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KFZ Abmeldung und vorübergehend kein Auto angemeldet - Kennzeichen, Versicherung usw...

moin

- ich verkaufe nächsten donnerstag mein jetziges auto an einen händler.

- dieser meldet das fahrzeug am freitag ab.

- ich bekomme mein neues auto (von einen anderen händler) ende oktober ausgehändigt. in der zwischenzeit habe ich kein auto angemeldet, fahre mit den auto der besseren hälfte.

- das neue auto möchte ich über das gleiche kennzeichen wie jetzt anmelden

- versicherung bleibt die gleiche wie jetzt

fragen:

- wem gehört das kennzeichen? mir oder dem "auto" ?

- was passiert mit den kennzeichen in der zeit, wo ich kein auto angemeldet habe. geht das überhaupt?

- wenn das auto abgemeldet wird, bekommt die versicherung automatisch auskunft? ist der vertrag damit automatisch beendet? muss ich extra kündigen oder ähnliches?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Didi95 schrieb am 16. September 2017 um 17:43:02 Uhr:

 

Oft wird trotzdem die Gebühren fürs "Wunschkennzeichen" berechnet.

Nicht oft sondern immer.

Und nur weil Du keines haben möchtest, solltes Du aber den Wunsch des TE nach "seinem alten Kennzeichen" respektieren.

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Bezüglich einer Kennzeichenreservierung kommt es darauf an, wo die Außerbetriebsetzung stattfindet.

Das Kennzeichen wird am nächsten Tag wieder frei.

Dann könntest du versuchen, das Kennzeichen für dich zu reservieren, was für drei Monate kostenpflichtig möglich ist.

Du solltest mit der für dich zuständigen Zulassungsstelle telefonieren, ob und was möglich ist.

Mit Außerbetriebsetzung wird deine Versicherung informiert.

Du solltest aber einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag, z. B. nach ADAC-Muster, incl. der Mitteilungen für die Versicherung und die Zulassungsstelle, ausfertigen.

Die Reservierung als solche ist nicht kostenpflichtig. Erst bei Inanspruchnahme, d.h. Anmeldung auf das reservierte Kennzeichen, fallen die Gebühren für ein Wunschkennzeichen an. Über das freie Kennzeichen verfügt ansonsten die Zulassungsstelle, könnte es also an irgendjemanden vergeben.

am 16. September 2017 um 7:35

Normalerweise kann man Kennzeichen bedenkenlos beim anmelden wieder mitnehmen und wieder benutzen.

 

Sie sind zwar wieder frei, aber die Chance dass sie wegkommen sind sehr gering.

 

Ansonsten: einfach bei der Anmeldung mit alten Zeichen versuchen, ansonsten kriegst du halt neue

Zitat:

@Oetteken schrieb am 15. September 2017 um 23:24:04 Uhr:

 

Das Kennzeichen wird am nächsten Tag wieder frei.

Dann könntest du versuchen, das Kennzeichen für dich zu reservieren, was für drei Monate kostenpflichtig möglich ist.

Das ist wohl nicht überall so.

In unserem Landkreis beträgt die Reservierungszeit nur 30 Tage.

Und diese ist auch nicht kostenpflichtig.

Erst bei Anmeldung erhebt die Zulassungsstelle eine Gebühr für diese.

Darum mein Hinweis, dass der TE mit der für ihn zuständigen Zulassungsstelle telefonieren soll, ob und was möglich ist.

am 16. September 2017 um 15:43

Ist doch eigentlich relativ.

 

Oft wird trotzdem die Gebühren fürs "Wunschkennzeichen" berechnet.

 

Dafür könnte man auch einfach ein per Zufall nehmen und drucken lassen.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 16. September 2017 um 17:43:02 Uhr:

 

Oft wird trotzdem die Gebühren fürs "Wunschkennzeichen" berechnet.

Nicht oft sondern immer.

Und nur weil Du keines haben möchtest, solltes Du aber den Wunsch des TE nach "seinem alten Kennzeichen" respektieren.

Wenn der Händler den Wagen woanders abmeldet ist es schwierig dieses zu reservieren weil man nicht weiß wann die Abmeldung bei deiner Zulassungsstelle ist. Solange die Abmeldung nicht vorliegt wird bei uns nicht reserviert.Da muss man jeden Tag anrufen

Wenn du selber abmeldest wirst du gefragt ob es für das Fahrzeug oder auf deinen Namen reserviert werden soll

Bei uns kann das Kennzeichen sofort wieder benutzt werden

Ich habe mein Kennzeichen schon 20 Jahre am zig Fahrzeugen...

das amt ist in beiden fällen das gleiche. mal gucken was neue schilder kosten und was die reservierung. reservierung + neue schilder ist natürlich am teuersten. ein zufallschild muss es aber auch nicht unbedingt sein.

habe ich bei der versicherung nachteile. wenn ich 2 monate kein fahrzeug angemeldet habe? gibts dann zb für dieses jahr keine sf steigerung oder ähnliches?

Es soll tatsächlich noch Zulassungsstellen geben, die ihr Angebot nicht online anbieten! Armes Deutschland.

Zitat:

@PayDay schrieb am 16. September 2017 um 23:31:54 Uhr:

habe ich bei der versicherung nachteile. wenn ich 2 monate kein fahrzeug angemeldet habe? gibts dann zb für dieses jahr keine sf steigerung oder ähnliches?

Für eine Weiterstufung muss der Vertrag im laufenden Versicherungsjahr mindestens 6 Monate schadensfrei bestanden haben. Also: Nein, hast du nicht (oder du hast eine ganz exotische Versicherung).

Zitat:

@PayDay schrieb am 16. September 2017 um 23:31:54 Uhr:

das amt ist in beiden fällen das gleiche. mal gucken was neue schilder kosten und was die reservierung. reservierung + neue schilder ist natürlich am teuersten. ein zufallschild muss es aber auch nicht unbedingt sein.

Wenn vorher reserviert wird kann man die Schilder für 12-13.- online bestellen

Aber es besteht kein Rechtsanspruch auf die reservierte Nummer

Wenn der Händler auf deinem Amt abmeldet kann er die Nummer auf deinen Namen reservieren

Hier im lk Karlsruhe bleiben die Schilder automatisch 6 Monaten auf den letzten Halter reserviert. Danach kann man kostenpflichtig (bei.nutzung) verlängern.

Ja natürlich zahlt man ne Wunschkennzeichen Gebühr, aber für 10,20 bekomme ich nicht mal die neuen Schilder. Ich hab eine zufällige Nummer und trotzdem übernehme ich sie auf andere Fahrzeuge

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