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KFZ Versicherung verlangt eine Nachzahlung.

Themenstarteram 18. März 2009 um 20:58

Guten Abend zusammen, habe folgendes Problem. Es geht um die KFZ Versicherung meines Schwiegervaters. Sein Auto war seit vielen Jahren bei einer und der selben Versicherung versichert. Mindestens 10 Jahre. Im März 2007 hatte sich seine Tochter ein Auto angeschafft und hat es über Ihn, ihren Vater, bei der gleichen Versicherung versichern lassen.

Im neuen Antrag wurde bei der Zweitwagen-Regelung Zusätzliches Fahrzeug angekreuzt, an einer anderen Stelle wurde aber Beitragssatz übertragen angekreuzt (was eigentlich in diesem Fall nichts zur Sache tut). Die Tochter bezahlte brav ihre Beiträge und der Vater erhielt aber seit dem keine Zahlungsaufforderungen und sonst nichts mehr. Dies ist mir letzten Monat beim durchblättern Ihrer Unterlagen aufgefallen und ich habe dann die KFZ Versicherung kontaktiert, und die Versicherung teilte mir mit, dass der Vertrag vom Vaters Auto durch die Versicherung gekündigt wurde mit der Annahme dass das Auto von der Tochter das Auto des Vaters ersetzt. Dies ist, aus welchem Grund auch immer, der KFZ Zulassungsstelle nicht mitgeteilt worden. Der Vater ist also fast zwei Jahre ohne Versicherung unterwegs gewesen.

Jetzt kommt natürlich die Versicherung mit einem neuen Vertrag und fordert den Vater auf, die Beiträge für die letzten zwei Jahre nachzuzahlen, obwohl nicht der Vater sondern die Versicherung einen Fehler gemacht hatte.

Meine Frage: muss der Vater die Beiträge nachzahlen? und welche Möglichkeiten gibt es, außer brav zu bezahlen?

Bin für jeden Hinweis, jede Hilfe dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

Der Vater ist also fast zwei Jahre ohne Versicherung unterwegs gewesen.

Das ist schonmal falsch.

Solange keine Anzeige über die Beendigung des Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle eingeht, besteht Versicherungsschutz (Im Pflichtversicherungsgesetz nachzulesen).

Der Vater hatte also sehr wohl Versicherungsschutz - ohne einen Cent Beitrag zu bezahlen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

Jetzt kommt natürlich die Versicherung mit einem neuen Vertrag und fordert den Vater auf, die Beiträge für die letzten zwei Jahre nachzuzahlen, obwohl nicht der Vater sondern die Versicherung einen Fehler gemacht hatte.

Ja nee - is klar: Schuld sind NUR die anderen (wie immer halt).

Klar ist bei der Versicherung ein Fehler passiert.

Und was ist mit dem Vater?

Bei Vertragsaufhebung bekommt dieser einen Stornonachtrag, in welchem die Aufhebung dokumentiert wird.

Hat ihn nicht weiter gestört oder?

Ablage "P" und gut.

Und dass er zwei Jahre keine Prämie entrichtet hat, war ja auch Recht so - wenn die Versicherung etwas will, wird sie sich schon melden.

Hier sind wohl Fehler auf BEIDEN Seiten passiert und nicht nur auf einer.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

Meine Frage: muss der Vater die Beiträge nachzahlen?

Ohne Wenn und Aber: Ja.

Die Ansprüche der Versicherung sind noch nicht verjährt!

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

und welche Möglichkeiten gibt es, außer brav zu bezahlen?

Einfach nicht zu bezahlen.

Dann kommen halt noch Mahnkosten, Kosten für den Mahnbescheid, Gerichtskosten, Verzugszinsen, Anwaltsgebühren usw. usw. hinzu, die Forderung dürfte sich (sofern man lang genug durchhält) gut und gern verdoppeln lassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

Bin für jeden Hinweis, jede Hilfe dankbar.

Der Hinweis lautet: Schnellstens nachzahlen - vermeidet unnötige Mehrkosten.

14 weitere Antworten
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14 Antworten
am 18. März 2009 um 21:20

Also am Nachzahlen werdet ihr nicht vorbeikommen. Aber natürlich kann man wählen welches Auto den günstigeren %-Satz bekommt (je nachdem welches Auto günstiger ist). Schließlich wäre das beim Übersenden der Rechnung im Zweifel rechtzeitig korrigiert worden.

Hier wäre höchstens zu prüfen, ob der Anspruch der Versicherung nicht VERWIRKT ist, was nichts mit der Verjährung zu tun hat. So muss eine Rechnung durchaus in einem engen zeitlichen Rahmen gestellt werden. Wenn dies nicht passiert kann der Anspruch verwirkt sein, wobei hier keine feste Zeit angesetzt werden kann, sondern dies mehr vom Einzelfall abhängt. Vieleicht kann hier ja einer der Juristen detailierteres zu sagen.

