Kfz Versicherung behält unberechtigt Geld

Habe wegen Neukauf die Kfz Versicherung gewechselt, die alte Vers. Termingerecht gekündigt, doch diese gibt bei der Überprüfung der SF-KLasse durch die neue Vers.an, der Vertrag ist ungekündigt. Somit berechnet mir die neue Versicherung die niedrigste SF-Klasse und ich mus eine Sehr hohe Nachzahlung ,über 1500,00 € leisten. Nun ist das mit der SF-KLasse korrigiert worden und man hat sich entschuldigt, aber seit ca 1 1/2 Monaten warte ich auf mein Geld, bei Nachfrage immer die gleiche Antwort, wird umgehend erledigt, kann ich da mitlerweile Zinsen verlangen?

24 Antworten

Frist setzen, rechtliche Schritte ohne weiteren Hinweis androhen.

Bei Fahrzeugwechsel brauch man die alte Versicherung gar nicht extra kündigen, sondern kann direkt zu einer anderen gehen.
Wahrscheinlich hat die unnötige Kündigung Deiner alten Versicherung durch Dich eine gewisse Verwirrung gestiftet.
Hast wahrscheinlich erst gekündigt und danach erst den Fahrzeugwechsel zur neuen V. gemacht, oder?

EDIT: Erwartest Du von der alten Versicherung nun Geld oder von der neuen?
Wenn Sie dich weiterhin vertrösten, wende Dich an den Ombudsmann.

Warum sollte die Kündigung für eine Verwirrung sorgen? Für welche Verwirrung?

Wenn er erst die alte Versicherung kündigt, was vermutlich kaum fristgerecht zum Kauf des Neuen Autos möglich war. (Ausser er hat das exakt so getimt) geht die davon aus , dass ein späteres Ersatzfahrzeug auch bei denen versichert werden soll.

Man weiß ja nicht welchen Kündigungstermi der TE hatte. Den 1.1. gibt es ja nicht mehr automatisch…es kann auch unterjährig sein, je nachdem wie die Versicherung das handhabt und wann das alte Auto bei der alten Vers. erstmals versichert wurde.

Hätte er einfach das neue Auto bei der neuen Versicherung angemeldet, also zugelassen mit deren EVB, hätten die sowieso bei der alten V.den SFR abgefragt .

ich finde das wäre unkomplizierter gewesen.

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Andere Verwirrung: Ich komm da nicht ganz mit, der TE schreibt er muss zahlen, will aber eine Rückzahlung .

Wahrscheinlich meint er , er MusstE zahlen?

Oder: Die Versicherung berechnet ihm… soll wohl heißen: berechnetE.

Gegenwart und Vergangenheit sollten eindeutiger beschrieben werden.

Also: Wenn Du noch nicht bezahlt hast, lasse es sein und warte auf die korrekte Abrechnung.

Hast Du schon gezahlt, mach Druck auf die Rückzahlung oder warte bis das als Guthaben bei der nächsten Abrechnung verrechnet wird. Vielleicht will genau das die Vers. so machen?

Stimmt, wenn die Versicherung tatsächlich noch aktiv war, und die Anfrage der neuen Versicherung somit noch in einem aktiven Versicherungsstand erfolgte, dann bekommt die neue Versicherung genau diese Antwort.

Die Frage ist:

Was ist mit dem alten Auto passiert?

Wurde das abgemeldet?
Wurde das verkauft und der neue Besitzer hat es umgemeldet?

Falls nicht, kann man wohl höchstwahrscheinlich davon ausgehen, dass die Kündigung unwirksam war und deshalb die alte Versicherung die SF nicht bestätigt.

Da mittlerweile die alte Versicherung wohl doch geantwortet hat, und die neue Versicherung wohl den Vertrag umgestuft hat, so dass ein Guthaben entstand, geht es doch gar nicht mehr darum, irgendwelche Sachverhalte zu klären, sondern nur noch darum, dass der TE endlich an das Geld kommt, dass ihm zusteht.

stimmt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil 🙈

Was die eigentliche Frage des TE angeht, ob er da Zinsen verlangen kann:

Ich bin zwar Laie und kein Juristi, aber ich glaube: Nein.

Jedenfalls nicht ad Hoc so auf die Schnelle.

Ich glaube er muss die Versicherung erst mittels Fristsetzung in Verzug setzen.

Welche Frist? Keine Ahnung, mindestens 14 Tage aber dürften das sein.

Erst ab da denke ich könnte man Verzugszinsen verlangen. Damit wären wir beim Hauptproblem, verlangen kann man viel…nur sicher einfordern und bekommen geht wahrscheinlich nur mit Anwalt und Gericht, sollte die Vers. (Und das befürchte ich) dieses Verlangen einfach ignorieren.

Man kann nur Zinsen anfordern, wenn die Versicherung in Verzug gesetzt wird. Man sollte einen Zeitraum von mind. 4 Wochen einräumen.

Der Zinsanspruch beträgt in dem Falle 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Verzug.

Der zweite{!) Post nach Eröffnung dort oben lautete:

"Frist setzen, rechtliche Schritte ohne weiteren Hinweis androhen."

Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 31. Mai 2025 um 17:31:24 Uhr:
Der zweite{!) Post nach Eröffnung dort oben lautete:
"Frist setzen, rechtliche Schritte ohne weiteren Hinweis androhen."

Davon wird der Gläubiger aber nicht qualifiziert in Verzug gesetzt.

Schreibst du das einfach nur, um was zu schreiben, oder kannst du das auch begründen?

Wenn ihr selbst hier vortragt, das angeblich ohne Frist setzen kein Verzug entsteht, und da bin ich mir noch gar nicht so sicher, dann setzt man halt eben einfach eine Frist, und droht danach ohne weiteren Hinweis rechtliche Schritte an. Aus dem verstreichen lassen der Frist entsteht spätestens daraus dann der Verzug, wenn der nicht schon vorher eingetreten war.

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