Kennzeichen behalten bei Fahrzeug- und Halterwechsel
Hallo miteinander,
die Forensuche hat nichts ausgepuckt, deshalb stelle ich mal meine unbedarfte Frage.
Ausgangslage: Auto Alt ist auf meine Freundin zugelassen und soll demnächst verkauft werden (an den Händler wo Auto Neu gekauft wird). Auto Neu soll dann auf meinen Namen zugelassen werden. Wisst ihr ob es möglich ist, dabei das alte Kennzeichen für das neue Auto zu übernehmen?
Also eben gleichzeitiger Halter- und Fahrzeugwechsel.
Danke und Gruss.
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und nur weil es bei dir in deinem Einzelfall so war, muss es nicht in jedem anderen Fall in ganz Deutschland auch so sein...Zitat:
Original geschrieben von George 73
nagut bei mir war es 2009,dann hat sich es dann später geändert,gut zu wissen 😉
dann sag mir mal bitte seit wann das so ist....................
Seit wann ist was so? Dass eine Einzelfallentscheidung nicht grundlegend bindend für andere Entscheidungen ist? Schon immer...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Seit wann ist was so? Dass eine Einzelfallentscheidung nicht grundlegend bindend für andere Entscheidungen ist? Schon immer...
ich verstehe dich nicht!
Du sagst, bei dir war es so. Aber nur weil es bei dir so war, heisst das nicht automatisch, dass es beim TE auch so ist. Egal ob in 2009 oder jetzt, das hat nichts mit einer möglichen Änderung bei den Sperrfristen zu tun.
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Du sagst, bei dir war es so. Aber nur weil es bei dir so war, heisst das nicht automatisch, dass es beim TE auch so ist. Egal ob in 2009 oder jetzt, das hat nichts mit einer möglichen Änderung bei den Sperrfristen zu tun.
soll es heissen wenn ich am Montag um 8h beim strassenverkehrsamt stehe und hatte ein Audi und jetzt ein BMW das ich um 8.15h das gleiche Kennzeichen bekomme?
Zitat:
Original geschrieben von George 73
soll es heissen wenn ich am Montag um 8h beim strassenverkehrsamt stehe und hatte ein Audi und jetzt ein BMW das ich um 8.15h das gleiche Kennzeichen bekomme?
Bei meiner Zulassungsstelle geht das mit Sicherheit seit fast 10 Jahren, ob das bei Dir geht mußt du bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen oder mal auf deren Homepage stöbern.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Bei meiner Zulassungsstelle geht das mit Sicherheit seit fast 10 Jahren, ob das bei Dir geht mußt du bei der für dich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen oder mal auf deren Homepage stöbern.Zitat:
Original geschrieben von George 73
soll es heissen wenn ich am Montag um 8h beim strassenverkehrsamt stehe und hatte ein Audi und jetzt ein BMW das ich um 8.15h das gleiche Kennzeichen bekomme?
endlich mal ne vernünftige antwort 😉
Zitat:
Original geschrieben von George 73
soll es heissen wenn ich am Montag um 8h beim strassenverkehrsamt stehe und hatte ein Audi und jetzt ein BMW das ich um 8.15h das gleiche Kennzeichen bekomme?Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Du sagst, bei dir war es so. Aber nur weil es bei dir so war, heisst das nicht automatisch, dass es beim TE auch so ist. Egal ob in 2009 oder jetzt, das hat nichts mit einer möglichen Änderung bei den Sperrfristen zu tun.
Theoretisch ja, praktisch kann das nur und ausschliesslich deine für dich zuständige Zulassungsstelle beantworten und niemand hier bei MT.
Zitat:
Original geschrieben von George 73
soll es heissen wenn ich am Montag um 8h beim strassenverkehrsamt stehe und hatte ein Audi und jetzt ein BMW das ich um 8.15h das gleiche Kennzeichen bekomme?
Exakt das habe ich dir doch schon eine Seite vorher geschrieben: es gibt keine Sperrfrist mehr. (lediglich einige Behörden weichen von dieser Regelung eigenständig ab)
Du kannst also ein Fahrzeug abmelden und im selben Vorgang sofort ein neues Auto mit dem gerade abgemeldeten Kennzeichen wieder zulassen.
Im Rhein-Erft-Kreis kann man auch das abgemeldete Kennzeichen am selben Tag auf ein neues Auto übertragen, bzw. das Altauto umkennzeichnen und das dann freie Kennzeichen sofort wieder verwenden.
Grüße
Caddyfix