kennst sich jemand mit kaufverträgen aus - danke euch
hallo zusammen,
ich habe folgendes problem - ich habe mir vor 14 tagen einen gebrauchten SLK über mobile bei einem händler gekauft - garantie habe ich keine bekommen obwohl es im inserat stand - stattdessen 200,- euro nachlass - der kaufvertrag läuft als privatverkauf obwohl ich es beim händler gekauft habe und es keinen vermerk im inserat gab - nun hat das fahrzeug einen schaden und die kosten dafür belaufen sich auf ca. 1.500 euro - es stellte sich beim mercedes-händler heraus das einiges am motor gemacht wurde - nun meine frage - gibt es eine chance wenn ich zum anwalt gehe oder habe ich keine chance da ich einen privaten kaufvertrag unterschrieben habe?
danke euch für eure hilfe
Stab
Beste Antwort im Thema
Zitat:
ich habe folgendes problem - ich habe mir vor 14 tagen einen gebrauchten SLK über mobile bei einem händler gekauft - garantie habe ich keine bekommen obwohl es im inserat stand - stattdessen 200,- euro nachlass - der kaufvertrag läuft als privatverkauf obwohl ich es beim händler gekauft habe und es keinen vermerk im inserat gab
1.
Es muß im Inserat nix drinstehen wie, was verkauft wird.
2.
Im Vertrag stand drin privatverkauf, du gelesen, verstanden,
mit Unterschrift akzeptiert.
Zitat:
es stellte sich beim mercedes-händler heraus das einiges am motor gemacht wurde - nun meine frage - gibt es eine chance wenn ich zum anwalt gehe oder habe ich keine chance da ich einen privaten kaufvertrag unterschrieben habe?
3.
Wurde ein Unfallschaden verschwiegen?
Oder nur Öl gewechselt?
Oder kapitaler Motorschaden?
Oder ja was den?
Chance auf Erwirkung der Sachmängelhaftung sind gleich 0.
Chance auf Schadensbegleichung aufgrund (verschwiegener)
Mängel (sofern es diese gibt) kaum besser,
da pivatverkauf. (mit ausschluß der Gewähr?)
Letztlich weiß hier keiner was im Vertrag drin steht,
vereinbart wurde oder auch nicht.
20 Antworten
Zitat:
ich habe folgendes problem - ich habe mir vor 14 tagen einen gebrauchten SLK über mobile bei einem händler gekauft - garantie habe ich keine bekommen obwohl es im inserat stand - stattdessen 200,- euro nachlass - der kaufvertrag läuft als privatverkauf obwohl ich es beim händler gekauft habe und es keinen vermerk im inserat gab
1.
Es muß im Inserat nix drinstehen wie, was verkauft wird.
2.
Im Vertrag stand drin privatverkauf, du gelesen, verstanden,
mit Unterschrift akzeptiert.
Zitat:
es stellte sich beim mercedes-händler heraus das einiges am motor gemacht wurde - nun meine frage - gibt es eine chance wenn ich zum anwalt gehe oder habe ich keine chance da ich einen privaten kaufvertrag unterschrieben habe?
3.
Wurde ein Unfallschaden verschwiegen?
Oder nur Öl gewechselt?
Oder kapitaler Motorschaden?
Oder ja was den?
Chance auf Erwirkung der Sachmängelhaftung sind gleich 0.
Chance auf Schadensbegleichung aufgrund (verschwiegener)
Mängel (sofern es diese gibt) kaum besser,
da pivatverkauf. (mit ausschluß der Gewähr?)
Letztlich weiß hier keiner was im Vertrag drin steht,
vereinbart wurde oder auch nicht.
Knecht Ruprecht hat eigentlich alles gesagt.
Oder du gibst uns mehr Infos wie ein PDF der Verkaufanzeige.
Chancen auf Erwirkung der Sachmängelhaftung sind nicht Null.
Dazu brauchen wir aber mehr Input.
Ich denke mal es war ein Kiesplatzhändler mit einem Namen der einen Migrationshintegrund hat :-)
Er kann die Sachmängelhaftung aber nicht ausschliessen mit 200€ Nachlass.
Der Charakter des Verkaufs ist dann nicht "Privat".
Bitte mehr Input und dir kann geholfen werden :-)
Wieso ließt man sich den Vertrag nicht durch vor Unterschrift? Ich würde nie auf die Idee kommen, bei einem Händler einen als Privatverkauf deklarierten Vertrag zu unterzeichnen.
Die Frage ist nun, wie viel dieses "Privatverkauf" im Vertrag wert ist, da ja nachweisbar bei einem Händler gekauft wurde und das Fahrzeug höchstwahrscheinlich nicht sein eigenes war.
