Kfz Versicherung behält unberechtigt Geld

Habe wegen Neukauf die Kfz Versicherung gewechselt, die alte Vers. Termingerecht gekündigt, doch diese gibt bei der Überprüfung der SF-KLasse durch die neue Vers.an, der Vertrag ist ungekündigt. Somit berechnet mir die neue Versicherung die niedrigste SF-Klasse und ich mus eine Sehr hohe Nachzahlung ,über 1500,00 € leisten. Nun ist das mit der SF-KLasse korrigiert worden und man hat sich entschuldigt, aber seit ca 1 1/2 Monaten warte ich auf mein Geld, bei Nachfrage immer die gleiche Antwort, wird umgehend erledigt, kann ich da mitlerweile Zinsen verlangen?

24 Antworten
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 31. Mai 2025 um 17:58:08 Uhr:
Schreibst du das einfach nur, um was zu schreiben, oder kannst du das auch begründen?
Wenn ihr selbst hier vortragt, das angeblich ohne Frist setzen kein Verzug entsteht, und da bin ich mir noch gar nicht so sicher, dann setzt man halt eben einfach eine Frist, und droht danach ohne weiteren Hinweis rechtliche Schritte an. Aus dem verstreichen lassen der Frist entsteht spätestens daraus dann der Verzug, wenn der nicht schon vorher eingetreten war.

Um die Frage ernsthaft zu beantworten, ich schreibe nicht "um was zu schreiben".

Im Übrigen sollte es zum guten Stil gehören, dass man Anmerkungen, die nachträglich gepostet werden, auch kenntlich macht.

Es wurde zuerst lediglich der erste Satz geschrieben.

Der Thread entwickelt sich mal wieder zu einem persönliches „Zwiegespräch“, was als OT einzustufen ist und dem TE nicht weiterhilft.
Tauscht euch per PN aus.

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Aber wie setzt man nun die Versicherung „qualifiziert in Verzug“ das wäre auch ganz allgemein gut zu wissen und

auch hilfreich für den TE.

Auf diese Frage wurde jedenfalls nicht geantwortet.

Du räumst der Versicherung, natürlich schriftlich, eine Frist bis zu einem zu nennenden Datum ein.

Üblich sind da ca.4 Wochen und teilst der Versicherung mit dass sie sich ab diesem Zeitpunkt in Verzug befinden und 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung gestellt werden.

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Zitat:
@Pauliese schrieb am 1. Juni 2025 um 10:38:46 Uhr:
Aber wie setzt man nun die Versicherung „qualifiziert in Verzug“ das wäre auch ganz allgemein gut zu wissen und
auch hilfreich für den TE.
Auf diese Frage wurde jedenfalls nicht geantwortet.

Sie wurde mehrfach beantwortet, nur scheinbar nicht für dich? Was ist denn an "Frist setzen" so schwer zu verstehen?

Üblich sind da ca.4 Wochen

"Üblich" ist da gar nichts, sondern "angemessen" ist das Zauberwort.

Wenn man ohnehin schon Wochen, vielleicht schon einige Monate wartete, kann eine Fristsetzung von einer Woche bereits reichen. Ansonsten sind Fristsetzungen dafür gedacht, dass diese kürzer sein können als ein möglicher automatischer Verzug, der oftmals eintritt, so dieser gesetzlich geregelt ist.

Da habt ihr zwei ja wieder einen netten Neben-Kriegs-Schauplatz eröffnet. 🤔🤔

Eventuell meldet sich ja der TE noch mal und erklärt ein bißchen ausführlicher welche Versicherung von den beiden denn was für einen Betrag nicht auszahlt oder zurückbehält und warum.

"Wir" haben da gar nix eröffnet. Was ich als 2. Post nach der Eröffnung schrieb, das gilt nach wie vor, unverändert. Und darum ging es dem TE: Was kann ich tun, um endlich an mein Geld zu kommen.

Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 31. Mai 2025 um 20:48:07 Uhr:
Der Thread entwickelt sich mal wieder zu einem persönliches „Zwiegespräch“, was als OT einzustufen ist und dem TE nicht weiterhilft.

So, so ... 🤔🤔

das scheine ich nicht nur alleine so zu sehen.

werde der Versicherung eine Frist setzen mal sehen was dann passiert, es geht letztendlich um über 1500 € die mir schon ca. 7 Wochen fehlen, ist für mich ne Menge Geld, da sieht man wie die Versicherungen mit unserem Geld umgehen

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