KFZ Hilfe EU-Rentnerin und Minijob
Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach Antworten auf folgende Fragen:
Nach einer schweren Lungenerkrankung wurde ich 2014 lungentransplantiert. Durch die Medikamente, die ich seitdem einnehmen muss, bekam ich 2015 Krebs und durch dessen Behandlung wurde die Lunge abgestossen.
Die Abstoßung ist seitdem stabil, ich bin mittlerweile unbefristet erwerbsunfähig, 100% Schwerbehindert mit den Merkzeichen g und B. Pflegestufe 2.
Seit einem Jahr übe ich einen Minijob aus weil a) die Rente nicht reicht und b) ich durch die Arbeit etwas an Selbstbewusstsein wiedererlangt habe.
Jetzt ist unser Auto kaputt und eine Reparatur lohnt sich nicht mehr.
Nun meine Fragen: besteht Aussicht auf eine Kfz-Hilfe bei einem Gebrauchtwagenkauf?
Wir wohnen auf dem Land, im Dorf und ich benötige dringend ein Auto um meinem Minijob weiter nachzugehen, um zu meinen Arztterminen zu kommen (mindestens alle 14 Tage), am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und nicht ständig von jemandem abhängig sein zu müssen.
Eine längere Strecke zu Fuß ist aufgrund der Abstoßung und der daraus resultierenden Luftnot kaum möglich.
Zudem soll ich laut meines Transplantationszentrums öffentliche Verkehrsmittel vermeiden weil dort eine größere Infektionsgefahr für mich besteht.
Was kann ich tun?
An wen kann ich mich wenden?
Liebe Grüße & vielen Dank für die Zeit,
meinen Eintrag zu lesen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@allesgeht schrieb am 17. April 2019 um 14:40:19 Uhr:
Moin,man bekommt nur eine Förderung, wenn man Versicherungsbeiträge an der Rentenversicherung zahlt! Aber Du bist ja Erwerbsunfähig, und somit nicht im Arbeitsleben. Sonst würden auch Alters- Renter mit Behinderung einen Zuschuß erhalten, was aber nicht geht. Also klare Ansage, NEIN!
Die Aussage ist klar falsch!
Natürlich scheidet in deinem Fall die DRV als Leistungsträger aus. Es könnte aber eine Leistungspflicht des zuständigen Sozialleistungsträgers im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §53 ff SGB XII bestehen.
19 Antworten
Die Regelung für Gebrauchtwagen soll sicherstelle, dass das geförderte KFZ über den geförderten Zeitraum von 5 Jahren zur Verfügung steht.
Um dies sicher zu stellen, heißt es in §4 III KfzHV:
"Die Beschaffung eines Gebrauchtwagens kann gefördert werden, wenn er die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt und sein Verkehrswert mindestens 50 vom Hundert des seinerzeitigen Neuwagenpreises beträgt"
Im Klartext, der Gebrauchtwagen muss mindestens 50 % des damaligen Listenpreises inkl. allem optionalen Zubehör Wert sein und grundsätzlich sind nur Fahrzeuge förderungsfähig, bei denen gerechnet vom Anschaffungszeitpunkt noch von einer fünfjährigen Nutzungsdauer ausgegangen werden kann. Vergleiche: SG Berlin, Urteil vom 11.07.2005 - S 13 RA 2575/03
Der Kauf eines Neuwagens oder eines förderfähigen Gebrauchtwagens hat keinen Einfluss auf die Höhe des Förderbetrags.
d.h. meiner Meinung nach aber auch, dass man ins Rohr schaut, wenn man sich keinen "jüngeren" Gebrauchten leisten.
Anders gesagt, wer mehr Geld zur Verfügung hat, bekommt auch mehr Hilfe. ??????
Hier muss man die Förderung zum Erwerb eines Gebrautwagens von der Förderung zum Einbau eines Behinderungsbedingen Zubehörs unterscheiden.
Die Förderung zum Erwerb fällt bei einem Fahrzeug, dass einen Wert < 50% zum Listenpreis aufweist weg. Es macht ja auch wenig Sinn, das der Steuerzahler jede "alte Karre" bezahlt, die dann nach Erwerb auseinanderfällt...
Unabhängig davon kann ein Anspruch auf Förderung bei Einbau eines Bieinderungsbedingten Zubehörs oder dess Instandsetzung bestehen.
Ich hatte das gleiche Problem. Als ich an den geeigneten Stellen anfragte, bekam ich den Kommentar: Arbeiten Sie oder besteht die Aussicht darauf? Wenn nicht gibt es keinen Zuschuß.
Ähnliche Themen
Zitat:
@MikeB_70 schrieb am 3. Mai 2019 um 07:37:48 Uhr:
Hallo Palatino,ich denke, dass der Zuschuss prozentual entsprechend gekürzt wird.
Beispiel: Angenommen Du hast im Führerschein Automatik als Auflage eingetragen und weiterhin angenommen, dein Gebrauchtwagen hat noch 60% vom ehem. Neupreis gekostet und ist mit einer aufpreispflichtigen Automatik ausgestattet, die als Extra neu 2.000 € gekostet hat. Dann wird die Automatik im angenommenen Beispiel mit 1.200 € (60% von 2.000 €) bezuschusst werden. Aber nagel mich bitte nicht auf die Aussage fest! Ich interpretiere die KfzHV so.
Gruß Mike
Moin,
Nein, beim Gebrauchten wird anteilsmäßig die Automatic nicht extra bezahlt!
Nur beim Neuwagen.