KfZ Versicherung kündigt nach Schaden

Guten Morgen

Folgende Sache ereignete sich bei einem Bekannten von mir.
Er hatte vor rund 3 Monaten eine Berührung beim ausparken mit einem anderen Fahrzeug.
Er entschloß sich dazu, den Schaden über die Versicherung regeln zu lassen.
Er bekam dann vergangene Woche Antwort von seiner Versicherung, in der diese mitteilte, dass sie den Vertrag kündigen. Er ist Fahranfänger.
Macht das die EUROPA bei Fahranfängern grundsätzlich so? Ich mein, dass ist doch hoffentlich nicht der Normalfall, dass die Versicherung sofort nach einem Schaden kündigt oder doch?

Er braucht nun eine neue Versicherung. Wie läuft das jetzt mit der Schadenfreiheitsklasse.
Wenn die Versicherung nicht gekündigt hätte, wäre er ab 2005 auf 155% gestiegen.
Wie geht das Ganze jetzt aber von Statten mit den Rabatten wenn die Versicherung vorher kündigt? Muss er bei der neuen Versicherung die 155% machen oder kann er noch einmal mit 140% beginnnen?

Gruß
Web

19 Antworten

Die Europaversicherung scheint da in letzter Zeit eine etwas seltsame Auffassung von Kundenfreundlichkeit zu haben. Ein etwas jüngerer Kumpel von mir hat vergangenes Jahr (Dez.) seinen alten Polo gegen den Golf V eingetauscht. Nun war er immer bei der Europa versichert und wollte da natürlich auch wieder seinen neuen versichern. Die (meines Erachtens) etwas dreiste Antwort: "Tut uns leid aber wir versichern sie nicht mehr weil sie erst in 3 Monaten 23 werden, aber kommen sie doch dann nochmal vorbei dann versichern wir sie gerne wieder"

Ich meine es ist natürlich das gute Recht einer Versicherung einen Kunden abzulehnen (mit jungen Fahrern sogar bis zu einem gewissen Grad verständlich) aber ich finde man schneidet sich doch so ins eigene Fleisch. Natürlich muss man statistisch mehr an junge Fahrer zahlen aber auch diese Generation wird irgendwann mal älter und sich dann ganz sicher nicht mehr an solche Versicherungen wenden.

Jepp, das haben sie mir auch gesagt - online "Leider können wir ihnen nur telefonisch ein Angebot unterbreiten" und telefonisch "Nein, das machen wir gar nicht" (wörtlich)

Und ich meine, das dürfen die bei der Haftpflicht gar nicht. Macht aber nichts, momentan bin ich glaube ich billiger als bei denen versichert... und die werden mich nicht wieder sehen.

MfG, HeRo

Hi,

richtig,,,,
In der Haftpflicht dürfen sie es nicht - da besteht Annahmepflicht (es sei denn, Kunde hat nicht bezahlt oder es gab anderweitige Querelen oder sowas)

Grüße
Schreddi

Glaub ich so nicht, denn wenn dir die Versicherung nach einem Schaden kündigen kann, warum soll sie dann verpflichtet sein jeden anzunehmen ??

Ich war selbst schon dabei, wie ein Versicherungsvertreter zwei Ausländer weggeschickt hat, so nach dem Motto, eure Schadenshäufigkeit (allgemein nicht konkret) ist uns viel zu hoch fragt doch mal bei der HUK nach.

Viele Grüße

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Hi,

kannste ruhig glauben 😉
Sind zwei verschiedene Grundsätze:
1. Bei der Haftpflicht besteht Annahmepflicht
2. Nach einem Schaden kann jeder Vertragspartner kündigen.

Dies ist (frag mal grad wo, weiß ich nicht *g*) gesetzlich geregelt. Bedeutsam ist hier das Wort "gründsätzlich" - denn es heißt, dass es auch Ausnahmen gibt 🙂
Hat ein Kunde seine Beiträge nicht bezahlt und ihm wurde deswegen bei X außerordentlich gekündigt, dann muss X ihn nicht mehr annehmen.
Sonst schon 🙂

Wie gesagt - es geht um die Haftpflicht!
Kasko kann man jedem verweigern - auch hier ist zu unterscheiden.

Das Beispiel mit Ausländern kenne ich auch - ich finds ehrlich gesagt doch richtig schlimm...
Ich hab sehr viel weniger Problem hier mit aus dem Ausland zugezogenen Kunden als mit Deutschen -auch prozentual gesehen 😉

Also wie gesagt - das galt nur grundsätzlich. Ablehnungsgründe gits immer, ist aber nicht vonvornherein in de Haftpflicht erlaubt.

Grüße
Schreddi

PS: Vergleich - genausowenig kann dich eine gesetzliche Krankenvers. grds. ablehnen- denn die ist genauso für dich gesetzlich vorgeschrieben wie die HP für dein Auto 🙂

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