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Kennt jemand diesen Herrn?

Themenstarteram 5. Februar 2009 um 15:51

Guten Tag,

hab beim Surfen grad diese Seite auf Flickr gefunden

http://flickr.com/photos/dechevalier/sets/72157601913936744/

kennt jemand diesen Mann?Würd gern wissen wie er das gemacht hat (tüv-technisch)?

Ich weiß Xenon-Umbau wurde hier lang genug durchekaut aber dieser Umbau sieht doch sehr interessant aus ;-)

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mei Mudda

Noch Einbau und TÜV...TÜV dürfte aber eig. keine Probleme machen?

Vergiß es, dat wird nix mit TÜV. Es fehlt an einem für Gasentladungslampen bauartgehmigtem Scheinwerfer.

Halogenscheinwerfer darfst du nicht einfach mit Xenonbrennern befeuern. Und wie bereits in dem ersten Beitrag steht wurde das hier auch schon tausendfach durchgekaut. Klar kann man sowas machen. Derartige Umbauten sieht man mittlerweile häufig auf der Straße, aber dadurch wird es nicht legal.

Hat man dann einen Unfall am besten mit Personenschaden, und der Unfallgegener faselt irgendwas von Blendung, dann ist man halt im Arsch und die Versicherung zahlt nicht, bzw. zahlt und nimmt dann Regreß.

Auf diese Seite hättest du bei deiner 3-stündigen googelei ruhig auch mal gehen dürfen:

 

http://www.tuev-nord.de/21860.asp

26 weitere Antworten
26 Antworten

ja er ist member in meinem forum...

http://www.mb-freunde.de/vbulletin/member.php?u=704

schau mal...

er heißt peter...und.. ich kenne ihn... :D

am 5. Februar 2009 um 16:27

Hallo,

ich habe auch Xenon an meinem 500e. Was genau willst Du wissen?

am 5. Februar 2009 um 16:29

Halo

Nach meinem Kenntnisstand war Xenon nicht legal möglich im 124?

Dennoch habe ich jetzt 2 Exemplare hier rumfahren sehen-sogar ohne SWR.

Illegal oder jetzt doch legal?

@olikop

Kannst du mir da weiterhelfen?

am 5. Februar 2009 um 16:33

http://w124-freunde.forencity.eu/profile.php?mode=viewprofile&u=16

Themenstarteram 5. Februar 2009 um 16:51

Ok...weil das sieht einfach genial aus und ich hätte das gerne in meinem E!

Weiß nur nicht was das kostet und wie lange es dauert/aufwand?!

gruss

am 5. Februar 2009 um 17:23

Legal oder nicht keine Ahnung war drinn beim Kauf.

Aber warum sollte es illegal sein?

am 5. Februar 2009 um 17:24

DAS SIEHT RICHTIG GEIL AUS...

BITTE UM GENAUERE DETAILS (auch per PN), würde mir das ganz genauso einbauen, KOSTEN würden mich nicht stören...

SW-Reinigungsanlage hab ich, mir fehlt nur die automatische LWR und das Xenon Set...hab am Dachboden 500er SWs-liegen

Gruß,

S-KILL-ER

Themenstarteram 5. Februar 2009 um 19:48

Ok...nach 3h Googlen hab ich folgendes Ergebnis:

Bi-Xenon Satz 110€

Automatische Leuchtweitenregulierung 240€

Noch Einbau und TÜV...TÜV dürfte aber eig. keine Probleme machen?

Gruss

sieht richtig geil aus! Lässt die 124er noch geiles Aussehen :D

am 7. Februar 2009 um 11:58

Noch ne kurze Frage:

wenn ich die Nebelscheinwerfer in die Schürze verbanne (500er Style) kann ich dann mit den kompletten 500er Scheinwerfern auf BiXenon gehn (kein echtes BiXenon sondern einmal im normalen Abblendlicht und einmal im Fernlicht, also mit insg. 4 Brennern anstatt 2 wie im echten BiXenon)...klar ALWR und SWR wird natürlich auch nachgerüstet ich will ja mit TÜV umherschüsseln.

