne Versicherungsschutz" googeln. Mir wäre eine so entstandene Situation zu heiss...

Wenn Du die Prämie nicht zahlen willst, währest Du de facto 5 Monate ohne Versicherung unterwegs gewesen, kurze Meldung der Versicherung an die Zulassungsstelle und schon musst Du was erklären. Kann auch sein, dass das nicht passiert, hat für mich aber in etwa den gleichen Spaßfaktor wie dieser Satz (stammt aus der Sig. eines MT-Users):

Zitat:

Wieder mal alleine zu Hause? Lust auf unkomplizierte Art neue Leute kennenzulernen? Schicke eine SMS mit "Arschloch" an 110

Zitat:

Original geschrieben von kristin135


Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe letztes Jahr im November 2012 meine Kfz-Versicherung gekündigt (bzw. über einen Makler gekündigt). Im Dez. 2012 haben wir dann festgestellt, das es wohl kein besseres Angebot als die bestehende Kfz-Versicherung gibt, somit hatte mein Vermittler den Auftrag, die Kündigung zurückzuziehen und den Vertrag dementsprechend wieder zu aktivieren. - Angeblich hat er das auch gemacht!

So...im Laufe des Jahres 2013 stellte ich dann (leider erst) im Juni fest, das monatlich kein Kfz-Versicherungsbeitrag von meinem Konto eingezogen wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung bestünde kein Vertrag unter meinem Namen und auch nicht mit meinem Kennzeichen.

Ich bin also bis Juni ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen!!!

Daraufhin hat mein Vermittler einen neuen Antrag für die Kfz-Versicherung erstellt, wo ein Vertragsbeginn ab 7.6.2013 vereinbart wurde.

Nun macht die Kfz-Versicherung jedoch rückwirkend das gesamte Jahr geltend, ich soll also die ausstehenden Beträge nachzahlen.

Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen, auf der die Versicherung sagt, sie können die vergangnenen Beiträge einfordern? Im Prinzip gibt es nichts Schriftliches, das besagt, dass ich ab 01.01.2013 einen Vertrag bei denen habe!

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Viele Grüße
Kristin

Denke du hattest vorläufigen Versicherungsschutz über ne Doppelkarte ( evb). Sonst wär schon lange das Landratsamt vor deiner Tür gestanden. Dann wird der Vertrag natürlich rückwirkend in Rechnung gestellt da du eben durch die EVB Versicherungsschutz hattest.

Gruss

wie kommst du auf evb?

Hier wurde die Kündigung wohl von der Versicherung angenommen aber nicht weitergeleitet an die Zulassungsstelle. Und bei der Rücknahme der Kündigung ist wohl auch was schief gelaufen.

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Zitat:

Original geschrieben von tomold


Da wird eine Panne passiert sein, kann ja mal passieren. Im Grunde hat die Versicherung nur "vergessen", Dir eine Rechnung zu schicken. Damit sind dann auch alle Probleme mit "Fahren ohne Versicherungsschutz" vom Tisch.

Ist wahrscheinlich die plausibelste Erklärung, wenn es der selbe Versicherer war.

Die haben die Kündigung zurück genommen. Damit auch die EVB nicht zurück gezogen, aber vergessen dir eine Rechnung zu schicken, da er ja vorher gekündigt wurde der Vertrag.

Als ihr dann den neuen Antrag im Juni bei der gleich Versicherung eingereicht habt, haben die gemerkt, was los ist.

Moin,

hatte im Kundenkreis auch mal ein Vorfall, wo der Kunde keine Rechung (Jahreszahlung) erhalten hat (aber ohne, dass der Kunde oder Versicherer gekündigt hat).
War wohl ein maschineller Fehler, aber Kunde mußte trotzdem das Jahr nachzahlen.

Dazu ist noch zu sagen, dass der Kunde (Firma) 5 Autos bei dem Versicherer hatte und so ist es ihm nicht aufgefallen, dass 1 Rechnung fehlte. Erst beim Steuerberater kam die Sache ans Licht.

