KfZ-Versicherung und Rechtschutzversicherung bei der gleichen Gesellschaft ?
Hallo Leute,
der Threadtitel sagt ja schon alles. Mal angenommen, ich habe einen Unfall, Versicherung zahlt nicht und ich will den rechtlichen Weg beschreiten. Wie sieht es dann aus, wenn ich meine Rechtschutzversicherung bei der gleichen Gesellschaft hab???
Könnte ja auch auf andere Versicherungen zutreffen, nicht nur KfZ.......
Danke vorab,
Eric
13 Antworten
Hallo,
auch wenn Du die Verträge bei einer Versicherung abschließt, handelt es sich meist um unterschiedliche Gesellschaften, die dahinter stecken.
Hier z.B. die Concordia Gruppe:
Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit
Concordia Holding AG
Concordia Lebensversicherungs-AG
Concordia Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Concordia Krankenversicherungs-AG
u.a.
Hier siehst Du, dass es sich vorallen bei Rechtschutzversicherungen um eigene Gesellschaften handelt. Bei anderen Versicherungen ist es ähnlich gestaltet.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Eric L.
mir geht es konkret um die Debeka.......
Zuständig wird dort vermutlich die "Debeka Rechtsschutz-Schadenabwicklung GmbH" sein.
Hi zusammen,
ich würde jeden raten eine Rechtschutzversicherung nicht beim gleichen Versicherer
abzuschließen. Ich möchte mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Nur zu Info die Kommunikation untereinander läuft Prima. Egal ob RS-Versicherer
oder Kooparationspartner .
Gruss
Juergen
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Zitat:
Original geschrieben von Easy;-)
Hi zusammen,ich würde jeden raten eine Rechtschutzversicherung nicht beim gleichen Versicherer
abzuschließen. Ich möchte mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Nur zu Info die Kommunikation untereinander läuft Prima. Egal ob RS-Versicherer
oder Kooparationspartner .Gruss
Juergen
Das ist schlicht falsch. Jede RS hat in Ihren ARB eine Klausel, in der sinngemäß steht:
Bei Streitigkeit mit der Gesellschaft wird auf die Prüfung von Erfolgsaussicht verzichtet.
Jeder RS-VR hat eine eigene Schaden GmbH...von daher kann man das beruhigt machen...
Zitat:
Original geschrieben von Marcxxx
Zitat:
Original geschrieben von Easy;-)
Hi zusammen,
ich würde jeden raten eine Rechtschutzversicherung nicht beim gleichen Versicherer abzuschließen. Ich möchte mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.Nur zu Info die Kommunikation untereinander läuft Prima. Egal ob RS-Versicherer oder Kooparationspartner .
Gruss
Juergen
Das ist schlicht falsch. Jede RS hat in Ihren ARB eine Klausel, in der sinngemäß steht:
Bei Streitigkeit mit der Gesellschaft wird auf die Prüfung von Erfolgsaussicht verzichtet.
Sorry.
Das stimmt so nicht ganz sonst bräuchte ein Anwalt nicht um eine
Deckungszusage anfragen!
Jeder RS-VR hat eine eigene Schaden GmbH...von daher kann man das beruhigt machen...
Jeder gibt hier nur seine Meinung wider.
Manche aus der Praxis, glaube mir ich habe viele
Gespräche geführt mit der Anfangsfrage
wie viele Verträge hat der Kunde den bei uns u.s.w.
Gruss
Easy
Zitat:
Original geschrieben von Easy;-)
Zitat:
Original geschrieben von Easy;-)
Zitat:
Original geschrieben von Marcxxx
Das ist schlicht falsch. Jede RS hat in Ihren ARB eine Klausel, in der sinngemäß steht:
Bei Streitigkeit mit der Gesellschaft wird auf die Prüfung von Erfolgsaussicht verzichtet.
Sorry.
Das stimmt so nicht ganz sonst bräuchte ein Anwalt nicht um eine
Deckungszusage anfragen!
...
