Kfz abgemeldet, jedoch soll Fzg. bei Dekra geprüft werde

Hi,
ich weiß, der Titel ist verwirrend, aber ich habe da ein anliegen.

Ich werde mir morgen ein Auto ansehen, welches der Verkäufer (Privatperson) am Freitag bereits abgemeldet hat. Da ich den Wagen jedoch bei der Dekra zur Prüfung vorfahren würde, sofern er mir zusagt, ist dies durch die Abmeldung nicht mehr möglich.

Der Verkäufer sagt, dass er keine Probleme mit einer Prüfung hat, verweist aber darauf, dass ich selbst (nach möglichkeit rote) Kennzeichen mitbringen muss.

Bzgl. einer Probefahrt meinte er, dass wir diese nur auf dem Werksgelände seines Opas bzw. in den angrenzenden Feldern machen können.

Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Alfa 156, Bj. 2000, 130tkm, bei welchem Zahnriemen, Wapu, Bremsen, Ölwechsel, Termostat, Reifen und Frontscheibe (wg. Steinschlag) erneuert wurden (Belege liegen vor).

Die Frage an sich ist jetzt, da ich verunsichert bin, ob es sich überhaupt noch rentiert, dass Fahrzeug zu besichtigen.

Beste Antwort im Thema

Zumal die meisten Versicherungen den Betrag bei anschliessender Vollversicherung anrechnen...

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Eigentlich kann der Fred geschlossen werden, da auf die wesentliche Punkte meines anliegens eingegangen wurde und ich für euren Rat auch sehr dankbar bin.

Hallo
meine Frage lautet , habe meinen Corsa im Dezember abgemeldet , da ich ein neues Fahrzeug jetzt
besitze.
Nun habe ich einen Käufer für meine alten Corsa. Da dieser leider keinen TÜV mehr hat
und zum Tüv fahren muß, um ihn neu zu machen. Was kann ich tun , neu Anmelden ?? oder für mehre
Tage zulassen ( sind die Nummerschilder mit dem Datum drauf)
Wer kann mir da mehr Auskunft erteilen
Guß

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv machen mit abgemeldeten Fahrzeug' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von berlingo67


Hallo
meine Frage lautet , habe meinen Corsa im Dezember abgemeldet , da ich ein neues Fahrzeug jetzt
besitze.
Nun habe ich einen Käufer für meine alten Corsa. Da dieser leider keinen TÜV mehr hat
und zum Tüv fahren muß, um ihn neu zu machen. Was kann ich tun , neu Anmelden ?? oder für mehre
Tage zulassen ( sind die Nummerschilder mit dem Datum drauf)
Wer kann mir da mehr Auskunft erteilen
Guß

Du kannst das Fahrzeug auch auf dem Autoahnänger zum Prüfzentrum fahren oder aber mit dem Kurzzeitkennzeichen hinfahren.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv machen mit abgemeldeten Fahrzeug' überführt.]

Weist du was so ein Kurzzeitkennzeichen zirka Kostet ??

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv machen mit abgemeldeten Fahrzeug' überführt.]

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Rufe mal vorher deinen Versicherer an. Bei der Zulassungstelle sind's ca. 40€, bei der Vers. aber zwischen 50 und 200€ alles möglich! Daher bitte vorher direkt dort informieren. Evtl. kostet es mit Auge zu drücken nichts, da dein Hauptvertrag ja da läuft. Ist dann Verhandlungsgeschick des Vertreters mit dem Innendienst, der das entscheidet.

MfG Paule

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv machen mit abgemeldeten Fahrzeug' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von berlingo67


Weist du was so ein Kurzzeitkennzeichen zirka Kostet ??

Hier kannste sogar online bestellen

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv machen mit abgemeldeten Fahrzeug' überführt.]

Bei unserem TÜV kann man sich ne rote Nummer leihen zum hin fahren.

Ansonsten ist es auch erlaubt mit den entstempelten Kennzeichen und einer Versicherungsbestätigung mit dem unangemeldeten Auto zum TÜV zu fahren, sofern man sich im Zulassungsbezirk des entstempelten Kennzeichen aufhält.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv machen mit abgemeldeten Fahrzeug' überführt.]

Hi,

also ich habe auch vor, meinen alten Karren zu verkaufen.

Wagen abgemeldet, das alte Kennschild habe ich ans neue Auto übernommen, welches angemeldet ist.

Der Wagen war schonmal mit dem roten Kennzeichen beim Tüv. Dort wurde einiges bemängelt, das haben wir behoben.

Kann ich jetzt auf direktem Wege zum Tüv und wieder nach Hause, um den Wagen wieder zulassungsfähig zu machen?
Das Kennschild läuft halt auf ein anderes Auto, aber Steuern und Versicherung zahle ich ja.

Beste Grüße und Danke
reno

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv machen mit abgemeldeten Fahrzeug' überführt.]

Hi,

nein auf keinen Fall! das wäre Strafbarer Kennzeichenmißbrauch.

Du mußt dir von der Zulassungsstelle eine neue Nr. zuteilen lassen und entsprechende Kennzeichen anfertigen lassen. Damit darf man dann auf direktem Weg zum tüv fahren (versicherunsbestätigung bzw. evb Nummer braucht es auch!

Obwohl es diese Regelung laut Gesetz gibt ist es aber oft nicht einfach eine Nr. zugeteilt zu bekommen ohne Zulassung. Es kommt auch gerne zu Polizeikontrollen wenn man mit nicht gestempelten Kennzeichen rumfährt.

Im falle eines Unfalls wird es wahrscheinlich auch ein haufen rennerei geben (war das wirklich der direkte Weg zum tüv!!??)

Kurzzeitkennzeichen sind zwar etwas teuer aber in meinen augen sicherer und vor allem ist man 5 tage flexibel.

Gruß Tobias

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv machen mit abgemeldeten Fahrzeug' überführt.]

Ich würde für diesen Fall auch Kurzzeit-Kennzeichen holen. Versicherung gibts im Inet schon für unter 30 EUR + ca. 25 EUR fürn Kennzeichen und Zulassung.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tüv machen mit abgemeldeten Fahrzeug' überführt.]

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