Kfz Schaden Probleme mit Abrechnung nach Gutachten

Hallo liebes Forum,

mir ist leider ein Fahrzeug in mein geparktes Fahrzeug gefahren und hat mir die Beifahrertür beschädigt Schaden laut Gutachten 1.621,- € ohne MwSt. Die Versicherung möchte allerdings nur 921 € zahlen mit der Begründung das die Lackierungskosten des Kotflügels und der hinteren Tür nur abgerechnet werden wenn dieses auch tatsächlich anfallen würden. Zitat: "Die Beilackierung und die damit verbundenen De- und Montage der Anbauteile ist aus lackiertechnischen Gründen nicht zwingend erforderlich. Der Lackierfachmann kann erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist."

Da ich den Schaden aber laut Gutachten abrechnen möchte wäre es nicht eindeutig feststellbar das diese Arbeiten auch stattfinden müssten.

Mein Gutachter ist der Meinung das Aufgrund des besonderen Perllackes diese zwingend erforderlich wäre.

Jetzt meine Fragen:
1. Ist das vorgehen der Versicherung eigentlich so in Ordnung?
2. Kann ich dort zur Wahrung meiner Interessen einen Anwalt einschalten und die Kosten der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen?
3. Hat jemand Erfahrungen mit solch einen Fall?

Danke und liebe Grüße
Torsten

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Hallo Torsten,

Das ist das übliche Standardgesülze von den Auftragstreichern der Firma Careexpert, Controllexpert und Eucon. 

Du hast warscheinlich ein so genanntes "Prüfprotokoll" vorliegen mit welchen dir suggeriert werden soll, dass die Kürzungen angemessen sind. 

Sprich mit deinem SV, der wird dazu Stellung nehmen (koste nochmal Geld, aber egal, die Versicherer wollen es ja nicht anders) und wenn dann nicht gezahlt wird 

😁.......Ab zum Anwald..........😁

Das der Lackierer erst in Zuge der Lackvorbereitung entscheidet, ob das Belackieren erforderlich ist oder nicht, ist auch technischner Sichtweise vollkommener Blödsinn, wie alles andere auch was in diesen Buden da so niedergeschrieben wird....😠

Wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit habe, werde ich dazu hier mal was ausführliches Schreiben und diesen Kaspern mal die Hose herunterziehen.

Im Moment ist aber Land unter, da geht das schlecht.

Lass dich hier nicht vorführen, diese Kürzungen haben Methode.

Gruß

Delle

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Ach ja, auch das mag es geben.

Mir schweben aber eher ganz "normale" Differenzen, die sich aus einem üppigen Gutachten / KVA und einer fach und sachgerechten Werkstattreparatur ergeben, vor.

Keine Sorge, die gibt es zu Hauf. Da musst Du nicht die mangelhafte Reparatur mit verbleibendem Restschaden bemühen...🙂

Du weißt selbst, wie schmal der Grat bei Ermessensentscheidungen sein kann: noch instandsetzbar oder austauschwürdig?

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