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Keine Erstattung Nutzungsausfall für SA/SO ?

Themenstarteram 19. Dezember 2007 um 6:21

Hallo,

bei einer Haftpflichtregulierung will mir als Geschädigtem die gegnerische Versicherung das Wochenende von der Dauer des zu erstattenden Nutzungsausfalls abziehen.

D.h. statt 5 Tage Nutzungsausfall (Do - Mo) wollen die nur 3 bezahlen (Do, Fr, Mo).

Ist das o.k. ?

Danke für Hinweise - Gruss

Martin

 

PS : Eine Info zu dem Schaden (Werkstattfehler)- vielleicht Interessiert es ja jemanden

Es handelt sich um einen Haftpflichschaden meiner (bisherigen) Werkstatt - die Bremsflüssigkeit wurde bei meinem Wagen mit ABS "konventionell" ausgetauscht - d.h. mit Pumpen des Bremspedals.Dabei kam es zu einem Schaden am Hauptbremszylinder.

Laut Aussage des Gutachters (Dekra) und der Spezialisten bei der Handwerkskammer darf bei PKW mit elektronisch geregelten Bremssystemen die Bremsflüssigkeit schon länger nicht mehr auf diese Weise gewechselt werden, sondern mit speziellen Geräten.

Bei den modernen Bremsanlagen legt der Kolben des Hauptbremszylinders nur noch einen minimalen Weg zurück, d.h. er bewegt sich quasi immer an der selben Stelle und schleift sich dort minimal ein.

Wird er jetzt durch "pumpen" des Pedals plötzlich ganz durchgedrückt, kann das zu Beschädigungen an der Dichtungsmanschette usw. führen.

Wenigstens wurde der Schaden vom Gutachter anerkannt. ( Auf den Kosten für den neuen Bremskraftverstärker, der auch ersetzt werden musste bleiben wir leider sitzen. )

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15 Antworten
Themenstarteram 19. Dezember 2007 um 16:58

Hallo,

Danke für Eure Kommentare, bezüglich des Nutzungsausfalls am Wochenende sehe ich jetzt klar.

Ich werde versuchen, bei der Versicherung den Nutzungsausfall für das Wochenende noch rauszuhandeln und dann soll's das für mich gewesen sein.

Ich denke, dass ich nur mit erheblichem Aufwand an Zeit und Nerven mehr rausholen könnte - auch wenn mir dieses "Mehr" vermutlich zustehen würde.

Im nächsten Schritt müsste ich dann sowieso zum Anwalt, um wirklich Druck machen zu können und keine (weiteren) Fehler zu machen - und genau das wollte ich vermeiden.

Wenn ich Pech habe, lässt es die Versicherung dann auf einen Prozess ankommen und das ist es mir nicht wert.

Unterm Strich kann ich mit dem ausgehandelten "Vergleich" mit der Versicherung leben, wenn die 100 EUR Nutzungsausfall fürs Wochenende auch gezahlt werden.

Gruss

Martin

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