Das Finanzamt könnte sich dafür natürlich auch interessieren. Ob er seine Umsätze in voller Höhe anmeldet, wenn er da munter Privatverkäufe tätigt, kann durchaus hinterfragt werden. Und falls er es doch rechtmäßig anmeldet, beißt sich das so ein bisschen mit der Bezeichnung Privatverkauf.
von mercedes benz festgestellte mängel nach aufleuchten der motorkontrollleuchte:
• saugrohrverstellung defekt - saugrohr ist gebrochen - kosten ca. 1.300,- euro
• geräusch riementrieb - der kompressor der klimaanlage geht wohl sehr bald kaputt
• luftführung vom luftfilter zum saugrohr ist lose
das fahrzeug habe ich am 21.9 gekauft.
danke euch
Zitat:
Die Frage ist nun, wie viel dieses "Privatverkauf" im Vertrag wert ist, da ja nachweisbar bei einem Händler gekauft wurde und das Fahrzeug höchstwahrscheinlich nicht sein eigenes war.
der verkäufer ist angestellter also verkäufer in dem genannten autohaus.
arglistige Täuschung... wenn Du Dir einen guten Anwalt leisten kannst... eventuell kommt es auch drauf an, wie der Verkaufsvorgang grundsätzlich abgelaufen ist: hattest Du VOR dem Lesen des Vertrages den Eindruck, es handelt sich um einen Privatverkauf des angestellten Verkäufers? oder ist alles so abgelaufen, wie bei einem gewerblichen Angebot eines ordentlichen Autohauses? Wenn der kleine Vermerk im Vertrag das EINZIGE ist, was den Privatverkauf herausstellt, hättest Du evtl. eine Chance.
Kannst Du den Vertrag reinstellen? Namen und so persönliches Zeug schwärzen...
danke dir.
es lief alles ganz normal über den händler - per telefon und auch per mailkontakt - ich finanziere das fahrzeug auch über den händler - dahinter steht die commerzfinanz. vertrag lade ich etwas später hoch - bin unterwegs.
danke euch für eure hilfe
Hier mal ein Link zum Ausschluss der Sachmängelhaftung:
http://www.edk.de/.../...m%20Verkauf%20durch%20eine%20Privatperson.pdf
ich habe gerade das schreiben der commerz finanz rausgesucht - darauf steht
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben bei
xxxxx Automobile GmbH
eines unserer attraktiven Finanzierungsangebote in Anspruch genommen.
hilft mir das?
Warum muss das Kind immer in den Brunnen fallen?
Man zahlt eine ganze Stange Geld, Checkt das Auto und beim lesen des Vertrages setzt das Hirn aus. Alleine der Satz, gekauft wie gesehen und Re- Import Pkw, da hätten schon die Alarmglocken läuten müssen. Es gibt genug andere Autos.
Am besten einen Anwalt (Vertragsrecht) aufsuchen und sich beraten lassen und abwägen was noch machbar ist.
anderer Ansatz:
Anzahl Vorbesitzer?
Ist der Verkäufer jemals eingetragener Halter des Wagens gewesen? Wenn ja, sieht es eher schlechter aus, wenn er niemals Halter des Wagen war, sieht es besser für Dich aus.
Zitat:
@sDAB75 schrieb am 11. Oktober 2015 um 10:56:59 Uhr:
ich habe gerade das schreiben der commerz finanz rausgesucht - darauf stehtHerzlichen Glückwunsch, Sie haben bei
xxxxx Automobile GmbH
eines unserer attraktiven Finanzierungsangebote in Anspruch genommen.
hilft mir das?
das hilft Dir nicht, weil in diesem Fall der Autohaus nur als Vermittler einer Dienstleistung eines Dritten aufgetreten ist. Der Satz stelle für den Verbraucher lediglich den Bezug dar, wie der Vertrag zustande gekommen ist. Allerdings könnte, wenn der Kaufvertrag erfolgreich angefechtet wurde, der Kreditvertrag auch null und nichtig sein, da dies ein direktes Folgegeschäft war / ist.
ich sage: Frage den VK ob er den Wagen zum Kaufpreis minus ein paar hundert EUR für die Nutzung zurück nimmt, oder ob er sich auf einen Rechtstreit einlassen will. Dann siehst Du schon mal wo der Hase lang läuft. Das Ding stinkt.... Wenn er bockig ist: "Auf Wiedersehen..." und ab zum Anwalt. ich hoffe, Du hast eine Rechtschutzversicherung.