Die Prüfung der Eintrittspflicht hängt von vielen Faktoren ab, einer ist die Prüfung auf Erfolgsaussicht. Mir ist keine Geselschaft bekannt bei der dieser Passus nicht vorhanden ist. Das die Eintrittspflicht allgemein geprüft wird ist logisch. (z.B Beitragszahlung, Versicherungsschutz in diesem Bereich vorhanden, Straftat etc.)
Und wie "gut" ein Kunde ist spielt nur dann eine Rolle wenn es um eine evtl. Kündigung anlässlich eines Schadens geht oder um Kulanz für ein lt ARB versicherten Streitfall ist dies irrelvant.
Das hat auch nicht mit meiner Meinung zu tun, sondern ist vertraglich geregelt.
Dem TE ging es in der Frage darum ob es zu Problemen kommen kann wenn er die Verträge bei der selben Gesellschaft hat. Ich sagte es ist generell kein Problem. Deine Postion ist mir nicht ganz klar...wenn es von belang wäre wieviele Verträge er hat sollte er alles bei einer haben....darum gehts aber bei versicherten Schäden aber nicht.
Um es kurz zu machen du hast Recht.
Sonst gibt das hier noch eine endlose am Thema
vorbei gehende Diskussion.
Der Glaube versetzt bekanntlich ja Berge .
Gruss
Easy der täglich seid Jahren mit so was zutun hat.
Zitat:
Original geschrieben von Easy;-)
Um es kurz zu machen du hast Recht.
Sonst gibt das hier noch eine endlose am Thema
vorbei gehende Diskussion.
Der Glaube versetzt bekanntlich ja Berge .
Gruss
Easy der täglich seid Jahren mit so was zutun hat.
Schade, den eine sachliche Disskusion ist eigentlich was schönes...ich kann das mit dem Glauben zwar nicht nachvollziehen, aber ich muss ja nicht alles verstehen....
Gruß
Marcxx
P.S.: Glaubst du die Stammposter hier sind alles Schreiner?
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
auch wenn Du die Verträge bei einer Versicherung abschließt, handelt es sich meist um unterschiedliche Gesellschaften, die dahinter stecken.
Nicht meist, sondern immer.
Das ist versicherungsaufsichtsrechtllich zwingend.
Es ist dennoch nicht unschädlich zwei verschiedene Konzerne auszusuchen, d.h. den Rechtsschutz so zu pplacieren, dass man keine andere Versicherung bei diesem Konzern hat. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Marcxxx
Jede RS hat in Ihren ARB eine Klausel, in der sinngemäß steht:
Bei Streitigkeit mit der Gesellschaft wird auf die Prüfung von Erfolgsaussicht verzichtet.
Vollkommen falsch.
1. Versicherungsbedingungen sind häufig unterschiedlich.
2. Warum gibt es wohl Begrifflichkeiten wie Stichentscheid bzw. Schiedsverfahren in den ARB?
Antwort:
Weil keine Gesellschaft auf die Prüfung der Erfolgsaussicht verzichtet.
Hallo zusammen
Mir leuchtet nicht ganz ein, warum man KFZ- und Rechtsschutz-Versicherung bei unterschiedlichen Anbietern haben sollte.
Es ist ja kein Geheimnis, daß Versicherungen im Allgemeinen und KFZ-Versicherungen im Besonderen nur ungerne zahlen. Da gibt es dann im Kleingedruckten unzählige Bedingungen und Ausnahmen, die der Versicherung dann als Vorwand dienen sich vor der Zahlungspflicht zu drücken. In diesem Fall hilft es dann nur noch den Rechtsweg zu beschreiten.
Die Versicherung hat nun die Wahl, entweder sofort zu zahlen, oder aber erst die Gerichtskosten und anschließend auch noch den Versicherungsschaden.
Mir peröhnlich ist es schon mehrfach passiert, daß ein dezenter Hinweis auf die entsprechende Rechtschutzvericherung die Auszahlung eines Betrages zu beschleunigen vermochte.
Grüße, Jan
Prinzipiell kann man beide Versicherungen bei dem gleichen Versicherer haben.
Das Einzigste was dagegen spricht, wäre der Beitrag, der könnte bei unterschiedlichen Versicherern auch günstiger sein.