Zitat:

Original geschrieben von kristin135


Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe letztes Jahr im November 2012 meine Kfz-Versicherung gekündigt (bzw. über einen Makler gekündigt). Im Dez. 2012 haben wir dann festgestellt, das es wohl kein besseres Angebot als die bestehende Kfz-Versicherung gibt, somit hatte mein Vermittler den Auftrag, die Kündigung zurückzuziehen und den Vertrag dementsprechend wieder zu aktivieren. - Angeblich hat er das auch gemacht!

So...im Laufe des Jahres 2013 stellte ich dann (leider erst) im Juni fest, das monatlich kein Kfz-Versicherungsbeitrag von meinem Konto eingezogen wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung bestünde kein Vertrag unter meinem Namen und auch nicht mit meinem Kennzeichen.

Ich bin also bis Juni ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen!!!

Daraufhin hat mein Vermittler einen neuen Antrag für die Kfz-Versicherung erstellt, wo ein Vertragsbeginn ab 7.6.2013 vereinbart wurde.

Nun macht die Kfz-Versicherung jedoch rückwirkend das gesamte Jahr geltend, ich soll also die ausstehenden Beträge nachzahlen.

Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen, auf der die Versicherung sagt, sie können die vergangnenen Beiträge einfordern? Im Prinzip gibt es nichts Schriftliches, das besagt, dass ich ab 01.01.2013 einen Vertrag bei denen habe!

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Viele Grüße
Kristin

Wie schon von anderen angedeutet wurde:

Du solltest froh sein dass

1. dir seit Januar kein Unfall passiert ist
und
2. du keinen Ärger mit den Behörden bekommen hast.

Sich jetzt auf den Standpunkt zu stellen "Klasse, Versicherung hat Fehler gemacht und ich habe Geld gespart" wäre selten dämlich und würde nachträglichen Ärger provozieren.

Die wollen schließlich nichts zusätzlich von dir abzocken sondern nur das Geld, das du sowieso hättest bezahlen müssen.

Das Auto war die ganze Zeit angemeldet, die KFZ Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung, ich sehe keine Grundlage die es hergeben sollte, warum ein halbes Jahr keine Prämie gezahlt werden muss.

Fehler passieren, das enthebt aber nicht von der Pflicht Prämien zu bezahlen wenn der Fehler bemerkt wird.

Vielleicht springt von den aufgelaufenen Zinsen ja heute Abend ein Bier raus, dann kannst du dich zumindest etwas drüber freuen.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980


ich sehe keine Grundlage die es hergeben sollte, warum ein halbes Jahr keine Prämie gezahlt werden muss.

Hallo.

Aussage der Versicherung:

"Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung bestünde kein Vertrag unter meinem Namen und auch nicht mit meinem Kennzeichen."

Ohne Vertrag keine Grundlage für eine Prämienerhebung.

Richtig wäre, keinen neuen Vertrag ab 7.6. zu erstellen, sondern den alten rückwirkend wieder in Kraft zu setzen. Wenn die Versicherung dies gemacht hat, steht ihr selbstverständlich die Prämie zu.

Aber mir stellt sich eine andere Frage. Was wäre passiert, wenn in der vertragslosen Zeit ein Schaden eingetreten wäre? Hätte die Versicherung problemlos gezahlt?

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von VersVor



Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980


ich sehe keine Grundlage die es hergeben sollte, warum ein halbes Jahr keine Prämie gezahlt werden muss.
Hallo.
Aussage der Versicherung:
"Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung bestünde kein Vertrag unter meinem Namen und auch nicht mit meinem Kennzeichen."
Ohne Vertrag keine Grundlage für eine Prämienerhebung.
Richtig wäre, keinen neuen Vertrag ab 7.6. zu erstellen, sondern den alten rückwirkend wieder in Kraft zu setzen. Wenn die Versicherung dies gemacht hat, steht ihr selbstverständlich die Prämie zu.
Aber mir stellt sich eine andere Frage. Was wäre passiert, wenn in der vertragslosen Zeit ein Schaden eingetreten wäre? Hätte die Versicherung problemlos gezahlt?

Mfg

Zumindest den Haftpflichtschaden hätte sie problemlos zahlen müssen. Die Versicherung stand nach wie vor in der Haftung gegenüber irgendwelchen Geschädigten. Bei Kasko könnte das schon anders aussehen.

