Kfz versicherung kündigen
Hallo.
Habe eine Frage - kann ich Kfz- Versicherung zum 01.01.2014 ( bis 31.11.2013) kündigen ,obwohl
ich die Versicherung am 04.10.2013 abgeschlossen habe?
Ist das nicht so, dass man zum 01.01.2014 jede Versicherung kündigen kann, unabhängig von Laufzeit?
17 Antworten
Hallo,
du kannst die Versicherung zum Ende der Vertragslaufzeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, kündigen.
Wenn du einen Jahresvertrag hast, dann, vorsichthalber schon im August 2014, zum Oktober 2014.
Liebe Grüße
Herbert
Auf der Police nachlesen, wann der Vertrag abläuft.
1.1. muss nicht mehr sein, ist aber meist noch so.
Kündigungsfrist immer 1 Monat bei ordendlicher Kündigung.
Kann ich das Auto auf meine Freundin anmelden und am nächsten Tag wieder auf mich?
Und somit Versicherung wechseln.
Nein das geht nicht. Bei abmelden ruht die versicherung nur bei wieder anmelden hat die alte versicherung das anrecgt auf den weiteren versicherunggschutz.
Lies deine akb durch. Oft kannste auch schon zum 30.11 zum iffiziellenstichtag kündigen und ab 1.1.14 anderweitig versichern . Ging bei mir auch
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Zitat:
Original geschrieben von danil321
Kann ich das Auto auf meine Freundin anmelden und am nächsten Tag wieder auf mich?
Und somit Versicherung wechseln.
Doch, das geht!
Nur hast Du dann gleich zwei weitere Halter im Brief stehen. Bei den alten Fahrzeugpapieren konnte man das erklären, bei den neuen müsstest Du halt dokumentieren und drauf hoffen, dass es bei einem eventuellen Wiederverkauf kein Bumerang wird. Hinzu kommen zweimal die Gebühren der Zulassungsstelle.
Geht nicht.
Die ursprüngliche Versicherung hat die älteren Rechte an dem Vertrag.
Die sehen bei der SF Abfrage, dass es sich wieder um den gleichen Versicherungsnehmer und Halter handelt.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Doch, das geht!Zitat:
Original geschrieben von danil321
Kann ich das Auto auf meine Freundin anmelden und am nächsten Tag wieder auf mich?
Und somit Versicherung wechseln.Nur hast Du dann gleich zwei weitere Halter im Brief stehen. Bei den alten Fahrzeugpapieren konnte man das erklären, bei den neuen müsstest Du halt dokumentieren und drauf hoffen, dass es bei einem eventuellen Wiederverkauf kein Bumerang wird. Hinzu kommen zweimal die Gebühren der Zulassungsstelle.
Nein geht nicht. Ausser man fragt bei der versucherung nach ob man aus den vertrag raus kommt und beim anderen versicherer versichern darf .
@Talker55
Wenn der TE und seine Freundin personenidentisch sind, hast Du Recht, aber dem TE pauschal eine gespaltene Persönlichkeit zu unterstellen...?
Im Ernst, es findet bei der Ummeldung auf seine Freundin entgegen Deiner Aussage sehr wohl ein Halterwechsel statt, warum soll denn die Versicherung irgendwelche älteren Rechte geltend machen können?
@vanguardboy
Auch Du ignorierst den Halterwechsel...
Gelöscht
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Im Ernst, es findet bei der Ummeldung auf seine Freundin entgegen Deiner Aussage sehr wohl ein Halterwechsel statt, warum soll denn die Versicherung irgendwelche älteren Rechte geltend machen können?@vanguardboy
Auch Du ignorierst den Halterwechsel...
Auf wen soll die Verischerung laufen?
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Auf wen soll die Verischerung laufen?
Das spielt zwar eigentlich keine Rolle, weil bei einem Halterwechsel immer eine Kündigung des bestehenden Vertrages möglich ist, aber optimalerweise sollte bereits bei Ummeldung auf die Freundin der Wunschversicherer gewählt werden.
Ich habe das mal im Jahr 2000 oder 2001 gemacht, da gab es noch Kurzzeittarife, so dass die Ersparnis ein wenig geschrumpft wäre, hätte mein Vater das Auto selber versichert. Ich habe mein Auto für zwei Tage auf meinen Vater angemeldet und mein "neuer" Versicherer hat die zwei Tage mit abweichender Halterschaft in meinem Vertrag dokumentiert.
Genau das ist aber der Knackpunkt
Erkläre doch bitte mal deine Vorgehensweise bis ganz zu Ende.
Welchen Versicherungsvertrag nimmt die Freundin her?
Welche SF?
Was passiert dann, wenn der Freund wieder Halter wird? Welche Versiherung? Welche SF?
Mach doch aus dem Vorgang keine Doktorarbeit. Hier gibts auch keinen "Knackpunkt".
Der TE meldet sein Auto auf eine Person seiner Wahl (hier: Freundin) mit einer eVB eines beliebigen Versicherers um und kündigt aufgrund Risikofortfall seinen Vertrag zum Ummeldedatum. Jetzt meldet er am drauffolgenden Tag das Auto mit einer eVB seines Wunschversicherers wieder auf sich an (zweiter Halterwechsel) und kündigt den Vertrag seiner Freundin (oder von sich selbst) wieder zum Ummeldetag aufgrund Risikofortfall.
Es ist völlig unerheblich, wer Versicherungsnehmer in der Zeit, in der der TE nicht Halter ist, sein soll. Die zwei wahrscheinlichsten Konstellationen sind:
Halter: Freundin - VN: Freundin
Halter: Freundin - VN: TE
Auch der SFR ist egal, da selbst bei Einstufung in SF0 bei einem BMW X6 mit beliebigem Fahrerkreis, der Beitrag für zwei Tage sehr überschaubar sein wird.
Theoretisch kannst auch Du Versicherungsnehmer sein, wenn der Versicherer mitspielt.
Wenn das Fahrzeug wieder auf den TE umgemeldet wird, vermute ich, dass er den SFR seines ursprünglichen Vertrages beim neuen Versicherer als Vorvertrag angibt.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Wenn das Fahrzeug wieder auf den TE umgemeldet wird, vermute ich, dass er den SFR seines ursprünglichen Vertrages beim neuen Versicherer als Vorvertrag angibt.
Genau.
Und was passiert dann?
Die alte Versicherung sieht gleicher Versicherungsnehmer wie beim alten Vertrag und gibt den SF nicht ab, da ältere Rechte.
Ich mache hier ganz bestimmt keine Doktorarbeit draus.
Aber es geht bei weitem nicht so einfach, wie du dir das vorstellst.