Kfz-Versicherung hat mir gekündigt
Kfz-Versicherung hat mir gekündigt, wegen 2 Unfällen, ich brauche dann ja eigentlich eine neue Versicherung, da ich aber das Auto gerade nicht wirklich brauche, und es ist nach dem Unfall in einem nicht mehr einwandfreien Zustand ist, (wollte es nach dem Winter eh verschrotten lassen), habe ich mir überlegt, das Auto jetzt zu verschrotten, um eventuell den Eintrag "gekündigt durch Versicherungsagentur" zu ersparen. Wird es mir gelingen? Oder wird es trotzdem den Eintrag geben ? Weil die haben ja schon Kündigung mir geschickt. Wenn es die Thema schon gibt dann bitte ich um Verzeihung , und verlinkt mich mich bitte dahin :-)
Mit freundlichen Grüßen
Eugen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Yarmak schrieb am 2. November 2014 um 11:36:27 Uhr:
Hast vielleicht falsch verstanden, oder ich habe mich falsch ausgedruckt, die haben geschrieben , dass die zum 4.12 kündigen , und wenn ich davor, wie oben erwähnt, das Auto verschrotten lasse, dann ist die Versicherung , eigentlich fristlos gekündigt , also steht dann bei mir der Eintrag, dass die Versicherung mir gekündigt hat, oder bin ich dann der gekündigt hat?Zitat:
@stoppelfreund schrieb am 2. November 2014 um 09:55:17 Uhr:
Du schreibst doch selbst, die Kündigung ist bereits erfolgt.
Du hast den Brief der Versicherung nicht verstanden
die Kündigung ist ausgesprochenund gilt ab dem 4.12. da kannste noch dreimal kündigen das bringt nichts mehr, bei einem erneuten Vertrag bekommt der neue Versicherer automatisch die Daten vom Vorversicherer, da kannste dich drehen und wenden und versuchen was du willst.
16 Antworten
Richtig: wenn Du wieder ein Auto anmelden und versichern willst und die Frage nach der Vorversicherung gestellt wird, weil ja der neue Versicherer die SFR dort abfragen wird, wird meist auch gefragt, wer den Vertrag gekündigt hat. Also dann muss das korrekt angegeben werden, das ist eben die vorvertragliche Anzeigepflicht. Wenn der neue Versicherer dann vielleicht sogar vor Vorversicherer die Info bekommt, daß die Kündigung vom Versicherer ausgesprochen worden ist, wäre eine Falschangabe im Antrag unklug...
Selbst wenn alles glattginge und es kommt zu einem Schaden, dann wird gern auch mal genauer geprüft, kann es passieren, dass der Versicherer sich auf die vorvertragliche Anzeigepflicht beruft und eine Vertragsstrafe erhebt oder sogar den Schaden nicht übernimmt...
Jetzt kommt bestimmt gleich wieder ein "Aber..." vom TE 😁