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KFZ Versicherung vorzeitig kündigen - Problem

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 16:42

Hi Leute,

Aufgrund ständiger Unstimmigkeiten und mangelnder Proffesionalität meiner derzeitigen KFZ Versicherung möchte ich vor ablauf der normalen 1 Jahres Frist zu einer anderen KFZ Versicherung wechseln.

 

Habe das Kündigungsschreiben bereits abgeschickt und warte derzeit auf eine Antwort.

Das Problem ist, das ich jetzt befürchte das die Kündigung nicht so einfach über die Bühne laufen wird wie ich es gerne hätte. Jetzt habe ich den Rat bekommen einfach die Prämien nicht mehr zu bezahlen und einfach warten bis sich das Problem selbst löst, d.h bis die Versicherung mir kündigt und ich dann zu einer anderen gehen kann.

Meine Frage wäre nun: Wenn ich das so durchziehe, komme ich dann nicht auf die "Schwarze Liste" d.h nimmt mich dann ein anderer Versicherer wenn ich als säumiger Zahler bekannt bin?

Kennt sich villeicht jemand mit dieser Themathik aus und kann was dazu schreiben? Ich weiss, es ist nicht ganz koscher was ich vorhabe, hatte es auch nicht vor aber bei meiner derzeitigen Versicherung möchte ich auf keinem Fall bleiben.

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24 Antworten
am 5. Februar 2007 um 9:47

Günstig ist nicht immer das Beste.

Und so wie ich das raushöre haben sich da ja zu 90% die Sachen etwas überschnitten, das kann gerade jetzt im Jahreswechsel sehr häufig vorkommen.

Sofern du bei einem renomierten Serviceversicherer untergekommen bist, würde ich das Jahr dort noch ausharren und dann mit Stichtag 30.11. kündigen.

Dann kannst du ab 01.01.2008 in die Versicherung deiner Wahl wechseln.

Bzw. was soll heißen Beitrag weit höher ... weit höher heißt für mich ca. 30% mehr.

Eine Abweichung von 5% da sich zum 1.1. der Tarifbeitragändert uns dich die Klassen ändern ist, ja meiner Meinung nach nicht so tragisch.

Sehe ich genauso. Im Jahreswechselgeschäft geht leider schon mal was schief. Solange es nicht zur Regel wird und die Korrektur danach ohne Reibungen abläuft...

Das von Dir angesprochene Problem hatte ich auch schon. Kunde rechnet Angebot zum 01.01.2007 und lässt das Fahrzeug ein Paar Tage früher zu. Was für den Kunden banal erscheint, führt in dem Fall zu einer komplett neuen Berechnung. Wenn man sofort erkennt wo der Wurm ist, lässt sich das aber ganz leicht korrigieren :)

Ich sehe garkeinen Anlass den Vertrag aufzulösen, wenn dann Alles wie beantragt dokumentiert wurde.

Bevor wir uns hier im Kreis drehen:

Zitat:

Original geschrieben von --AudiB493--

Ich habe das Auto anfang Dezember angemeldert/Versichert.

Am 08.01.07 wurde der Versicherungsschein eingelöst (Beg. Anfang 12/06).

Warum sollte der VR jetzt freiwillig den Vertrag freigeben?

Einen Rechtsanspruch darauf hat der VN zumindest nicht.

Die "Dame" wird's schon richten (müssen). Wie, soll ihr Geheimnis bleiben.

am 6. Februar 2007 um 22:20

Versicherungswechsel

 

Notfalls Fahrzeug Abmelden und nach ne Kurze zeit wieder Zulassen mit ne neuen Versicherungsdoppelkarte v. andere Vers.

Gruß Ak. V

Themenstarteram 7. Februar 2007 um 1:28

Re: Versicherungswechsel

 

Das wäre allerdings der letzte Ausweg. Ich warte erstmal auf eine Antwort.

Zitat:

Original geschrieben von Ak. V

Notfalls Fahrzeug Abmelden und nach ne Kurze zeit wieder Zulassen mit ne neuen Versicherungsdoppelkarte v. andere Vers.

Irrglaube.

Das hat mal zu seligen "Rosa-Abmeldebescheinigungs-Zeiten" geklappt. Heute bei der Datenvernetzung hat die Erfolgsaussicht für dieses Tun eine schlechte Prognose.

Und was ist wenn der SFR vom Nachversicherer abgefragt wird?

Verstehe, Neubeginn mit SF 0, SF 1/2, SF 2 oder noch besser mit dem Verschweigen der "ungemütlichen" Vorversicherung.

Wirklich, kein guter Tipp und ein irregulärer dazu.

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 21:23

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Irrglaube.

Weshalb ist das ein Irrglaube? Was soll denn konkret schiefgehen?

Ich kenne mich mit Versicherungsfragen nicht aus und kann deinen Ausführungen nicht ganz folgen, könntest du das etwas präzisieren bitte? :)

Auto abmelden gilt doch eigentlich als Idiotensicherer (höhö) Trick...

Ganz einfach.

1. Auto abmelden

2. Versicherer erhält 29A3 Mitteilung (Stillegung)

3. Wiederzulassung mit Deckungskarte eines anderen Versicherers (und damit Verstoß gegen den bisherigen Vertrag)

Soweit so gut.

4. neuer Versicherer stellt Anfrage zum Schadenfreiheitsrabatt an bisherigen Versicherer

5. bisheriger Versicherer stellt fest, dass Fahrgestellnummer beim neuen Versicherer mit der bisherigen übereinstimmt

6. bisheriger Versicherer setzt Vertrag wieder in Kraft

--> Versicherungsnehmer zahlt zunächst zweimal

--> Versicherungsnehmer muss Schreiben zur Doppelversicherung beantworten

--> Versicherungsnehmer trägt das Risiko zur Zwangsstillegung falls es zu Überschneidungen kommt

--> am Ende besteht der bisherige Vertrag weiter und der Versicherungsnehmer hatte nur Streß

Fazit: Abmelden und wieder Anmelden ist wirklich nur für Idioten(sicher?).

Plastisch dargestellt - und keineswegs fehlerhaft!

Themenstarteram 9. Februar 2007 um 22:45

Ok ihr habt mich überzeugt :D

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