KFZ Versicherung wechseln
Hey Leute,
ich weiss diese Frage wurde gewiss 1000'ende Male gestellt. Ich bin auf der Suche nach einer anderer Versicherung und wollte mal wissen, welche Gesellschaften sich eurer Meinung nach mit dem besten Angebot herauskristallisiert haben?
Sprich Serviceleistungen, Zusatzpakete. Verhalten im Schadenfall.
Da es beileibe nicht möglich ist, also mir, die ganze Versicherungslandschaft zu überblicken bin ich mir eben unsicher ob ich nicht zu meinem alten Versicherer zurückkehren sollte.
Fahre jetzt wieder einen Focus hatte kurzfristig einen Polo Diesel gehabt( aber nur geliehen).
Baujahr 2010 1.6 109 PS Nur 8566 ABJ Kombi
Fahre 20.000 im Jahr
Da ich auch bereit wäre für mehr Serviceleistungen im Jahr auch mehr zu bezahlen, stellt sich mir nur die Frage was macht überhaupt Sinn und worauf kann man verzichten?
Ich muss dazu sagen das ich mich schon immer sehr schwer getan habe in diesem Bereich. Den Überblick zu bewahren.
Könnt ihr mir Gesellschaften empfehlen denn es drängt mir die Zeit habe bereits gekündigt und muss zum 01.01.2015 eine neue Versicherung haben.
Bin noch bei der HUK Allgemeine versichert und würde so mit deren neuen Angebot im Halbjahr 2015 300,71 bezahlen. Wenn ich mich entschliesse dort wieder Kunde zu werden.
Darin enthalten wären ich liste das mal auf:
KFZ Haftpflicht
Classic mit 100 Mio Euro Summe 4 Euro halbjährlich für Schutzbrief
mit Rabattschutz keine Rückstufung der SF Klasse bei 1 Schaden pro Kalenderjahr
SF Klasse 11
Beitragssatz 35% (bisher 45%)
Kaskoversicherung
Kasko SELECT mit Rabattschutz keine Rückstufung der SF Klasse bei 1 Schaden im Jahr
Vollkasko mit 300 SB
Teilkasko mit 150 SB
Versicherung wählt im Schadenfall die Werkstatt aus bei der Reparatur
Bonus von 20% für Kasko SELECT ist berücksichtigt.
Beitragssatz 32%( bisher 45%)
PLUS Baustein
Kasko Plus - attraktive Zusatzleistungen Beitrag in Vollkasko enthalten
Wenn ich jetzt z.b. auf die Seite der gothaer.de gehe zahle ich zwar mehr weiss aber nicht was bei deren Bausteinen die man noch mit dazunehmen kann sinnvoll wäre.
Kann mir jemand weiterhelfen? Den Direktversicherer traue ich irgendwie nicht bzw. hab mit denen keine Erfahrungen gross? Welche Gesellschaften würdet ihr empfehlen?
Ausserdem sagte man mir da ich Vorschäden habe das ich in der Kasko die SF Klasse 5 angeben müsste da ich nicht nach 13 eingestuft würde. 13 wäre nur bei der HUK. Bei einem Neuvertrag.
Gruss
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Dezember 2014 um 13:33:29 Uhr:
Ich möchte vor Vertragsabschluss wissen, auf was ich mich einlasse.
Wenn Du ein paar Minuten nachdenkst, weißt Du das doch: Erheblich schlechtere Leistung im Schadenfall.
37 Antworten
Die Schadensabwicklung ist die gleiche
Lies dir die Besonderheiten einer Werkstattbindung durch und entscheide dann, ob die Ersparnis dir das Wert ist; es gibt meistens auch einige Vorteile.
Ein Laie kann die Qualität einer Reparatur kaum beurteilen, allenfalls nach einigen Jahren oder wenn es Probleme gibt.
Ich habe bezüglich meiner Fahrzeuge für mich entschieden, dass mir Spezialisten lieber sind als Alleskönner.
Im Schadenfall erfolgt die Abwicklung für HUK24 Kunden durch die HUK Coburg.
Auszug AKB
A.2.6.3 Was leisten wir bei Kasko SELECT (Kaskoversicherung mit Werkstattbindung)?
Haben Sie mit uns Kasko SELECT vereinbart, gelten hierfür die Bestimmungen
der Kasko, sofern in diesem Abschnitt nichts anderes vereinbart
ist:
Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall
a Sie informieren uns im Reparaturfall, wir wählen die Werkstatt aus
unserem Werkstattnetz aus, in der das Fahrzeug repariert wird, erteilen
ihr den Reparaturauftrag und tragen die Kosten der Fahrzeugreparatur.