Gruß

Krypton

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

Der Vater ist also fast zwei Jahre ohne Versicherung unterwegs gewesen.

Das ist schonmal falsch.

Solange keine Anzeige über die Beendigung des Versicherungsschutzes bei der Zulassungsstelle eingeht, besteht Versicherungsschutz (Im Pflichtversicherungsgesetz nachzulesen).

Der Vater hatte also sehr wohl Versicherungsschutz - ohne einen Cent Beitrag zu bezahlen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

Jetzt kommt natürlich die Versicherung mit einem neuen Vertrag und fordert den Vater auf, die Beiträge für die letzten zwei Jahre nachzuzahlen, obwohl nicht der Vater sondern die Versicherung einen Fehler gemacht hatte.

Ja nee - is klar: Schuld sind NUR die anderen (wie immer halt).

Klar ist bei der Versicherung ein Fehler passiert.

Und was ist mit dem Vater?

Bei Vertragsaufhebung bekommt dieser einen Stornonachtrag, in welchem die Aufhebung dokumentiert wird.

Hat ihn nicht weiter gestört oder?

Ablage "P" und gut.

Und dass er zwei Jahre keine Prämie entrichtet hat, war ja auch Recht so - wenn die Versicherung etwas will, wird sie sich schon melden.

Hier sind wohl Fehler auf BEIDEN Seiten passiert und nicht nur auf einer.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

Meine Frage: muss der Vater die Beiträge nachzahlen?

Ohne Wenn und Aber: Ja.

Die Ansprüche der Versicherung sind noch nicht verjährt!

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

und welche Möglichkeiten gibt es, außer brav zu bezahlen?

Einfach nicht zu bezahlen.

Dann kommen halt noch Mahnkosten, Kosten für den Mahnbescheid, Gerichtskosten, Verzugszinsen, Anwaltsgebühren usw. usw. hinzu, die Forderung dürfte sich (sofern man lang genug durchhält) gut und gern verdoppeln lassen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

Bin für jeden Hinweis, jede Hilfe dankbar.

Der Hinweis lautet: Schnellstens nachzahlen - vermeidet unnötige Mehrkosten.

am 18. März 2009 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Credo72

Meine Frage: muss der Vater die Beiträge nachzahlen?

Ohne Wenn und Aber: Ja.

Die Ansprüche der Versicherung sind noch nicht verjährt!

Ist nur die Frage wie es mit der Verwirkung aussieht, da die Versicherung auch ihre Obliegenheitspflicht zur Rechnungslegung nicht beachtet hat. Dies hat ja nichts mit der Verjährung zu tun. Das das nicht verjährt ist ist wohl unstrittig.

Hatte so einen Fall mit dem rosa T. Die meinten auch sie könnten ein paar Jahre bekommen, weil die angeblich keine Kündigung bekommen hätten. Da half der mehrfache Hinweis auf die Verjährungszeiten auch nicht. Ansprüche waren verwirkt....

Gruß

Krypton

Verwirkung kommt in einem solchen Fall nicht zur Anwendung.

Denn (und das ist mal der wichtigste Punkt): Der Vater hatte ja (wie von mir beschrieben) die ganze Zeit über Versicherungsschutz!

Er hat also eine Leistung genossen (wenn ein Unfall passiert wäre, hätte der Vater sicherlich gern seine Versicherung in Anspruch genommen), für die er bis dato nichts bezahlt hat.

 

Die Verwirkung hat den Sinn und Zweck des Vertrauensschutzes und NICHT (!) den Sinn und Zweck, den Schuldner generell von seiner Zahlungsverpflichtung zu befreien, nur deshalb, weil der Gläubiger längere Zeit seine Rechte nicht geltend gemacht hat!

Wäre ja sonst auch etwas einfach oder?

Alles, was nicht verjährt ist, ist dann halt verwirkt

 

Der Gläubiger muss bei der Verwirkung derartig untätig gewesen sein, die für den Schuldner (also den Vater) den Eindruck erweckten, daß er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so daß sich der Schuldner darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.

Das ganze ist dann mehr im Zusammenhang mit Forderungserhöhungen oder neuen und unbekannten Forderungen zu sehen, die bislang noch nicht geltend gemacht wurden und noch kurz vor der Verjährung auf den Tisch gebracht werden.

 

Ist alles hier nicht gegeben - ein Versicherungskunde, welcher Versicherungsschutz hat, ohne zu bezahlen, geniesst keinen besonderen Vertrauensschutz und wird die rückständige Prämie nachentrichten müssen - ob ihm das nun gefällt, oder nicht.

 

am 19. März 2009 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Der Gläubiger muss bei der Verwirkung derartig untätig gewesen sein, die für den Schuldner (also den Vater) den Eindruck erweckten, daß er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so daß sich der Schuldner darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.

