Kennzeichenwechsel Wunschkennzeichen
Tachchen
Ist es möglich das Kennzeichen ohne Grund zu wechseln, mein langersehntes Wunschkennzeichen ist nun endlich frei und ich habe es sofort reserviert. Ich bedanke mich jetzt schonmal 🙂
26 Antworten
Ich hole den Thread mal wieder hoch, weil er wohl am besten zu meiner Frage passt. Falls nicht, bitte ich um Verschiebung in den passenden Thread.
Ich wechsle diese Woche von einem Elektrofahrzeug wieder auf einen Verbrenner zurück und wollte eigentlich das Kennzeichen übernehmen. Das EV hatte ein E-Kennzeichen.
Nun teilte mit der Verkäufer des AH wo ich den Verbrenner kaufe mit, dass ein Wechsel von einem E-Kennzeichen wieder auf ein normales Kennzeichen (ohne E) in unserem Landkreis nicht reservierbar sei. D. h. ich kann mein Wunschkennzeichen mit E nicht auf das gleiche Kennzeichen ohne E übertragen.
Kann mir jemand die Gründe dafür nennen? Finde ich persönlich merkwürdig, denn das E-Kennzeichen dient ja nur der Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen und ist auf Wunsch, ohne E kann es ja beides sein (EV oder ICE).
Oder gibt es da bei der Zulassungsbehörde eine Sperrfrist?
Rede mit der Zulassungsstelle und geh selber hin. Dem Verkäufer ist das zuviel Arbeit. Du kannst das eine Auto abmelden und das andere am gleichen Tag zulassen. Man kann kein zugeteiltes Kennzeichen reservieren.
Der Verkäufer erzählt Mist. Selbst machen. Das E ist lediglich ein Zusatz und hat mit der Erkennungsnummer nichts zu tun.
Eine Übernahme auf ein anderes Fahrzeug ist völlig unproblematisch
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 10. September 2024 um 12:05:26 Uhr:
Rede mit der Zulassungsstelle und geh selber hin. Dem Verkäufer ist das zuviel Arbeit. Du kannst das eine Auto abmelden und das andere am gleichen Tag zulassen. Man kann kein zugeteiltes Kennzeichen reservieren.
Das straßenvermehrsamt Duisburg macht sowas nicht. Die Händler und Zulassungsdienste weisen darauf hin, dass die Anmeldung länger dauert. Die Anmeldung kann erst einen Tag nach Abmeldung erfolgen.
Warum das "E" ein Problem sein soll verstehe ich nicht. Man kann jederzeit von einem normalen Kenzeichen auf ein E-Kennzeichen wechseln. Zum Beispiel wenn man von einer Politesse ein Knölchen beomen hat, weil man auf ein E-Fahreug Parkplatz stand. Da muss der Wechsel zurück doch auch möglich sein. 😕
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Zitat:
@MvM schrieb am 11. September 2024 um 07:23:45 Uhr:
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 10. September 2024 um 12:05:26 Uhr:
Rede mit der Zulassungsstelle und geh selber hin. Dem Verkäufer ist das zuviel Arbeit. Du kannst das eine Auto abmelden und das andere am gleichen Tag zulassen. Man kann kein zugeteiltes Kennzeichen reservieren.Das straßenvermehrsamt Duisburg macht sowas nicht. Die Händler und Zulassungsdienste weisen darauf hin, dass die Anmeldung länger dauert. Die Anmeldung kann erst einen Tag nach Abmeldung erfolgen.
Warum das "E" ein Problem sein soll verstehe ich nicht. Man kann jederzeit von einem normalen Kenzeichen auf ein E-Kennzeichen wechseln. Zum Beispiel wenn man von einer Politesse ein Knölchen beomen hat, weil man auf ein E-Fahreug Parkplatz stand. Da muss der Wechsel zurück doch auch möglich sein. 😕
Der Meinung bin ich ja auch, zumal es ja theoretisch alle Sonderkennzeichen (Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen) betreffen würde.
