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Kfz Versicherung bei Autoverkauf - Übergang auf den Käufer

Themenstarteram 13. März 2018 um 14:02

Ich schreibe euch mal meinen vermeintlichen Wissensstand.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Angenommen ich habe SF 20 in der KH und SF 20 in der VK.

Ich verkaufe mein Auto im angemeldeten Zustand.

Kaufvertrag wird von Käufer und Verkäufer unterschrieben und im Kaufvertrag ist Datum und Uhrzeit eingetragen.

Der Käufer verunglückt jetzt mit dem gekauften Fahrzeug auf der Heimfahrt.

Den Schaden muss meine Versicherung abwickeln.

Meine SF werden durch den Schaden aber nicht belastet.

Sehe ich das so richtig?

Beste Antwort im Thema

Das Auto ist hier weder vermietet noch verliehen, sondern v e r k a u f t. Und da hat Paul schon die richtige Antwort gegeben.

Und rote Kennzeichen hat nur der Handel, nicht aber ein Privatmann. Der kann nur mit einem Kurzzeitkennzeichen "kommen" - wenn er vorher bereits die notwendigen Fahrzeugpapiere hat.

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Themenstarteram 13. März 2018 um 19:52

Anzeige der Veräußerung betrifft ja nur das, was in § 97 VVG steht.

Dort steht, dass die Versicherung Leistungsfrei ist, wenn der Versicherungsfall später als ein Monat nach dem Zeitpunkt .... eintritt.

Dort wird aber in keinster Weise geregelt, wem der Schaden auf die SF berechnet wird.

Hier gilbt nach meinem Verständnis der Punkt:

Die Versicherung geht beim Verkauf auf den Erwerber über.

Stimmt, und zwar als eigenständiger Vertrag ohne Übernahme des SFR des Verkäufers.

Und leistungsfrei nach 97 VVG ist die Versicherung nur unter ganz engen Voraussetzungen. Soll sie mal im Haftpflichtfall erklären, warum sie mit dem Käufer keinen Vertrag geschlossen hätte.

Themenstarteram 14. März 2018 um 8:04

"Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich anzuzeigen."

Mir stellt sich jetzt allerdings gerade die Frage, warum in 97 VVG steht, dass der Verkauf auch vom Veräußerer angezeit werden muss?

Wenn der es nicht macht und der Veräußerer auch nicht, dann wäre die Versicherung Leistungsfrei.

Nach § 95 VVG geht ja deshalb trotzdem die Versicherung auf den Käufer über.

Dem Verkäufer kann es doch egal sein, ob der Käufer versichert ist oder nicht.

Warum wird der also in 97 VVG mit aufgeführt?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. März 2018 um 20:57:22 Uhr:

Stimmt, und zwar als eigenständiger Vertrag ohne Übernahme des SFR des Verkäufers.

Und leistungsfrei nach 97 VVG ist die Versicherung nur unter ganz engen Voraussetzungen. Soll sie mal im Haftpflichtfall erklären, warum sie mit dem Käufer keinen Vertrag geschlossen hätte.

Woher soll sie das wissen, wenn keiner von beiden das meldet und das Fahrzeug auch nicht umgemeldet wird.

Themenstarteram 14. März 2018 um 8:45

Weil logischerweise dann Ansprüche gegen die Versicherung gestellt werden, wenn ein Schaden eingetreten ist.

Es geht um einen Vertrag, in den der Käufer eintritt. Und da muss er als Vertragspartner aktiv werden. Angaben eines Fremden, hier des Verkäufers, reichen dazu nicht aus.

Die Angaben des Verkäufers reichen zumindest aus, um der Versicherung die Kontaktaufnahme mit dem Käufer zu ermöglichen. Und um die Folgen des § 97 VVG zu vermeiden.

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