Kennzeichenmitnahme

Wir haben ein neues Auto bestellt, das vsl. im Juni geliefert wird. Vorher soll das bisherige verkauft werden (wir haben derzeit zwei).
Wir möchten gerne unser Kennzeichen behalten.
Nun gibt es aber bei uns ganz neu eine Regelung, daß gewisse Kennzeichen nicht mehr ausgegeben werden. Nur, wenn in einem Arbeitsgang ein Fahrzeug abgemeldet und ein anderes Fahrzeug zugelassen wird, darf das Kennzeichen mitgenommen werden. Ebenso, wenn man das Fahrzeug abmeldet, das Kennzeichen reserviert und später genau dasselbe Fahrzeug auf den selben Halter wieder zuläßt.
Ich habe mir nun überlegt, mein bisheriges Fahrzeug abzumelden und gleichzeitig meinen Anhänger umzuzeichnen. Wenn der Neuwagen da ist Anhänger abmelden und Neuwagen mit dem Kennzeichen versehen.
Was meint Ihr? Geht das?

14 Antworten

Am Besten erfährt man so etwas immer direkt bei der Zulassungsstelle. Und warum sollte man nicht das Kennzeichen vom alte aufs neue Fahrzeug übernehmen können...einfach normal fragen, ob das nicht möglich ist. Aber hier im Forum wird da niemand ne sichere Antwort haben, da wir nicht mal wissen, wo die ZulaSt überhaupt ist...

Du musst dein altes Auto abmelden und das Kennzeichen für Dich reservieren lassen. Dein altes Auto bekommt dann eine neue nummer in den Brief eingetragen.

Geht hier im Raum Stuttgart Problemlos

Zitat:

Original geschrieben von Assrael


Du musst dein altes Auto abmelden und das Kennzeichen für Dich reservieren lassen. Dein altes Auto bekommt dann eine neue nummer in den Brief eingetragen.

Geht hier im Raum Stuttgart Problemlos

Das geht eben nicht, weil der Typ Kennzeichen nicht mehr "neu" ausgegeben wird.

Zitat:

Original geschrieben von sh170



Zitat:

Original geschrieben von Assrael


Du musst dein altes Auto abmelden und das Kennzeichen für Dich reservieren lassen. Dein altes Auto bekommt dann eine neue nummer in den Brief eingetragen.

Geht hier im Raum Stuttgart Problemlos

Das geht eben nicht, weil der Typ Kennzeichen nicht mehr "neu" ausgegeben wird.

Erklär mir mal dein ""Typ Kennzeichen"" was genau Du damit meinst ??

Also ich hab das erst im Sep 2010 gemacht. Meine Mutter hat sich ein neuen Golf bestellt und Ihren alten hat Sie zufällig an einer Bekannten verkauft.
""ICH"" war auf der Zulassung hab das alte abgemeldet und die Nummer für meine Mutter 3 Monate reserviert. Nach ca 2 Monaten war der Golf da und wir haben Ihn einfach wieder zugelassen mit den original gebrauchten Kennzeichen. Fertig.

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Typ Kennzeichen:

1. Beispielsweise ein NÖ Kennzeichen für Nördlingen von vor der Gebietsreform.
(das wird evtl. geändert demnächst, man kann die NÖ und die anderen alten Kennzeichen wieder bekommen)

2. Beispielsweise ein Kennzeichen nach dem Muster DON-HH 1 oder DON-H 11.
Diese werden für PKW nicht mehr erteilt.
Sind nur noch für Motorräder und PKW vorgesehen bei denen die Umbaukosten vierstellig für ein Kennzeichen mit mehr Ziffern wären.

Da Kennzeichen seit 2005? nicht mehr fahrzeuggebunden sind werden solche Kennzeichen nicht mehr erteilt wenn das Fahrzeug abgemeldet wird.

Bei einer reinen Ummeldung könnte es funktionieren, da keine Ab- und Anmeldung.

