Kfz-Versicherungs-PROBLEM!

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe letztes Jahr im November 2012 meine Kfz-Versicherung gekündigt (bzw. über einen Makler gekündigt). Im Dez. 2012 haben wir dann festgestellt, das es wohl kein besseres Angebot als die bestehende Kfz-Versicherung gibt, somit hatte mein Vermittler den Auftrag, die Kündigung zurückzuziehen und den Vertrag dementsprechend wieder zu aktivieren. - Angeblich hat er das auch gemacht!

So...im Laufe des Jahres 2013 stellte ich dann (leider erst) im Juni fest, das monatlich kein Kfz-Versicherungsbeitrag von meinem Konto eingezogen wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung bestünde kein Vertrag unter meinem Namen und auch nicht mit meinem Kennzeichen.

Ich bin also bis Juni ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen!!!

Daraufhin hat mein Vermittler einen neuen Antrag für die Kfz-Versicherung erstellt, wo ein Vertragsbeginn ab 7.6.2013 vereinbart wurde.

Nun macht die Kfz-Versicherung jedoch rückwirkend das gesamte Jahr geltend, ich soll also die ausstehenden Beträge nachzahlen.

Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen, auf der die Versicherung sagt, sie können die vergangnenen Beiträge einfordern? Im Prinzip gibt es nichts Schriftliches, das besagt, dass ich ab 01.01.2013 einen Vertrag bei denen habe!

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Viele Grüße
Kristin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kristin135


Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe letztes Jahr im November 2012 meine Kfz-Versicherung gekündigt (bzw. über einen Makler gekündigt). Im Dez. 2012 haben wir dann festgestellt, das es wohl kein besseres Angebot als die bestehende Kfz-Versicherung gibt, somit hatte mein Vermittler den Auftrag, die Kündigung zurückzuziehen und den Vertrag dementsprechend wieder zu aktivieren. - Angeblich hat er das auch gemacht!

So...im Laufe des Jahres 2013 stellte ich dann (leider erst) im Juni fest, das monatlich kein Kfz-Versicherungsbeitrag von meinem Konto eingezogen wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung bestünde kein Vertrag unter meinem Namen und auch nicht mit meinem Kennzeichen.

Ich bin also bis Juni ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen!!!

Daraufhin hat mein Vermittler einen neuen Antrag für die Kfz-Versicherung erstellt, wo ein Vertragsbeginn ab 7.6.2013 vereinbart wurde.

Nun macht die Kfz-Versicherung jedoch rückwirkend das gesamte Jahr geltend, ich soll also die ausstehenden Beträge nachzahlen.

Kann mir jemand die rechtliche Grundlage nennen, auf der die Versicherung sagt, sie können die vergangnenen Beiträge einfordern? Im Prinzip gibt es nichts Schriftliches, das besagt, dass ich ab 01.01.2013 einen Vertrag bei denen habe!

Vielen Dank vorab für eine Antwort.

Viele Grüße
Kristin

Wie schon von anderen angedeutet wurde:

Du solltest froh sein dass

1. dir seit Januar kein Unfall passiert ist
und
2. du keinen Ärger mit den Behörden bekommen hast.

Sich jetzt auf den Standpunkt zu stellen "Klasse, Versicherung hat Fehler gemacht und ich habe Geld gespart" wäre selten dämlich und würde nachträglichen Ärger provozieren.

Die wollen schließlich nichts zusätzlich von dir abzocken sondern nur das Geld, das du sowieso hättest bezahlen müssen.

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Hatte ein Bekannter auch schon,2 Jahre ohne Versicherungsschutz . Ist nicht aufgefallen,erst als er einen schweren Unfall verursachte.
Keiner hatte es gemerkt vorher weder mein Bekannter noch die Versicherung.
Nach der Unfallanzeige musste er die 2 Jahre Prämie nachzahlen,Versicherung bezahlte den Gegnerschaden,nur seinen Eigenschaden nicht.

Wenn die Versicherung zu blöd ist, die EVB bei der Zulassungstelle zurück zu ziehen, dann ist es ja auch nur logisch, dass sie für eintretende Schäden haften muss.

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