Also wenn jemand eigentlich Geld von mir zu bekommen hat, ich mich zahlungswillig zeige, der Gläubiger aber nicht damit rausrückt, wohin ich das Geld zu überweisen habe, dann verwirkt wer den Anspruch?

Wo liegen da die Grenzen?

Themenstarteram 19. März 2009 um 17:03

Hallo,

erstmal danke schön an alle für die Tipps.

Ich sehe es ja ein, dass beide Seiten Fehler gemacht haben, aber meint ihr es wird was bringen, wenn ich mich mit der Versicherung in Verbindung setze und vorschlage, dass ich, sagen wir mal, die Hälfte zahle, da eben auf beiden Seiten Fehler passiert sind?

Werde aber auf jeden Fall noch meinem Anwalt einen Besuch erstatten!!!

am 19. März 2009 um 17:46

Mitglied beim ADAC? Dann ist es kein Problem einen Anwalt ohne Kosten zu erhalten.

Gruß - Dieter.

am 19. März 2009 um 17:58

Hallo,

mal ernsthaft - was soll denn ein Anwalt hier bringen?

Hier kann es nur um Kulanz gehen - ein anwaltliches Schreiben wird da sicher nicht unbedingt mit Beifall empfangen werden.

Der Anspruch der Versicherung besteht - Punkt.

Man stelle sich mal vor, der Arbeitgeber des VN hätte ihm zwei Jahre eine Prämie nicht gezahlt. Alle anderen haben die bekommen - nur bei ihm wurde das vergessen, obwohl er es auf seinem Lohnzettel hätte bemerken müssen.

Dann kommt der Arbeitgeber und sagt: So - die Hälfte zahl ich mal. Ach warte, nee hier kommt das Schreiben meines Anwaltes - du hast darauf zu verzichten, da Du mich ja nie ermahnt hast....

Also - sorry - aber....

Es nicht zu bermerken, dass die Versicherung evtl. zu wenig Beitrag erhebt über zwei Jahre (z.. weil mal irgendwo ne SF Klase vertauscht wurde) - okay..

Aber gar nix (!) zu bemerken, wenn nichts zu zahlen ist - über einen derartigen Zeitraum.....

Zumal:

Wenn ein Vertrag beendet wird (der des Vaters), dann kommt ein entsprechendes Schreiben.

Grüße

Schreddi

musst aufpassen dass die dich nicht über den tisch ziehen bei der Beitragsberechnung und den Vertrag bei SF 0 einstufen

PS: dein fehler war dass du dich gemeldet hast!! sonst hättest du es in die verjährung reinretten können!!!

am 20. März 2009 um 0:20

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

PS: dein fehler war dass du dich gemeldet hast!! sonst hättest du es in die verjährung reinretten können!!!

Na das ist aber ne tolle Einstellung. Besser warten bis es ganz dicke kommt?? Da hat der TE schon richtig gehandelt, zumal er den Vertrag ja auch aufrecht erhalten möchte.

Themenstarteram 20. März 2009 um 6:18

Lange Rede, kurzer Sinn...

Werde mit dem Vater reden, er soll einfach zahlen und fertig... hätte er ja sowieso gemacht hätte sich die Versicherung, z.b. nach einem Jahr gemeldet. Um weiteren Ärger zu vermeiden. Ist nur halt jetzt ne grössere Summe auf einmal, vielleicht kann er es ja in Raten abbezahlen.

Zitat:

PS: dein fehler war dass du dich gemeldet hast!! sonst hättest du es in die verjährung reinretten können!!!

Noch länger warten ??? und wenn etwas passiert wäre, dann hätte er, der Vater, vielleicht noch mehr Ärger... Nein, ist schon gut so, dass es jetzt rauskamm.

Danke an alle !!! ;)

Zitat:

Original geschrieben von DieterRichard

Mitglied beim ADAC? Dann ist es kein Problem einen Anwalt ohne Kosten zu erhalten.

Gruß - Dieter.

Wie sollte das denn gehen? Nur weil man ADAC-Mitglied ist bekommt man noch lange keinen Anwalt von denen gestellt, schon garnicht kostenlos! Da würde nur die Rechtschutzversicherung helfen, aber in diesem Fall sind nun wohl alle Unklarheiten beseitigt....

Gruß, Jens

am 20. März 2009 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von BadHunter

Zitat:

Original geschrieben von DieterRichard

Mitglied beim ADAC? Dann ist es kein Problem einen Anwalt ohne Kosten zu erhalten.

Gruß - Dieter.

Wie sollte das denn gehen? Nur weil man ADAC-Mitglied ist bekommt man noch lange keinen Anwalt von denen gestellt, schon garnicht kostenlos! Da würde nur die Rechtschutzversicherung helfen, aber in diesem Fall sind nun wohl alle Unklarheiten beseitigt....

Gruß, Jens

Beim ADAC ist eine RECHTSBERATUNG bei einem (Vertrags)anwalt des ADAC inkl.

Gruß

Krypton

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