Edit:
Oder irrtümlich ausgegebene DON-NS Kennzeichen.
Edit2:
Oder neu gesperrte Kombinationen - einfach mal googlen - manche sind da recht trickreich. 😉

z. B. in Brandeburg sind außer den üblichen noch diese verboten:

http://...sungsschutz.brandenburg.de/.../...%20Kennung_Nov2010_web.pdf

Zitat:

Seit Dezember 2009 werden von brandenburgischen Kfz-
Zulassungsstellen keine Kennzeichen mehr neu vergeben,
die auf „88“, „888“, „8888“, „188“, „1888“ sowie „8818“
enden. Auch die Kombinationen „HH 18“ sowie „AH 18“
sind seitdem für Neuvergaben gesperrt

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


z. B. in Brandeburg sind außer den üblichen noch diese verboten:
http://...sungsschutz.brandenburg.de/.../...%20Kennung_Nov2010_web.pdf

Es wird EMPFOHLEN, diese Kombinationen nicht zu vergeben. Ob sich eine Zulassungsstelle daran hält, ist wieder was ganz anderes. In unserem Landkreis fahren dutzende Autos einer großen Baufirma mit AH rum, da dies einfach die Initialen sind. Wenn man also nichts Böses hinter dem Halter vermutet, geben genug Zulassungsstellen auch solche Kombinationen aus...

Das empfohlen bezieht sich auf die von der Bunderegierung "empfohlenen" Verbote.
HJ, KZ, NS, SA, SD, SS
Ich glaube kaum, daß sich eine Zulassungsstelle nicht an diese Empfehlung halten wird.
(Ausversehen geht sowas vielleicht mal, kenne mindesten ein DON-NS)
Die gehen eher noch darüber hinaus.

Stuttgart z. B. gibt zusätzlich kein S, A, ED aus soweit ich weiß. 😁

Und in Brandenburg werden diese Kombinationen seit Dezember 2009 nicht mehr neu ausgegeben.

Da steht nichts von "das Land Brandenburg empfiehlt" sondern "werden nicht mehr vergeben. 😉

Zitat:

Seit Dezember 2009 werden von brandenburgischen Kfz-
Zulassungsstellen keine Kennzeichen mehr neu vergeben,
die auf „88“, „888“, „8888“, „188“, „1888“ sowie „8818“
enden. Auch die Kombinationen „HH 18“ sowie „AH 18“
sind seitdem für Neuvergaben gesperrt.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Das empfohlen bezieht sich auf die von der Bunderegierung "empfohlenen" Verbote.
Ich glaube kaum, daß sich eine Zulassungsstelle nicht an diese Empfehlung halten wird.

Die gehen eher noch darüber hinaus.

Nochmal...die Bundesregierung empfiehlt, in Brandenburg hält man sich zufällig dran. Gegenbeispiele gibts auch genügend, eines habe ich ja bereits genannt. Aus so einer Empfehlung also eine Vorschrift abzuleiten, ist schlicht falsch. Das legt jede ZulaSt für sich selbst fest.

Und darüber hinaus gehen, mag es auch geben. Aber es gibt halt auch genug andere Fälle. Aber darüber brauchen wir überhaupt nicht zu diskutieren, weil eh keiner weiß, in welchem Zulassungsbezirk der TE wohnt...

du verstehst das falsch.

Brandenburg geht darüber hinaus.

Stuttgart geht darüber hinaus.

Und zwar nicht schon immer.
Wenn ich jetzt 2008 in Brandenburg zum Beispiel das Kennzeichen ZZ 88 hatte und melde das Fahrzeug 2011 ab bekomme ich das Kennzeichen nicht wieder!

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


du verstehst das falsch.

Glaube ich kaum...

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Brandenburg geht darüber hinaus.

Stuttgart geht darüber hinaus.

Ach, und weil das dort zufällig so ist, muss es automatisch in der ganzen Republik genauso sein? Wohl kaum...und ich wiederhole mich, wenn ich sage, dass es auch genügend Zulassungsbezirke gibt, die solche Kennzeichenkombinationen vergeben, AUCH NEU...die Zulassungsstelle in Hintertupfingen interessiert es die Bohne, wie das in Stuttgart oder im Land Brandenburg gehandhabt wird. In Bayern gibt es diese EMPFEHLUNG auch durch das Innenministerium. Aber ich wiederhole mich nochmals, eine Empfehlung ist NICHT bindend. Auch nicht, wenn andere einzelne Zulassungsstellen sich danach richten oder sogar noch mehr machen...