Der Händler hat ja einen Zulassungsdienst mit der Abmeldung des alten und Zulassung des neuen Fahrzeugs beauftragt, da der Händler nicht in unserem Einzugsgebiet des Landkreises liegt. Ich habe mich schon gewundert, dass der Zulassungsdienst 3 Tage für die Ab- und Anmeldung einplant; bei uns kann man noch morgens ohne Termin hingehen und Fahrzeuge An und Abmelden.
Das alte Kennzeichen ist noch nicht online wieder reservierbar; also ist entweder das Altfahrzeug noch nicht abgemeldet oder es dauert tatsächlich ein paar Tage, bis das Kennzeichen wieder online verfügbar ist.
Wenn man ein Kennzeichen von einem auf das andere Auto übernehmen will, muss es bei der Abmeldung des alten Autos bei der Zulassungsstelle reserviert werden. Es gibt Zulassungsstellen, bei denen kann man am gleichen Tag diese Reservierung nutzen und das neue Auto mit dem gleichen Kennzeichen anmelden. Bei anderen Zulassungsstellen muss zwischen der Abmeldung des alten und der Anmeldung des neuen Autos mindestens ein Tag liegen.
Wenn das Kennzeichen bei der Abmeldung nicht reserviert wird, ist es für eine gewisse Zeit, m.E. bis zu ein Jahr, gesperrt und kann daher auch nicht wieder kurzfristig online reserviert werden.
Hängt davon ab wann die Zulassungsstelle den Löschlauf der abgemeldeten Fahrzeuge durchführt und die Kennzeichen wieder in den verfügbaren Pool stellt.
Dass immer noch Zulassungsstellen nicht Sekunden genau die Meldungen ans KBA liefern, mag ich kaum glauben. Und selbst wenn, gibt es in den Anwenderprogrammen ein extra Vorgang, das Kennzeichen vom Fahrzeug zu trennen, um es einem anderen Kfz zuzuteilen.
Warum man das nicht macht, hab ich keine Erklärung für.
Ich kann aus meinen Erfahrungen berichten. Im Landkreis PM ging die taggleiche Ummeldung bereits vor 5 Jahren. In B ging sie bei meiner letzten Kennzeichenübernahme im Mai 2022 nur mit einem Tag dazwischen.
Mit welcher Begründung in B?
Die sind eigentlich immer vorne weg, auf Grund der Größe des Fahrzeugbestands und arbeiten seit Jahren 1:1 mit dem KBA.
Wenn der SB das letzte Enter drückt ist die Außerbetriebsetzung beim KBA sichtbar und örtlich kann das Kennzeichen wieder verwendet werden
Ich kenne keine Begründung. Ich weiß nur, dass es in B allergrößte Personalprobleme auf den Behörden gibt.
Bisher habe ich alle meine Fahrzeuge vor Ort gekauft und zugelassen oder zulassen lassen. Die Kennzeichen konnte ich immer übernehmen: Abmeldung und Anmeldung zeitgleich direkt am Schalter, die Bleche habe ich gleich behalten.
Warum das bei einem Zulassungsdienst nicht funktioniert, verstehe ich nicht, zumal da die Ab- und Anmeldung fast eine Woche dauert.
Die taggleiche Ummeldung und Kennzeichenmitnahme hat im Landkreis RO bereits im April 2012 funktioniert. So praktiziert von meinem Golf 5 auf den Octavia. Alles war binnen 10 Minuten erledigt.
Umgekennzeichnet auf mein Wunschkennzeichen vom vorherigen Fahrzeug hatte ich im November 2000, weil bei Anmeldung im August 2000 das Kennzeichen nach Abmeldung des Vorgängers noch nicht frei war. Gab keinen neuen Briefeintrag, sondern nur den Stempel "amtlich umgekennzeichnet" mit Vermerk des neuen Kennzeichens. Schein wurde neu ausgestellt.