Grundsätzlich gibt es eine gewisse Nachhaftung für die Haftpflichtversicherung. Außerdem wurde der Entzug der Deckung nicht der Zulassungsstelle angezeigt. Du hast keine Mahnung mit Fristsetzung erhalten.

Hast du aber eine Kündigungsbestätigung erhalten und keine Bestätigung über die WIK, dann müsste die Versicherung zwar den Haftpflichtschaden zahlen, ich könnte mir aber Regressansprüche vorstellen.

Bei Kasko sieht es genauso aus.

Auch den Vertrag ab 7.6. wieder laufen zu lassen sehe ich als kritisch. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Vertrag muss rückwirkend ab 01.01. laufen.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980


Grundsätzlich gibt es eine gewisse Nachhaftung für die Haftpflichtversicherung. Außerdem wurde der Entzug der Deckung nicht der Zulassungsstelle angezeigt. Du hast keine Mahnung mit Fristsetzung erhalten.

Hast du aber eine Kündigungsbestätigung erhalten und keine Bestätigung über die WIK, dann müsste die Versicherung zwar den Haftpflichtschaden zahlen, ich könnte mir aber Regressansprüche vorstellen.

Hier liegst Du richtig, die Versicherung müsste im Rahmen der Nachaftung zahlen, würde aber regressieren.

Zitat:

Bei Kasko sieht es genauso aus.

Falsch, in Kasko würde die Leistung verweigert.

Im Übrigen kommen ähnliche Fälle gar nicht so selten vor wie man glaubt und Fahrzeuge fahren ohne Versicherungsschutz.
Zwei Beispiele: 1. Fahrzeug des Mannes ist seit Jahren aus Kostengründen (B-Tarif) auf den Namen der Ehefrau zugelassen. Trennung und Absprache, alles so zu belassen. Nach zweieinhalb Jahren entschließt der Mann sich doch, das Fahrzeug auf senen Namen umschreiben zu lassen. Bei der Versicherung erfährt er erstaunt, daß sein Auto gar nicht versichert ist. Seit zweieinhalb Jahren läuft ein anderes Fahrzeug auf diesen "seinen" Vertrag.
2. VN will Versicherung wechseln und kündigt zum 31.12. Neue Versicherung wird zum 1.1. beantragt. Dann teilt alte Versicherung mit, daß Kündigung nicht möglich, da Hauptfälligkeit erst am 1.7.
Neue Versicherung wird darauf widerrufen.
VN erfährt durch Zufall nach drei Jahren, daß seine Versicherung damals den Vertrag zum 30.6. aufgehoben hat.

MfG

Angenommen Du hast zum Jahresanfang einen Vers.vertrag unterschrieben und macht aber von deinem Widerrufsrecht und kündigst den Vertrag innerhabl von paar Wochen, die neue Vers. würde aber zum Jahresanfang rückwirkend kassieren, das ist also üblich.
Außerdem hättest Du einen Unfall gehabt, hätte deine Vorvers. trotzdem gezahlt.

@verVor Das die Kasko nicht zahlen muss würde ich mal bei einem halben Jahr ohne Zahlung nicht unterschreiben.

Zwar haben Gerichtsurteile bestätigt, dass auch dem Versicherungsnehmer eine gewisse Eigenverantwortung auferlegt werden kann, das bezog sich aber dann auf deutlich längere Zeiträume

(so Spezialisten vom Typ "die Versicherung hat schon 10 Jahre meine Rechnung vergessen und nicht abgebucht aber ich freue mich über den kostenlosen Versicherungsschutz)

Wenn ein Vertrag gekündigt wurde, dann die Kündigungsrücknahme erfolgt, der Versicherer dies bestätigt, aber vergisst den Vertrag wieder aktiv zu setzen und keine Rechnung schickt bzw. abbucht, dann wird es für den VR schwer aus der Haftung für VK zu kommen... 6 Monate soll bei manchen VRs schon die normale Bearbeitungszeit nach dem Stressdatum 01.01. sein

Aber das wird wohl auf den Einzelfall ankommen wann wer was geschrieben oder bestätigt hat oder zumindest nachweisbar erhalten hat...

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