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KfZ Versicherung widerrufen

Themenstarteram 10. Juni 2021 um 16:20

Hey, möchte mein Versicherungsvertrag kündigen! Der verkaufte Tarif ist mir zu hoch! Erst wollten sie 20 im Monat nun 50 ... würde gerne widerrufen! Aber was passiert mit der Zeit ab Zulassung??? Bekommt man ne Versicherung neu rückwirkend oder muss ich in den sauren Apfel beißen und der Arroganz das Geld geben ...

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26 Antworten

Zitat:

@celica1992 schrieb am 11. Juni 2021 um 07:06:50 Uhr:

Du kannst 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins noch widerrufen. Gehe jetzt Mal davon aus das dies der 31.05. war.

Deshalb einfach heute widerrufen per Mail und bei der bisherigen Versicherung heute neu Abschliesen. Die Zeit vom 19.5.- 11.06. musst du bei der Allianz bezahlen, ob die einen Kurztarif dafür haben, kannst du in deren AKB nachlesen. Ansonsten wird das tagegenau berechnet

Wenn ein Vertrag widerrufen wird gibt es keinen versicherten Zeitraum.

Doch, den gibt es aus dem der eVB zugrundeliegenden Vertragsverhältnis, das lediglich nicht durch den gewählten, aber widerrufenen, Tarif ersetzt wird.

Danke Paul, hast mirr die Antwort erspart

Zitat:

@Mindscape schrieb am 11. Juni 2021 um 10:28:42 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 11. Juni 2021 um 07:06:50 Uhr:

Du kannst 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins noch widerrufen. Gehe jetzt Mal davon aus das dies der 31.05. war.

Deshalb einfach heute widerrufen per Mail und bei der bisherigen Versicherung heute neu Abschliesen. Die Zeit vom 19.5.- 11.06. musst du bei der Allianz bezahlen, ob die einen Kurztarif dafür haben, kannst du in deren AKB nachlesen. Ansonsten wird das tagegenau berechnet

Wenn ein Vertrag widerrufen wird gibt es keinen versicherten Zeitraum.

Sollte da nicht schon der Begriff "Haft p f l i c h t versicherung gegen diese Annahme sprechen?

Es wird ja nicht rückwirkend widerrufen. Der Widerruf gilt ab dann, wenn er bei der Versicherung eingeht.

Widerrufsrecht steht in jeder AKB.

Ob die Versicherung für den zurückliegen Zeitraum einen Beitrag verlangt, können die machen oder auch nicht.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 12. Juni 2021 um 13:25:13 Uhr:

Es wird ja nicht rückwirkend widerrufen. Der Widerruf gilt ab dann, wenn er bei der Versicherung eingeht.

Widerrufsrecht steht in jeder AKB.

Ob die Versicherung für den zurückliegen Zeitraum einen Beitrag verlangt, können die machen oder auch nicht.

Das würde ich gerne mal lesen ;-)

§9 VVG definiert hier anders.

Themenstarteram 14. Juni 2021 um 21:19

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. Juni 2021 um 19:23:05 Uhr:

Eine Kfz.-Haftpflichtversicherung kannst du nicht rückwirkend abschließen. Wenn du diese widerrufst, dann "darfst" du nach dem Kurzzeittarif ab Zulassungsdatum für die Vergangenheit bezahlen und musst sofort eine neue abschließen. Sonst "widerruft" die Zulassungsstelle nämlich auch die Zulassung deines Fahrzeugs.

Ironie ein Würde ich am liebsten so machen, denn Termine sind Mangelware! Und ich will den Hobel nur noch verschrotten ... Ironie aus

Themenstarteram 14. Juni 2021 um 21:28

Ironie ein

Ich kann aber die Zahlung verweigern, Nummer Schilder und Papiere zur Behörde schicken und mich selbst so anzeigen! Dann entstempeln die statt das der Ordnungsdienst kommt und ich zahle 50 Euro ein und Ruhe ist

Ironie aus

Zum widerrufen und neu abschließen brauche ich keinen Termin bei der Zulassungsstelle, höchstens bei meiner neuen Versicherung.

Aber für diesen Termin dürfte es bei dir schon zu spät sein

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 14. Juni 2021 um 23:28:28 Uhr:

Ironie ein

Ich kann aber die Zahlung verweigern, Nummer Schilder und Papiere zur Behörde schicken und mich selbst so anzeigen! Dann entstempeln die statt das der Ordnungsdienst kommt und ich zahle 50 Euro ein und Ruhe ist

Ironie aus

Melde online ab.

Wenn Du die Bleche hinschickst und von einer Versicherung noch keine Anzeige wegen fehlendenm Versicherungsschutz eingegangen ist, gibt's keine Veranlassung für die Zulassungsstelle,die Schilder zu entwerten und das Fzg außer Betrieb setzten.

Selbst kannst Du keine Anzeige wg fehlendem Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle einspielen.

Themenstarteram 15. Juni 2021 um 18:23

Zitat:

@celica1992 schrieb am 15. Juni 2021 um 08:12:32 Uhr:

Zum widerrufen und neu abschließen brauche ich keinen Termin bei der Zulassungsstelle, höchstens bei meiner neuen Versicherung.

Aber für diesen Termin dürfte es bei dir schon zu spät sein

Hab’s vollbracht! Meine Stammversicherung nimmt ihn rückwirkend an! Rest muss ich nun individuell mit der anderen Versicherung klären!

Themenstarteram 15. Juni 2021 um 18:25

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Juni 2021 um 10:52:09 Uhr:

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 14. Juni 2021 um 23:28:28 Uhr:

Ironie ein

Ich kann aber die Zahlung verweigern, Nummer Schilder und Papiere zur Behörde schicken und mich selbst so anzeigen! Dann entstempeln die statt das der Ordnungsdienst kommt und ich zahle 50 Euro ein und Ruhe ist

Ironie aus

Melde online ab.

Wenn Du die Bleche hinschickst und von einer Versicherung noch keine Anzeige wegen fehlendenm Versicherungsschutz eingegangen ist, gibt's keine Veranlassung für die Zulassungsstelle,die Schilder zu entwerten und das Fzg außer Betrieb setzten.

Selbst kannst Du keine Anzeige wg fehlendem Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle einspielen.

Die Ironie daran aber auch das ist ironisch gemeint: sollen sie doch das fehlen der Versicherung melden!geb die Zulassung freiwillig ab! Spar ich mir Termine usw!

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