Gruß,

S-KILL-ER

Zitat:

Original geschrieben von Mei Mudda

Noch Einbau und TÜV...TÜV dürfte aber eig. keine Probleme machen?

Vergiß es, dat wird nix mit TÜV. Es fehlt an einem für Gasentladungslampen bauartgehmigtem Scheinwerfer.

Halogenscheinwerfer darfst du nicht einfach mit Xenonbrennern befeuern. Und wie bereits in dem ersten Beitrag steht wurde das hier auch schon tausendfach durchgekaut. Klar kann man sowas machen. Derartige Umbauten sieht man mittlerweile häufig auf der Straße, aber dadurch wird es nicht legal.

Hat man dann einen Unfall am besten mit Personenschaden, und der Unfallgegener faselt irgendwas von Blendung, dann ist man halt im Arsch und die Versicherung zahlt nicht, bzw. zahlt und nimmt dann Regreß.

Auf diese Seite hättest du bei deiner 3-stündigen googelei ruhig auch mal gehen dürfen:

 

http://www.tuev-nord.de/21860.asp

Moin!

Laßt sie doch alle...

Schon mal das Geheule gehört, wenn diese Leute nachts einer Polizeistreife direkt ins Auge geleuchtet haben und dann gar nicht mehr so cool sind?

So eine Räuberscheiße gehört mit Auspeitschen bestraft. Hauptsache man sieht selber was. Ob andere dann noch was sehen können ist egal, gelle?

Das ist eben verboten weil es im H4-Scheinwerfer blendet. Und damit ist ein solches Verhalten eigensinnig und nicht sozialverträglich, mit einem anderen Wort: asozial.

 

bis neulich

dirch

am 7. Februar 2009 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von vekocity

Zitat:

Original geschrieben von Mei Mudda

Noch Einbau und TÜV...TÜV dürfte aber eig. keine Probleme machen?

Vergiß es, dat wird nix mit TÜV. Es fehlt an einem für Gasentladungslampen bauartgehmigtem Scheinwerfer.

Halogenscheinwerfer darfst du nicht einfach mit Xenonbrennern befeuern. Und wie bereits in dem ersten Beitrag steht wurde das hier auch schon tausendfach durchgekaut. Klar kann man sowas machen. Derartige Umbauten sieht man mittlerweile häufig auf der Straße, aber dadurch wird es nicht legal.

Hat man dann einen Unfall am besten mit Personenschaden, und der Unfallgegener faselt irgendwas von Blendung, dann ist man halt im Arsch und die Versicherung zahlt nicht, bzw. zahlt und nimmt dann Regreß.

Auf diese Seite hättest du bei deiner 3-stündigen googelei ruhig auch mal gehen dürfen:

 

http://www.tuev-nord.de/21860.asp

Meines Wissens nach haben die Scheinwerfer vom 500er eine solche "Bauartgenemigung" wie sie vom TÜV gefordert ist...also müsste das Umrüsten kein Problem sein...

Hab mir auch das TÜV-Dingens durchgelesen, da steht, dass unter anderem die Scheinwerferanlage zugelassen sein muss...und wenn die vom 500er die Bestimmungen erfüllt passt das...

@ dirch:

Ich habe nicht vor meine Sicht auf die kosten von anderen zu verbessern, schau dir doch mal die ganzen neuen Audis, BMWs und so an, wenn die dir Nachts mit ihren original BiXenon Scheinwerfern entgegen kommen hast du erstmal Blindflug wenn du da reinguckst. Weil da dürch Linsenwirkung auchnoch gebündelt werden. Deshalb erscheint es da so extrem grell. Diese Bündelung fällt bei den 500er Scheinwerfern weg.

Und "Auspeitschen" sollte man heut zu Tage niemand mehr weil das zu recht den Straftatbestand der KÖRPERVERLETZUNG erfüllt und ich meine wir sollten mit unseren Strafen nicht wieder in (schlechte) alte Zeiten zurückfallen!!! Wer mit seinem illegalen Umbau erwischt wird bekommt ne Anzeige und das is auch gut so.

Und so lange der TÜV seinen Segen gibt ist doch alles in Butter und alle können friedlich zusammenleben!

Gruß,

S-KILL-ER

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