Transport des Fahrzeugs
b Ein nicht fahrfähiges oder nicht verkehrssicheres Fahrzeug lassen wir
auf unsere Kosten vom Schadenort in die von uns ausgewählte Werkstatt
transportieren. Ein fahrfähiges und verkehrssicheres Fahrzeug
lassen wir nur dann auf unsere Kosten von Ihrem Wohnsitz in die von
uns ausgewählte Werkstatt transportieren, falls die Entfernung zwischen
Wohnsitz und Werkstatt mehr als 15 km beträgt. Den Transport
des Fahrzeugs nach der Reparatur von der Werkstatt zu Ihrem Wohnsitz
übernehmen wir nur, falls die Entfernung zwischen Werkstatt und
Wohnsitz mehr als 15 km beträgt.
5 Jahre Garantie auf Reparatur
c Wir leisten 5 Jahre Garantie auf die Fahrzeugreparatur.
Sie überlassen uns die Reparatur nicht
d Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf
oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen
das Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt
reparieren, verletzen Sie Ihre Pflicht im Schadenfall nach E.3.2. Mit
welchen Folgen Sie bei einer Pflichtverletzung rechnen müssen: siehe
E.7.1 und E.7.2.
Sie lassen nicht reparieren
e Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, leisten wir so,
als ob die Reparatur des Fahrzeugs durch die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene
Werkstatt aus unserem Werkstattnetz erfolgt wäre.
Nur Schadenfälle in Deutschland
f Die Bestimmungen zu Kasko SELECT gelten nur für Schadenfälle
in Deutschland, bei denen das Fahrzeug oder mitversicherte Teile
beschädigt werden oder mitversicherte Teile zerstört werden oder
abhandenkommen.
Hinweis: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung nach A.2.6.9 wird berücksichtigt
E.7 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
E.7.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1 bis E.5 geregelten Pflichten,
haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten
grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie
nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der
Versicherungsschutz bestehen.
Wir weisen Sie im Schadenfall durch gesonderte Mitteilung in Textform
auf Ihre Auskunfts-, Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten hin. Müssen
Sie eine dieser Pflichten jedoch unmittelbar nach einem Schadenereignis
erfüllen, können Sie von uns keinen Hinweis erwarten. Beispiel für eine
solche, spontan zu erfüllende Aufklärungspflicht: Sie dürfen nach E.1.2
den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu
ermöglichen.
E.7.2 Abweichend von E.7.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie
nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer
Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig
verletzen.
Beschränkung der Leistungsfreiheit
Ähnliche Themen
Z. B. hier unter:
A.2.6.3 Was leisten wir bei Kasko SELECT (Kaskoversicherung mit Werkstattbindung)?
und unter dem Suchbegriff "select"
Ich habe meine Fahrzeuge schon mehrmals in zwei verschiedenen Vertragswerkstätten reparieren lassen (1x Kasko, 2x Haftpflicht des Unfallgegners) obwohl ich keine Werstattbindung hatte/habe und bei den Haftpflichtschäden sowieso hätte hinfahren können wo ich wollte.
Ich wollte die Leistungen einfach mal testen und bin mit den Ergebnissen immer sehr zufrieden gewesen, sodas ich auch eine Roststelle auf eigene Kosten dort habe reparieren lassen. Auf alle Reparaturen gab es 3 bzw. 5 Jahre Garantie.
Es handelt sich bei den Werkstätten übrigens durchaus nicht um irgendwelche Hinterhofklitschen sondern um Betriebe wo auch "Premiumwerkstätten" ihre Karosseriearbeiten machen lassen. Denn wer glaubt, dass die Markenwerkstätten immer eigene Karosserie-/Lackierbetriebe dabei haben, irrt sich gewaltig.
Ich würde mir aber die gesamten Vertragsleistungen bei den Werstattbindungstarifen genau anschauen. Es kann nämlich sein, dass dort an anderer Stelle die Leistungen schlechter sind als im "Premiumtarif", z.B. Einschränkungen bei der Dauer der Neu-/Kaufpreisentschädigung, Kollision mit Tieren (statt alle Tiere nur Haarwild) usw.
Dem TE ist nur durch eine einzige Maßnahme zu helfen. Er soll sich einen ordentlichen Berater suchen!
Alles andere birgt für ihn wieder erhebliche Risiken. Wer einfach mal so eine Versicherung kündigt, weil sie zu teuer ist und erst danach feststellt, das er einen Rabattretter bei der gekündigten hatte, macht auch andere elementare Fehler. Ohnehin beginnt das neue Versicherungsjahr bald ... defacto hat der TE nur noch Montag & Dienstag Zeit.
Macht auch andere elementare fehler. Das will ich nicht hoffen aber allein das zuschicken des angebotes der huk macht deutlich das die eindn als kunden nicht verlieren wollen. Ja ich habe einrn fehler gemacht. Das mit dem berater ist übrigens eine gute idee werde mir dafür jemanden suchen.
Es sei denn jemand liest mit und kann mich in diesen fragen unterstützen.