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KFZ-Versicherung für Neuwagen - 24 Monate Neupreisentschädigung

Hallo,
ich bekomme demnächst mein erstes neues Auto.
Daher bin ich auf der Suche nach einer "guten" und "günstigen" Versicherung (wie jeder hier).
Ich denke, dass es sehr sinnvoll ist, eine Versicherung zu wählen, welche eine 24-monatige Neupreisentschädigung anbietet - auch wenn der Preis höher ist.
Habt ihr in dieser Richtung Erfahrungen und Empfehlungen? Ich wäre sehr dankbar.
tommyboy

24 Antworten

Cosmos hat im Tarif "Comfort" eine 24 monatige Neupreiserstattung bei Neuwagen, Rabattschutz f. bis zu 3 Schäden und 50€ Gutschrift pro schadenfreiem Jahr auf die SB in TK/VK.
Hat aber keinen Ansprechpartner vor Ort.
Aus eigener Erfahrung ist die Erreichbarkeit bislang sehr gut.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen zur Versicherung der "Alte Leipziger"?' überführt.]

Die HUK hat beim "Kasko Plus" Baustein auch eine 24 Monate Neupreisentschädigung.
Ich würde die 36 Monate der Alten Leipziger favorisieren.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen zur Versicherung der "Alte Leipziger"?' überführt.]

AXA mobil komfort mit Premium Baustein = 36 Monate Neupreisentschädigung, Allgefahrendeck in der Vollkasko sowie inkl. Parkschadenbehbung (1x im Jahr) usw.
Preislich taucht bei mir im "internen Vergleichsrechner" der AXA Tarif vor der A.L. auf!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen zur Versicherung der "Alte Leipziger"?' überführt.]

Am Besten einen Makler aufsuchen! Die AXA ist auch sehr stark im Maklermarkt tätig!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen zur Versicherung der "Alte Leipziger"?' überführt.]

Meiner Kenntnis nach, gibt es 2 Begriffe, Neupreisentschädigung und Kaufpreisentschädigung.

Neupreisentschädigung = Zahlung bis zum Listenpreis inkl. etwaiger Preiserhöhung (gilt nur bei Erstbesitzer ohne Vorbesitzer)

Kaufpreisentschädigung = Zahlung bis zum im Kaufvertrag angegebener Preis (z.B. LP 30 000,- KP 25 000,-).

Bei einigen Versicherern sind 6 Monate Neupreisentschädigung und weitere 18 Monate dann Kaufpreisentschädigung im Angebot.

Das die Neupreisentschädigung 36 Monate sein soll, halte ich für abwegig.
Aber ich kann mich auch irren.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen zur Versicherung der "Alte Leipziger"?' überführt.]

Es gibt sogar vereinzelt Tarife mit 48 Monaten Neupreisentschädigung.

Der Unterschied zwischen Kaufpreis und Neupreisgentschädigung ist recht einfach.

Neupreis gibts bei Neuwagen.
Kaufpreis bei Gebrauchten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen zur Versicherung der "Alte Leipziger"?' überführt.]

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 5. Juni 2016 um 16:59:27 Uhr:


Es gibt sogar vereinzelt Tarife mit 48 Monaten Neupreisentschädigung.
Der Unterschied zwischen Kaufpreis und Neupreisgentschädigung ist recht einfach.

Neupreis gibts bei Neuwagen.
Kaufpreis bei Gebrauchten.

Korrekt!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen zur Versicherung der "Alte Leipziger"?' überführt.]

Danke für die Infos. Werde einen Vers.-Makler in der Nähe aufsuchen und mal hören, was er so im Angebot hat. Die Allianz bietet ja auch - gegen Aufpreis - u. a. die 24-monatige Neupreisentschädigung. Aber dafür sieht es bei einem evtl. Schaden schlecht mit der Rückstufung aus (im Vergleich z. B. zur VHV, Alte Leipziger etc.).

Wenn jemand noch Infos zur Alten Leipziger hat, bitte einfach ergänzen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen zur Versicherung der "Alte Leipziger"?' überführt.]

Ich stehe vor der Auswahl einer neuen KFZ Versicherung für meinen neu bestellten Golf 7.
Dabei ist mir die Neupreisentschädigung sehr wichtig.
Jetzt habe ich gesehen, dass die Württembergische Versicherung, eine Neupreisentschädigung bis zu 4 Jahre, also bis zu 48 Monate anbietet, im Tarif Premium inkl. Wertausgleich+

Nachzulesen hier auf Seite 6 von 49:
https://docdro.id/fa19tFk

A.2.7.4 Wertausgleich+
Ist nach den Angaben im Versicherungsschein Wertausgleich+ in der Fahrzeugvollversicherung für ihr eigen- oder kreditfinanziertes Fahrzeug abgeschlossen, so gilt:1. Verlängerung der Neu- und Kaufpreisentschädigung: - Die Neupreisentschädigung verlängert sich in Abänderung von A.2.6.1.2 a um 24 Monate

24 Monate hat man sowieso und durch das Zusatzpaket Wertausgleich+ hat man weitere 24 Monate Neupreisentschädigung.

Hier ist noch eine Übersicht der verschiendenen KFZ Versicherer und der jeweiligen Dauer der Neupreisentschädigung:
https://www.franke-bornberg.de/blog/die-besten-kfz-tarife-im-vergleich

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