Doch du verstehst es nicht.

Dabei ist es sogar eine Antwort auf deine Frage:

Zitat:

Und warum sollte man nicht das Kennzeichen vom alte aufs neue Fahrzeug übernehmen können...

Und jetzt lies dir meine 1. Antwort durch.

Dort werden einige Möglichkeiten beschrieben warum man ein Kennzeichen nach Abmeldung nie wieder sehen könnte.

TE darf uns gern aufklären ob eine zutrifft oder was sich seine Zulassungsstelle ausgedacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Typ Kennzeichen:

...

2. Beispielsweise ein Kennzeichen nach dem Muster DON-HH 1 oder DON-H 11.
Diese werden für PKW nicht mehr erteilt.
Sind nur noch für Motorräder und PKW vorgesehen bei denen die Umbaukosten vierstellig für ein Kennzeichen mit mehr Ziffern wären.
...

Es handelt sich um ein Kennzeichen XX-X11.

Dieses möchte ich behalten. Wenn ich jetzt dazwischen ein anderes Fahrzeug (geht da ein Anhänger?) schiebe, was passiert dann?

Also nochmal: bisheriges Fz wird verkauft, neues noch nicht da. Also altes abmelden und gleichzeitig Anhänger auf dieses Kennzeichen anmelden. Später Anhänger abmelden und gleichzeitig neues Fz mit diesem Kennzeicheen anmelden.

Frage bei Deiner Zulassungsstelle nach, es gibt etliche Dinge im Verantwortungsbereich der Zulassungsstelle, die sich vom "üblich" unterscheiden können.

Zitat:

Original geschrieben von sh170


Dieses möchte ich behalten. Wenn ich jetzt dazwischen ein anderes Fahrzeug (geht da ein Anhänger?) schiebe, was passiert dann?

Üblicherweise ist das nicht notwendig, da man (s)ein Kennzeichen bei der Abmeldung reservieren kann, aber auch nicht unbegrenzt, je nach Zulassungsstelle 2 Wochen bis 6 Monate.

Zitat:

Also altes abmelden und gleichzeitig Anhänger auf dieses Kennzeichen anmelden.

Üblicherweise nicht möglich, da eine Zulassung immer nur taggenau erfolgt, also die Altzulassung bis 24 Uhr gilt und die Neuzulassung ab 0 Uhr, somit wären bei gleichzeitiger Ab- und Anmeldung zwei Fahrzeug an einem Tag unter dem gleichen Kennzeichen zugelassen.

In einigen Zulassungsstellen ist es jedoch möglich, in anderen müssen sogar mindestens 2 Tage / 48 Stunden dazwischen liegen und es gibt Zulassungsstellen, da werden sogar beide Varianten gleichzeitig angewendet.

Frage bleibt, ob es aufgrund einer Reservierung überhaupt notwendig ist oder aufgrund eines nicht mehr "zulässigen" Kennzeichens (Gebietsreform, "falsche" Kombination, zu kurz und nur noch für Motorräder möglich, ...) überhaupt nicht mehr erteilt werden kann.

Ok, also Tor Nummer 2. 😁
Ja, die Fallstricke der Zulassungsstellen.

Wenn

Zitat:

Original geschrieben von sh170


Nur, wenn in einem Arbeitsgang ein Fahrzeug abgemeldet und ein anderes Fahrzeug zugelassen wird, darf das Kennzeichen mitgenommen werden.

das von der Zulassungsstelle als ok gesehen wird wüßte ich nicht was dagegen spricht das 2x zu machen.

Aber vorher am besten noch abklären!
Auch ob der Anhänger abgemeldet sein muß, also daß eine Umkennzeichnung des Anhängers nicht gilt.

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