Kennt Ihr den noch? :-)

Mercedes CLK 208 Coupé

Ich dachte ich seh nicht mehr richtig :-) jetzt will der schon tauschen

http://www.dhd24.com/.../suche_anzid_72048657.html#

Beste Antwort im Thema

Vieleicht ist ja der Carlson Aufkleber der Carlson Umbau 🙂

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Ich hab mal eine Frage an alle "Juristen" unter Euch:

angenommen ich biete bei dem ebay Angebot mit, also das Fahrzeug mit dem angeblichen Carlosson Umbau.
Es ist die Rede von Vollausstattung (als einfaches Beispiel fehlen schonmal PDC und Xenon) und das Fahrzeug wird wohl nachweislich nicht bei Carlsson umgebaut worden sein.

Wie gesagt, ich als "nicht Mercedeskenner" biete jetzt mit und gewinne die Auktion. Bei Abholung des CLK´s stelle ich fest: "Aha, kein PDC, kein Command, kein Xenon, kein el. Heckrollo, etc. bla bla....."

Frage 1: Kann auf Wertminderung geklagt werden?

Frage 2: Kann der sog. Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sich die Fahrtkosten erstatten lassen?

So wie der Besitzer ja in seiner Auktion so schön formuliert hat: "geboten ist geboten" und er will ja die "Spassbieter" auf 35% verklagen....

Was sagt Ihr dazu?

Vieleicht ist ja der Carlson Aufkleber der Carlson Umbau 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Serhattt


Ich hab mal eine Frage an alle "Juristen" unter Euch:

angenommen ich biete bei dem ebay Angebot mit, also das Fahrzeug mit dem angeblichen Carlosson Umbau.
Es ist die Rede von Vollausstattung (als einfaches Beispiel fehlen schonmal PDC und Xenon) und das Fahrzeug wird wohl nachweislich nicht bei Carlsson umgebaut worden sein.

Wie gesagt, ich als "nicht Mercedeskenner" biete jetzt mit und gewinne die Auktion. Bei Abholung des CLK´s stelle ich fest: "Aha, kein PDC, kein Command, kein Xenon, kein el. Heckrollo, etc. bla bla....."

Frage 1: Kann auf Wertminderung geklagt werden?

Frage 2: Kann der sog. Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sich die Fahrtkosten erstatten lassen?

So wie der Besitzer ja in seiner Auktion so schön formuliert hat: "geboten ist geboten" und er will ja die "Spassbieter" auf 35% verklagen....

Was sagt Ihr dazu?

Zu Frage 1: Kann man, allerdings wird das mehr Kosten als Nutzen = eher unwahrscheinlich

Zu Frage 2: Laut BGB kannst du in diesem Fall jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten, Fahrtkosten zum Rechtsanwalt, wird aber nix bringen !

allso die 2 wägen tun wirklich weh...auch einem össi😉

Zitat:

Original geschrieben von bornIIdie


jeahr jeahr das sind goodjeahr😁

ps. wer so eine innenausstattung hat der hat auch goodjeahr!

XD ich bepiss mich...das ist das beste auto XD

Die armen Autos haben das echt nicht verdient. Ist doch kein Golf oder 3er BMW 😰

In gewissen Kreisen soll der CLK 320 ja ganz beliebt sein 🙄

zum 2. Angebot, sieht man ja schon am Motor, dass dies der 200er Sauger ist 😁

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